29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Das refurbed-Founderteam Kilian Kaminski, Peter Windischhofer und Jürgen Riedl (c) refurbed

Refurbed ist längst eine etablierte Marke im deutschsprachigen Raum. Während zu Beginn vor allem gebrauchte und generalüberholte Smartphones und Laptops auf der Plattform angeboten wurden, hat das Unternehmen sein Sortiment kontinuierlich erweitert. Mittlerweile bietet refurbed auch Produkte wie Wintersportbekleidung und E-Bikes an.

Nun geht das Scaleup eine Partnerschaft mit der Supermarktkette Hofer ein. Kund:innen des hauseigenen Mobilfunkanbieters Hofer-Telekom (HoT) können ab sofort online refurbed-Smartphones erwerben.

refurbed soll HoT zu mehr Kundenbindung und -zuwachs verhelfen

Die Partnerschaft verfolgt das Ziel, Kund:innen „nicht nur die besten Mobilfunk-Tarife, sondern auch die besten Smartphones zum besten Preis” anzubieten, heißt es in der Aussendung. Über die HoT-Website können ab sofort generalüberholte Smartphones von Apple und Samsung zu einem „sehr guten Preis-/Leistungsverhältnis“ erworben werden. Für refurbed ist das die erste Kooperation in dieser Form.

Horst Leitner, CEO von Hofer, erklärt: „Wir wollen einen weiteren Beitrag zur Kundenbindung leisten und auch das Potenzial für zusätzliches Kundenwachstum nützen, denn beides läuft in der Mobilfunkbranche oft über den Faktor Endgerät, sprich attraktives Smartphone“. Derzeit hat HoT nach eigenen Angaben fast 1,5 Mio. Kund:innen.

refurbed zertifizierte sich als B-Corp-Unternehmen

Das 2017 in Wien gegründete Scaleup refurbed hat sich als Marktplatz für generalüberholte Produkte im deutschsprachigen Raum etabliert –  bekannt wurde es durch den Vertrieb von gebrauchten Smartphones. Nach eigenen Angaben sind refurbed-Produkte bis zu 40 Prozent günstiger und deutlich nachhaltiger als Neugeräte. Die Geräte werden in bis zu 40 Schritten erneuert, sodass sie wie neu ausschauen und einwandfrei funktionieren würden.

Das Konzept des Scaleups rund um das Gründer-Trio Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski findet auch bei den Investoren Anklang. Im vergangenen Jahr konnte refurbed durch ein Investment von 54 Millionen Euro seine Firmenbewertung verdoppeln. Im September dieses Jahres erhielt das Unternehmen zudem die B-Corp-Zertifizierung, wie brutkasten berichtete. Diese zeichnet Unternehmen aus, die besonders auf die Balance zwischen Gewinn und positiver Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt achten.

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