29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Loupe, Compliance
(c) Robert Maybach - (v.l.) Martin Reichetseder, Thomas Koch und Matthias Steinbauer von Loupe.

Das oberösterreichische Legal-Tech .Loupe wurde 2018 von Matthias Steinbauer, Thomas Koch und CEO Martin Reichetseder gegründet. Mit dem Ziel, den Zugang zu Compliance zu erleichtern sowie die Implementierung und den Betrieb eines “Compliance Management-Systems” (CMS) zu vereinfachen. Im Lauf der Jahre konnte man dabei bereits einige namhafte Kunden an Land ziehen.

.Loupe: Aus der Praxis heraus gegründet

“Der Anstoß zur Gründung kam aus meiner eigenen Praxis. Ich habe hautnah erlebt, wie komplexe Strukturen in Unternehmen dazu führen können, dass das Thema Compliance – trotz seiner Bedeutung – auf Ablehnung stößt, weil es keinen einfachen Zugang für die Belegschaft gab. Diese ‘fehlende Liebe auf den ersten Blick’ hat uns dazu angetrieben, es besser zu machen”, erklärt Reichetseder.

Das Trio wollte eine Software-Lösung finden, die Herausforderungen aus der Praxis versteht, Compliance-Prozesse einfach abbildet und Unternehmen dabei unterstützt, Risiken effizient zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren.

Reichetseder war früher selbstständiger Rechtsanwalt und ist nun neben seiner Funktion bei .Loupe sowohl Leiter der Rechtsabteilung und Compliance Officer eines international agierenden Industrieunternehmens als auch Autor im Bereich Compliance und Podcast-Host von “Code of C – der True-Compliance-Podcast von .Loupe”. Steinbauer hingegen leitet die Entwicklung eines Softwareunternehmens in Linz und ist Dozent an der FH Hagenberg. Er ist ebenfalls Fachautor.

Eine Pfadfinder-Freundschaft

“Wir beide kennen uns seit unserer Kindheit, durch die Pfadfinder. Die Idee zu .Loupe entstand, als ich Matthias kontaktierte, um ihm von meinem Konzept eines ‘Compliance Workspaces ‘aus der Praxis, für die Praxis’ zu erzählen”, erinnert sich Reichetseder. “Ursprünglich war es als ‘Auftrag’ gedacht, aber Matthias hatte die brillante Idee, gemeinsam ein Unternehmen zu gründen. Ein Jahr später stieß Thomas Koch zu uns. Ihn habe ich bei einem Seminar zum internationalen Vertragsrecht kennengelernt, wo wir uns intensiv über die Herausforderungen im Bereich Compliance im internationalen Handel austauschten.”

So bildet das Legal-Tech-Unternehmen heute im Detail erforderliche Compliance-Prozesse ab, sodass Nutzer:innen “ohne großen Aufwand ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten können”. Dabei basiert die Lösung auf praktischer Erfahrung und setzt dort an, wo Unternehmen oft vor Herausforderungen stehen würden: der effizienten Handhabung von Compliance- und Risikomanagement-Prozessen.

NÖM, Evva und Engel Austria

Durch ein “Hinweisgebersystem” unterstützt das eigenfinanzierte Startup Unternehmen, wie etwa die NÖM AG, Evva Sicherheitstechnologie GmbH und die Engel Austria GmbH dabei, ein System zu implementieren, mit dem Mitarbeiter:innen einfach und anonym potenzielle Risiken oder Missstände melden können.

Ein richtig betriebenes Whistleblowing Management-System fördere den Gründern nach die Beteiligung am Thema Compliance. So werde sichergestellt, dass Risiken frühzeitig erkannt und gemeldet werden.

Ein weiteres Beispiel für die Arbeit von .Loupe sind automatisierte Freigabeprozesse für Sponsoring, Geschenke und Einladungen, die das Risiko von Spesenbetrug und Interessenkonflikten reduzieren sollen.

Korruptionsrisiko senken

“Dadurch wird das Korruptionsrisiko gesenkt, was nicht nur intern Vertrauen schafft, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden stärkt. Es freut uns sehr, dass wir hier die Strabag nennen dürfen”, so Reichetseder weiter. “Unternehmen können gegenüber ihren Stakeholdern beispielsweise durch .Loupe nachweisen, dass sie ein Compliance Management-System (CMS) toolunterstützt und effektiv betreiben. Gerade in Bezug auf die Lieferkettensorgfaltspflichten und die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird Compliance zunehmend wichtig. Ein zentrales Beispiel ist die Datengrundlage zur Wesentlichkeitsanalyse, bei der .Loupe Unternehmen hilft, relevante Risiken zu identifizieren und zu bewerten.”

“Teil der Community”

Der USP bei .Loupe liegt in der Kombination von Legal-Tech und echter Praxiserfahrung, wie der Founder betont. “Während es viele Anbieter von Compliance-Software gibt, haben nur wenige einen tiefen praktischen Bezug zur Materie und Zugang zur Community. Seit 2018 entwickeln wir unsere Lösung basierend auf den Erfahrungen aus dem täglichen Umgang mit Compliance-Herausforderungen. Wir sind nicht nur Softwareentwickler, sondern auch selbst Anwender und als Compliance Officer Teil der Compliance-Community – insbesondere als Mitglied, nicht nur als Anbieter”, sagt er.

Aktuell sei es bei diesem Thema entscheidend zu verstehen, dass Compliance keine Frage der Unternehmensgröße ist, sondern eine Frage der Risiken, die das Unternehmen eingeht. Besonders im Bereich Nachhaltigkeit würde das immer sichtbarer. Unternehmen müssen zunehmend nachweisen, dass sie nachhaltig und verantwortungsbewusst handeln, insbesondere im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht bei Lieferketten. Hier spiele Compliance eine zentrale Rolle, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken identifiziert und gemanagt werden.

“Themen wie Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und die Einhaltung internationaler Standards werden weiterhin an Bedeutung gewinnen, und Unternehmen müssen ihre Compliance-Prozesse entsprechend anpassen und erweitern, um diesen Anforderungen gerecht zu werden”, weiß Reichetseder.

.Loupe: Vertrag mit Bundesbeschaffung

.Loupe hat in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Kundenwachstum verzeichnet, das sich aus einer Vielzahl von Branchen zusammensetzt. Der Fokus liegt dabei nicht nur auf großen Unternehmen, sondern auch auf mittelständischen Betrieben, die zunehmend die Bedeutung von Compliance erkennen würden.

“Zuletzt konnten wir einen Rahmenvertrag mit der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) abschließen, mit dem auch die öffentliche Hand bzw. Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, einfach auf unsere Lösungen zugreifen können”, so der Gründer. “Was den Umsatz betrifft, so sind wir stolz auf die positive Entwicklung, die wir seit unserer Gründung 2018 erlebt haben. In den letzten Jahren ist es uns gelungen, den Umsatz jährlich nahezu zu verdoppeln bzw. stabil kontinuierlich zu steigern.”

KI beim Reporting

Aktuell arbeitet .Loupe an der Einbindung von Künstlicher Intelligenz im Bereich Reporting. Mit dem Ziel sinnvolle AI-basierte Lösungen zu entwickeln, die es Unternehmen ermöglichen soll, noch präzisere und effizientere Auswertungen ihrer Compliance-Daten zu erstellen. Durch den Einsatz von AI möchte man komplexe Zusammenhänge schneller erfassen und die Qualität der Berichterstattung verbessern.

“.Loupe hat ursprünglich als Hobbyprojekt begonnen, aber wir konnten in kurzer Zeit viele namhafte Kunden gewinnen, die sowohl unsere Lösung als auch unseren praktischen Ansatz zu Compliance schätzen. Unser nahes Ziel ist es, die Nummer 1 im Bereich Compliance-Software in Österreich zu werden”, sagt Reichetseder. “Dank unserer kontinuierlichen Weiterentwicklung und der engen Zusammenarbeit mit unseren Kunden sind wir auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen. Langfristig streben wir auch an, zu den Top-5-Anbietern von Compliance-Lösungen in Europa zu gehören. Hierbei setzen wir auch auf strategische Partnerschaften, um unser Wachstum zu beschleunigen und unsere Präsenz in Europa zu stärken.”

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