29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer “E-Scooter-Plage” und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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“Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln”

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. “Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein”, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. “Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben”, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Frau sitzt in einem hellen Raum vor dem Schreibtisch. Auf dem Tisch Geschirr. Es deutet auf ARbeiten zu Hause hin.
(c) Adobe Stock / pickselstock

Die Arbeitswelt befindet sich mitten im Wandel. Spätestens während der Covid-Pandemie mussten viele Unternehmen ihre Arbeitsmodelle überdenken. Obwohl die Mehrheit der Beschäftigten mit ihren aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist, bleibt der Wunsch nach ortsunabhängigem Arbeiten nach wie vor stark ausgeprägt.

Beschäftigte verlangen flexiblere Arbeitsmodelle

Für die Arbeitnehmer:innen steht fest: Die Arbeitsmodelle in der österreichischen Unternehmenslandschaft müssen flexibler gestaltet werden. Die aktuelle Arbeitsmarktstudie von kununu zeigt: Derzeit dürfen nur 39 Prozent der Befragten im Home-Office und lediglich 11 Prozent remote arbeiten. Somit haben aktuell nur etwa die Hälfte der Beschäftigten die Möglichkeit, ortsunabhängig zu arbeiten. Von diesen sind nur ein Bruchteil (6 Prozent) vollständig im Home-Office oder remote tätig. Trotz der begrenzten Verfügbarkeit von Home-Office und Remote Work scheint dies für die Befragten ein entscheidendes Anliegen im Berufsleben zu sein. 60 Prozent der Befragten halten Home-Office für sehr oder eher wichtig, während 40 Prozent Remote-Work als bedeutend erachten.

Flexibilität soll zu besserer Work-Life-Balance führen

Flexible Arbeitsmodelle sollen laut der Studie sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen zahlreiche Vorteile bieten. Die Befragten sind sich einig, dass eine erhöhte Flexibilität bei den Arbeitszeiten zu größerer Arbeitszufriedenheit führe. Diese Flexibilität soll zudem zu einer besseren Work-Life-Balance beitragen. Allgemein sind Arbeitnehmer:innen der festen Überzeugung, dass ihre Produktivität in flexiblen Arbeitsmodellen steigt.

Laut der Arbeitsmarktstudie stellen sich die Befragten eine ideale Arbeitsplatzgestaltung wie folgt vor: Der größte Wunsch der Arbeitnehmer:innen ist eine flexible Wahl des Arbeitsplatzes, je nach Bedarf. Eine durchgehende Tätigkeit im Büro oder ausschließlich im Home-Office oder remote wird von den Befragten am wenigsten als attraktiv empfunden.

Diese aktuellen Ergebnisse bringt die repräsentative kununu-Arbeitsmarktstudie 2024. Hierbei wurden 3.119 Beschäftigte in Österreich zu ihrer Jobzufriedenheit befragt. Die Studie verdeutlicht, dass der Großteil der Arbeitnehmer:innen (70 Prozent) insgesamt mit ihren aktuellen Arbeitsbedingungen zufrieden ist.

Die am häufigsten geschätzten Faktoren sind: Arbeitsplatzsicherheit (75 Prozent Zufriedenheit), Arbeitsklima (73 Prozent), Arbeitszeiten (72 Prozent), Arbeitsaufgaben (71 Prozent) sowie Arbeitsflexibilität (65 Prozent). Im Gegensatz dazu sind die Bereiche, in denen die Beschäftigten am unzufriedensten sind, die Bezahlung (nur 58 Prozent Zufriedenheit), Führungskultur (53 Prozent) und Karrierechancen (48 Prozent).

Wunsch nach mehr Gehalt, Steuererleichterung und Flexibilität

Die Ergebnisse der repräsentativen Studie zeigen auch, dass der größte Wunsch der Beschäftigten der nach einem höheren Gehalt (53 Prozent) bleibt. An zweiter Stelle stehen steuerliche Erleichterungen (49 Prozent), gefolgt von dem Wunsch nach mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung (32 Prozent). Nina Zimmermann, CEO von kununu, zieht aus der Studie den Schluss, dass „[…]Flexibilität längst einen zentralen Wunsch der Beschäftigten darstellt. Doch viele Unternehmen halten noch an alten Strukturen fest. Jetzt braucht es den Mut, diese aufzubrechen und echte Flexibilität zu ermöglichen – im Interesse der Beschäftigten und des langfristigen Unternehmenserfolgs“.

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