29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer „E-Scooter-Plage“ und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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„Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln“

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. „Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. „Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Unter den Nominierten sind auch mehrere Startup-Gründerinnen:

Antonia Riva-Frizberg (Lumetry): Lungenmonitoring für zu Hause

Riva-Frizberg gründete im März 2022 gemeinsam mit Christian Neubauer das Grazer Medtech Lumetry Diagnostics. Das Startup entwickelt Geräte, mit denen Patient:innen mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen oder Asthma ihre Lungenvitalität zu Hause messen können. Langfristig will man auch Menschen mit Lungenentzündungen oder Long Covid helfen. 2023 sammelte das Team ein sechsstelliges Investment „weit über eine halbe Million“ ein. Prototypen gibt es bereits, gelauncht soll das Produkt laut Website noch 2026 werden.

Vor der Gründung war Riva-Frizberg unter anderem bei der Innovations-Beratung Pioneers als auch beim Zyklustracker-Startup breathe ilo beschäftigt, das 2023 Konkurs anmeldete.

Das Produkt soll noch 2026 gelauncht werden. © Lumetry

Theresa Kohl (DiLT Analytics): Energie sparen mit Gebäude-Software

Kohl ist Mitgründerin und CEO von DiLT Analytics, einem 2021 gegründeten Spin-off der TU Graz. Die Software soll Ineffizienzen in Gebäuden sowie in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen erkennen und den Energieverbrauch senken. Aktuell entwickelt das Team sein neues Produkt „FaciliMind“, eine KI-basierte Softwareplattform zur datenbasierten Optimierung von Energieeffizienz und Betriebskosten in Gebäuden. Das System benötigt laut eigenen Angaben keine neuen Sensoren, sondern dockt an bestehende Leitsysteme an und deckt dort Fehlsteuerungen auf.

Unterstützt wurde das Startup unter anderem durch FFG-Förderungen und konnte bereits Pilotprojekte mit Partnern wie der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) umsetzen. Vor der Gründung war Kohl unter anderem bei AEE – Institut für Nachhaltige Technologien und als Projekt- und Innovationsmanagerin bei der Energie Agentur Steiermark tätig.

Johanna Marie Reinedahl (WeGait): Exoskelett für die Reha

Reinedahl ist Gründerin und Geschäftsführerin der WeGait FlexCo. Das Robotik-Startup entwickelt ein Exoskelett für die Gangrehabilitation nach Schlaganfall oder Rückenmarksverletzung, das Abläufe in Rehazentren effizienter machen soll. Unter dem ehemaligen Namen Nexo Skeleton wurde das Startup als eine der ersten beiden Beteiligungen von WU Ignite Ventures aufgenommen.

Im Juli 2026 benannte man sich in WeGait um. Reinedahl war vor der Gründung außerdem ein Jahr als Venture Capital Investment Analyst bei Arax Capital Partners tätig.

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Kapeller gründete 2025 die twistor GmbH im Vorarlberger Bludenz. Den Anstoß dazu gab eine persönliche Erfahrung: Eine tonnenschwere Dachlawine ging direkt von dem Haus ihres Großvaters ab. Daraufhin entwickelte sie ein automatisiertes Schneeräumungssystem für Gebäude und Photovoltaikanlagen, das laut Unternehmensangaben seit 2024 patentiert ist.

Die Lösung richtet sich vor allem an Eigentümer:innen von PV-Anlagen in schneereichen Regionen. Der doppelte Vorteil: Die kontrollierte Räumung beugt nicht nur gefährlichen Personen- und Sachschäden vor, sondern sichert auch in den Wintermonaten den Stromertrag der Solarmodule. Das System ist nach Firmenangaben bereits serienreif und unter anderem auf dem Dach der Aletsch Arena auf der Schweizer Riederalp im Einsatz.

Der twistor befreit Dächer und PV-Anlagen von Schneemassen. © twistor

Die Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

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