13.11.2025
UNABHÄNGIGKEIT

Bundesregierung präsentiert Maßnahmenpaket zur digitalen Souveränität Österreichs

Gestern hat die Bundesregierung das Maßnahmenpaket zur Stärkung der digitalen Souveränität Österreichs präsentiert und den europäischen Abstimmungsprozess skizziert. Ziel ist eine gemeinsame Europäische Erklärung zur digitalen Souveränität, die bis zum Gipfel in Berlin am 18. November 2025 verabschiedet werden soll.
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digitale Souveränität
© BKA - Staatssekretär Alexander Pröll (r.), Klubobmann Philip Kucher (l.).

Österreich will mit einer neuen Digitalstrategie, die am 12. November von SPÖ-Klubobmann Philip Kucher, Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) und NEOS-Klubobmann Yannick Shetty präsentiert wurde, seine digitale Souveränität stärken und damit langfristig unabhängiger von außereuropäischen Technologieanbietern werden. Im Mittelpunkt stehen fünf zentrale Handlungsfelder, die von Infrastruktur über Bildung bis hin zu internationaler Kooperation reichen.

Digitale Souveränität: Die Schwerpunkte

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau einer eigenen digitalen Infrastruktur. Mit einer souveränen Cloud-Architektur, gemeinsamen KI-Services und sicherer Behördenkommunikation soll die digitale Eigenständigkeit der Verwaltung gefestigt werden. Gleichzeitig sollen IT-Konsolidierung und offene Plattformstandards Resilienz und Effizienz in der öffentlichen IT-Landschaft erhöhen.

Auch politische und rechtliche Rahmenbedingungen werden angepasst. Künftig werde digitale Souveränität als Kriterium in Beschaffung und Förderpolitik berücksichtigt. Eine nationale Cloud-Rahmenvereinbarung und klare Governance-Strukturen würden zudem Transparenz und Planungssicherheit für Verwaltung und Wirtschaft schaffen.

Darüber hinaus ist der Plan, die technologische Unabhängigkeit gezielt zu fördern. Der verstärkte Einsatz von Open-Source-Lösungen, die Entwicklung vertrauenswürdiger KI – etwa im Rahmen der österreichischen AI-Factory AI:AT – sowie ein geplanter „Souveränitätsbonus“ in der Förderlandschaft sollen die heimische Innovationskraft stärken und die Abhängigkeit von globalen Konzernen verringern.

Ein weiteres Handlungsfeld betrifft digitale Bildung und Fachkräfte. Im Rahmen der „Digitalen Kompetenzoffensive“ sind Schulungs- und Awareness-Maßnahmen geplant, um das Verständnis für Datensouveränität und den verantwortungsvollen Einsatz digitaler Technologien zu erhöhen.

Nicht zuletzt möchte die Regierung auf europäische und internationale Zusammenarbeit setzen. Offene Standards und die Beteiligung an europäischen Cloud- und KI-Initiativen – im Einklang mit dem „Interoperable Europe Act“ – zielen auf die Sicherung der digitalen Handlungsfähigkeit Europas ab.

Ziel: Europäische Erklärung zur digitalen Souveränität

Die Grundidee fasst Staatssekretär Alexander Pröll wie folgt zusammen: „Digitale Souveränität ist Sicherheitspolitik, Innovationspolitik und Demokratiepolitik zugleich. Wir handeln jetzt — entschlossen, national und europäisch und mit klarem Ziel: eine Europäische Erklärung zur digitalen Souveränität bis Ende des Jahres.“

NEOS-Klubobmann Yannick Shetty ergänzt: „Mit dem ‚Digital Austria Act 2.0‘ schaffen wir die Grundlage für eine souveräne, sichere und zukunftsfitte Verwaltung. Wir reduzieren digitale Abhängigkeiten, investieren in europäische und heimische Technologien und stärken damit unseren Standort.“

Österreich hat das Thema im Juni beim TTE-Rat eingebracht. Der Gipfel in Wien am 12. September legte die Grundlage für die geplante Verabschiedung in Berlin am 18. November, heißt es per Aussendung. Die Bundesregierung strebt an, die Erklärung noch im Dezember in Brüssel zu finalisieren und zu unterzeichnen.

Europäische Lösungen

„Die Menschen müssen im Zentrum stehen. Wir müssen jetzt entschlossen national handeln. Digitale Souveränität schützt unsere Werte, unsere Demokratie und unsere Handlungsfähigkeit“, so Pröll abschließend. „Wir wollen keine Abschottung, sondern die Freiheit, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst zu wählen — zwischen europäischen Lösungen und vertrauenswürdigen Partnern.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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