15.03.2020

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

Lokale dürfen ab Dienstag nicht mehr aufsperren, das Haus darf nur in wenigen Ausnahmen verlassen werden: Die neuen Regeln in Zeiten des Coronavirus.
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Sebastian Kurz und der Coronavirus
(c) BKA / Arno Melicharek

Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken. Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.

Lokale wegen Coronavirus geschlossen

Unter anderem gibt es ein Versammlungsverbot, Spiel- und Sportplätze werden ab Dienstag geschlossen. Auch Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.

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Dies dürfte entsprechende Einbußen für die Betriebe mit sich bringen – dementsprechend wurde ein Wirtschaftspaket für ganz Österreich, sowie ein Hilfspaket für Betriebe in Wien beschlossen, das sich besonders an KMU und EPU richtet.

Teleworking-Pflicht in der Coronakrise

Das Haus soll nur noch verlassen werden für Berufsarbeit, die nicht aufzuschieben ist, dringende Besorgungen wie Lebensmittel und um anderen Menschen zu helfen, heißt es außerdem seitens Bundeskanzler Sebastian Kurz. Die Bürger können sich zwar auch abseits der drei Ausnahmen weiterhin im öffentlichen Raum aufhalten, allerdings nur alleine oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt. Aber auch das soll nur in dringenden Fällen geschehen.

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Diese Beschränkungen sollen auch von der Polizei kontrolliert werden. Am Sonntag werden die Bürger noch lediglich von der Polizei auf die neuen Regeln hingewiesen, wenn sie dagegen verstoßen. Ab Montag drohen bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Bei Missachten der Platzverbote – etwa für Spiel- und Sportplätze – drohen Strafen von bis zu 3600 Euro. Der Nationalrat macht mittels Abänderungsantrag laut einem Bericht von orf.at klar, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Regeln Zwangsmittel anwenden können.

Verkehr mit dem Ausland wird eingestellt

In Tirol gelten die strengen Beschränkungen bereits ab Sonntag. Außerdem kappt Tirol die Bus- und Zugverbindungen zu Deutschland, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken. Die ÖBB verkünden zudem, dass sie ihren Zugverkehr innerhalb Österreichs zunehmend ausdünnen werden.


Österreichweit werden außerdem die Einreisebestimmungen verschärft: Aus Großbritannien, den Niederlanden, der Ukraine und Russland dürfen keine Menschen mehr nach Österreich einreisen. Dezidierte Reisewarnungen gab es zuvor bereits für Frankreich, Italien, die Niederlande, Russland, die Schweiz, Spanien, die Ukraine und das Vereinigte Königreich.

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SCCH
© dbrains academy - (vlnr): Leon Hiebl, Romana Pusch, Dominik Pühringer, Markus Manz (SCCH), Patrick Urmann und Notar Rüdiger Kriegleder.

Das Software Competence Center Hagenberg (SCCH) vermeldete vor kurzem, dass es seine Forschung künftig auch über eigene Unternehmensbeteiligungen verwertet – siehe hier. Die im Juli gegründete SCCH Innovations GmbH soll bis 2030 und darüber hinaus rund 30 Unternehmen aufbauen, wie CEO Markus Manz gegenüber brutkasten im September erklärte. Damals war bereits die erste Beteiligung fix: das MLOps-Startup LUML eines SCCH-Mitarbeiters.

SCCH: Tech-Transfer um Weiterbildung erweitern

Nun beteiligt man sich mit zehn Prozent Anteilen an dbrains academy. Mit diesem strategischen Schritt möchte das Forschungszentrum seinen Technologietransfer um Beratung und Weiterbildung erweitern, die dbrains academy erhält indes direkten Zugang zu aktueller KI-Forschung. Das gemeinsame Ziel: Unternehmen sollen KI wirksam im Arbeitsalltag einsetzen. Die Anteile hält die SCCH Innovations GmbH, die Beteiligungsgesellschaft des Forschungszentrums — über die genaue Summe ist nichts bekannt.

Kooperation besteht schon seit 2025

Das SCCH steuert bei dieser Kooperation wissenschaftliche Expertise in Künstlicher Intelligenz, Data Science und Software Science bei. Die dbrains academy begleitet Unternehmen vom KMU bis zum Konzern in Österreich und Deutschland, von der KI-Strategie über den Kompetenzaufbau bis zur Umsetzung konkreter Anwendungen, in Workshops oder mehrmonatigen Begleitungen. Ein E-Learning soll zudem zeit- und ortsunabhängig KI-Kompetenz gemäß dem EU AI Act vermitteln.

„Technologietransfer endet für uns nicht mit der Entwicklung einer Lösung. Er ist dann erfolgreich, wenn neues Wissen in den Unternehmen ankommt und dort tatsächlich genutzt wird. Die dbrains academy bringt das Know-how mit, Unternehmen strategisch zu begleiten und dieses Wissen praxisnah zu vermitteln. Darin ergänzen wir uns ideal“, erklärt Markus Manz, CEO des SCCH.

Kooperation besteht seit 2025

Das Software Competence Center und dbrains academy arbeiten seit 2025 zusammen. Im gemeinsamen Lehrgang „AI Excellence Program for Pioneers“ bringen sie Forschung und Unternehmenspraxis zusammen, damit Teilnehmende eigene KI-Ideen bis zur Umsetzung führen. Nach dem ersten Durchgang, dem am 25. November 2026 der nächste folgt, entschied man sich für die Beteiligung.

Für das SCCH erreichen Forschungsergebnisse damit nicht mehr nur einzelne Projektpartner, sondern ganze Belegschaften. Zugleich fließen Fragestellungen aus der Praxis in die Forschung zurück. Die dbrains academy bringt neue Erkenntnisse früher in Strategieprojekte und Trainings ein und entwickelt KI-Lösungen gemeinsam mit dem SCCH. Kund:innen erhalten Strategie, Weiterbildung und Umsetzung auf dem aktuellen Stand der Forschung aus einer Hand. Die Geschäftsführung der dbrains academy bleibt unverändert.

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Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

  • Zur Bekämpfung des Coronavirus/Covid-19 hat der Nationalrat am Sonntag, 15. März, Eilgesetze beschlossen, die sich auf das öffentliche Leben der Menschen, sowie auf den Geschäftsalltag diverser Unternehmen auswirken.
  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
  • Lokale und Restaurants dürfen ab Dienstag gar nicht mehr öffnen – am Freitag hatte es noch geheißen, dass diese noch bis am Nachmittag geöffnet sein dürfen.
  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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Versammlungsverbot und Ausgangsbeschränkung: Die neuen CoV-Regelungen ab Montag

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  • Die Gesetze treten bereits ab Montag, 16. März, in Kraft.
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  • Die Bürger sollen ihre Wohnungen nur noch in dringenden Fällen verlassen.

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