04.08.2021

Alle Details zur Verlängerung von Ausfallsbonus, Verlustersatz und Härtefallfonds

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag alle wichtigen Neuerungen bei der neuerlichen Verlängerung der Covid-Hilfsmaßnahmen.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Vor kurzem wurde seitens des BMF durch Verordnung die abermalige Verlängerung des Ausfallsbonus und des Verlustersatzes bekannt gegeben. Außerdem wurde die Förderrichtlinie zur Phase 3 des Härtefallfonds veröffentlicht. Dabei gibt es einige Neuerungen – vor allem leicht adaptierte Voraussetzungen.

Ausfallsbonus II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme gleichen im Wesentlichen denen des Ausfallbonus, wobei einige Punkte adaptiert wurden:

  • Voraussetzung für den Ausfallbonus II ist ein Umsatzausfall von 50 Prozent im Betrachtungszeitraum (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019.
  • Die Ersatzrate ist branchenabhängig und leitet sich von der ÖNACE-Kennzahl des Unternehmens ab, unter der die überwiegenden Umsätze erzielt werden:
KategorieErsatzrate
A40 %
B30 %
C20 %
D10 %

Individuelle Ersatzrate multipliziert mit dem Umsatzausfall je Betrachtungszeitraum ergibt den Ausfallsbonus II. Im Gegensatz zur bisherigen Ausgestaltung gibt es beim Ausfallsbonus II keine Möglichkeit mehr, einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss zu beantragen. Zusätzlich wurden folgende Ausschlussgründe aufgenommen:

  • Die Entnahmen des Inhabers des Unternehmens bzw Gewinnausschüttungen von 1.7.2021 bis 31.12.2021 sind an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere steht daher der Gewährung eines Ausfallsbonus II die Ausschüttung von Dividenden oder sonstige rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen und der Rückkauf eigener Aktien entgegen.
  • Ein Ausfallsbonus II darf nicht gewährt werden, sofern unangemessene Entgelte oder sonstige Zuwendungen an den Inhaber des Unternehmens und dessen Organe gewährt werden (insbesondere Bonuszahlungen an Vorstände und Geschäftsführer zwischen 27.7.2021 und 31.12.2021, sofern diese mehr als 50 Prozent höher als im Wirtschaftsjahr 2019 sind).

Deckelung der Auszahlungshöhe

Der Ausfallsbonus II ist mit 80.000 Euro pro Betrachtungszeitraum gedeckelt (Mindestauszahlung ist 100 Euro). Zudem wurde eine Deckelung abhängig von der Kurzarbeit eingeführt. Die Summe aus Ausfallsbonus II und auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden Kurzarbeitsbeihilfen (der im jeweiligen Betrachtungszeitraum gegenüber dem AMS abgerechnete Betrag ist relevant, sofern es zu einer Kürzung des abgerechneten Betrags kommt ist der ausbezahlte Betrag gegenzurechnen) darf nicht die Vergleichsumsätze der Periode übersteigen.

Außerdem ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1.800.000 Euro zu beachten, wobei einige bereits erhaltene Corona-Unterstützungsmaßnahmen gegenzurechnen sind (z.B. FKZ 800, Lockdown-Umsatzersatz, Lockdown-Umsatzersatz II, aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100 Prozent für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise des aws oder der, COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds).

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um drei Monate ausgedehnt (Juli, August und September 2021). Der Antrag für den Ausfallsbonus II ist unverändert ab dem 16. des Folgemonats zu stellen (für den Betrachtungszeitraum Juli 2021 somit ab 16. August 2021). Statt bisher drei Monate hat der Antragsteller nun vier Monate Zeit (d.h. für Juli 2021 bis 15. November 2021), den Antrag einzubringen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und kann grundsätzlich durch betroffene Unternehmer selbstständig durchgeführt werden (alternativ können auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter den Antrag einbringen, sofern eine entsprechende Vollmacht vorliegt).

Verlustersatz II

Adaptierte Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für den Verlustersatz II gleichen im Wesentlichen denen des ursprünglichen Verlustersatzes. Adaptiert wurde lediglich die Höhe des geforderten Umsatzausfalls, sodass nun ein Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) im Betrachtungszeitraums (Kalendermonat) bezogen auf den Vergleichszeitraum vorliegen muss.

Betrachtungszeiträume und Antragstellung

Der mögliche Antragszeitraum wird um sechs Monate ausgedehnt (Juli bis Dezember 2021):

Betrachtungszeitraum 1Juli 2021
Betrachtungszeitraum 2August 2021
Betrachtungszeitraum 3September 2021
Betrachtungszeitraum 4Oktober 2021
Betrachtungszeitraum 5November 2021
Betrachtungszeitraum 6Dezember 2021

Anträge können für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt bzw. erhalten, ist es jedoch laut FAQs nicht schädlich, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Juli 2021 besteht. Die beiden Verlustersätze sind getrennt zu betrachten.

Die Auszahlung des Verlustersatzes kann in zwei Tranchen über FinanzOnline beantragt werden (eine Beantragung des Verlustersatzes im Rahmen der ersten Tranche ist jedoch nicht zwingend, es kann auch der gesamte Verlustersatz mit einem einzigen Antrag im Rahmen der zweiten Tranche beantragt werden):

Tranche 1:

  • ab 16. August 2021, spätestens aber bis 31. Dezember 2021 für höchstens 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes
  • Hier ist die Höhe des Verlustes und der Umsatzausfälle ggf. bestmöglich zu schätzen.

Tranche 2:

  • ab 1. Jänner 2022, spätestens aber bis 30. Juni 2022, für den gesamten noch nicht ausbezahlten Verlustersatz (notwendigen Korrekturen zur Tranche 1 sind hier zu berücksichtigen).
  • Hier ist der erlittene Verlust und Umsatzausfall von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter durch eine gutachterliche Stellungnahme (Endabrechnung) zu bestätigen.

Erwartet das Unternehmen im Zuge der Tranche 1 einen Verlustersatz von voraussichtlich insgesamt (somit unter Berücksichtigung der Tranche 2) nicht mehr als 36.000 Euro, können Aufwendungen von höchstens 1.000 Euro die durch Einschreiten eines Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter entstehen, in der Tranche 2 verlusterhöhend berücksichtigt werden.

Härtefallfonds Phase 3

Der Härtefallfonds wird um drei Monate, Juli bis September 2021, verlängert. Dementsprechend kann der Härtefallfonds nun für maximal 18 Monate beantragt werden (zwischen Mitte März 2020 und Ende September 2021).

Es muss entweder ein Umsatzausfall von 50 Prozent nachgewiesen werden oder ein Nachweis erbracht werden, dass laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Beantragt werden kann die Förderung ab 2. August bis 31.Oktober 2021.

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Nikki Godley bei der uxcon Vienna 2026. | © Philipp Lipiarski

Begonnen hat alles als Geldwechsel-Startup, mittlerweile ist es weitaus mehr. Vor zehn Jahren gründete Wise den Zweig Wise Platform, wodurch das Scaleup seine Zahlungsinfrastruktur auch Banken und Finanzinstituten zur Verfügung stellte. Dabei soll die Plattform in der Wise-Gruppe wie ein Startup agieren: wendig, agil und schnell. Der brutkasten sprach im Zuge der uxcon Vienna mit Design Director Nikki Godley, die maßgeblich für die Strategie hinter der Marken- und Designbildung von Wise Platform verantwortlich ist.

Eine eigene Marke in der Wise-Gruppe

Wise, gegründet für private Personen, ermöglicht es seinen Kunden, Geld in andere Währungen zu wechseln. Wise Platform stellt dieses Netzwerk nun im B2B-Bereich u. a. Banken zur Verfügung. Eine der größten Herausforderungen bei der Markenbildung und im Design von Wise Platform sei gewesen, sich im B2B-Segment etablieren zu können, ohne zu nahe am Kernprodukt aus dem B2C-Bereich zu stehen und trotzdem die Zugehörigkeit zum Wise-Universum zu verkörpern, erklärt Godley. „Wir haben uns Inspiration von Wise geholt, nämlich ‚the world’s money‘. Damit meine ich z.B. den 3D-Stil für Custom-Animations. Wir haben dann versucht, das Ganze etwas anspruchsvoller und erwachsener darzustellen.“

Dabei war es Wise wichtig, nicht zu präsent aufzutreten. Im Gegensatz zum B2C-Bereich möchten Banken und Finanzdienstleister einen unsichtbaren Partner haben, erklärt die Expertin. Die Frage, die sich daher für Wise Platform stellte, war: „Wie brandet man das Unsichtbare?“ Godley und ihr Team setzen daher auf ein durchsichtiges, glasartiges Grafik-Element, das den Anschein erweckt, sich unscheinbar und nahtlos in bestehende Systeme einzufügen.

Wise Platform möchte im Design seine Rolle als unsichtbarer Partner vermitteln. | © Wise Design

Geschwindigkeit und kleines Team

Für Godley liegt der Schlüssel zum Erfolg in der Geschwindigkeit. „Designer verkriechen sich gerne in einer Höhle für zwei Jahre und arbeiten an ihrer perfekten Vision. Aber so arbeiten wir bei Wise nicht. Wir haben bei Wise Platform mehr Deadlines als jeder andere in der Firma.“ Wichtig sei, dass Kunden ein Produkt in der Hand hielten, denn je länger an einem Tool gearbeitet werde, desto länger werde man dem Kunden den Nutzen des Produkts vorenthalten. Es gehe aber nicht darum, ein Produkt einfach nur der Schnelligkeit wegen möglichst rasch auf den Markt zu bringen. Im Zentrum stehe immer der Kunde.

Godley setzte mit Wise Platform auf schlanke Strukturen, dafür auf qualifizierte Entscheidungsträger:innen. „Wir waren zwar nur etwa zwölf Leute, die am Rebrand gearbeitet haben. Wir haben das Team bewusst klein gehalten und schnell gehandelt“, erklärt Godley.

Der richtige Zeitpunkt

Timing ist laut Godley sehr entscheidend. „Du musst den richtigen Zeitpunkt finden, wenn sie dich brauchen. Du musst warten, bis es einen Appetit auf dein Produkt gibt“, erklärt die gebürtige US-Amerikanerin. Im Falle von Wise Platform dürfte es nicht schwierig gewesen sein, den optimalen Zeitpunkt zu finden: „Das Wise-Platform-Management-Team ist auf uns zugekommen mit der Bitte ‚Wir brauchen Hilfe‘. Sie wollten wirklich mit uns als Design-Team zusammenarbeiten.“

Schwieriger gestalteten sich für Wise Platform die Nutzerbefragungen. „Man kann eben nicht einfach den Chef einer großen Bank anrufen und sagen: ‚Hey, hast du Lust, bei einer Studie mitzumachen, um zu schauen, wie unsere Marke bei dir ankommt'“, erklärt Godley. Ihr Team habe daher mit dem Wise-Platform-Sales-Team zusammengearbeitet, um sich dort Input zu holen. Godley beschreibt die Vorgehensweise als „Trial and Error“, die immer noch laufe.

Die Wise-Gruppe im Rücken

Wise Platform kann nicht als klassisches Startup beschrieben werden, schließlich ist der B2B-Zweig Teil einer Gruppe, die ihm sowohl finanziell als auch mit Expertise zur Seite steht. „Die großen Vorteile sind die Erfahrung, die Talente, die Skalierung und das Budget, das man mitnutzen kann“, sagt Godley, die aber auch Herausforderungen in großen Strukturen sieht. „In großen Firmen gibt es viele Meinungen. Du musst dann herausfinden, wessen Meinung zählt, damit du weiterhin schnell handeln kannst“, erklärt die Design Director.

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