29.05.2019

E-Scooter: Diese neuen Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 1. Juni in Kraft tritt, stellt die E-Scooter-Nutzung in den meisten Belangen rechtlich mit Fahrradfahren gleich.
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E-Scooter: Diese Verkehrsregeln gelten ab 1. Juni 2019
(c) Dominik Perlaki / der brutkasten: E-Scooter am Gehsteig vor dem Wiener weXelerate

Manche sehen in ihnen eine (positive) Revolution der urbanen Mobilität. Andere sprechen bereits von einer „E-Scooter-Plage“ und sagen den elektrischen Tretrollern ein ähnliches Schicksal voraus, wie es die unzähligen gelben Fahrräder hatten. Alleine in Wien gibt es mit Bird, Tier, Wind, Lime, Flash und Hive mittlerweile bereits sechs Anbieter. So sehr sich an den E-Rollern die Geister scheiden mögen – zumindest rechtlich herrscht hierzulande nach einer Novelle der Straßenverkehrsordnung, die am Samstag (1. Juni) inkrafttritt, nun Klarheit.

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„Die meisten für Fahrräder geltenden Regeln“

Denn bislang galten aufgrund rechtlicher Grauzonen in den Bundesländern unterschiedliche Regeln. Mit der aktuellen Novelle halten die E-Scooter nun Einzug in die Bundesgesetzgebung. Die Schlagrichtung der neuen Regelung dürfte nicht sonderlich überraschen. „Auch wenn es sich rechtlich nicht um Fahrräder handelt, werden die meisten für Fahrräder geltenden Regeln auch auf E-Tretroller anwendbar sein“, erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried in einer Aussendung.

E-Scooter müssen auf die Fahrbahn

Demnach dürfen E-Roller-Fahrer nun, gesetzlich verankert, den Alkoholgrenzwert von 0,8 Promille nicht überschreiten und müssen vorhandene Radfahranlagen benutzen. Ist kein Radweg, Radfahrstreifen oder kombinierter Geh- und Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. Grundsätzlich verboten ist das Befahren von Gehsteigen, Zebrastreifen und Gehwegen. Allerdings kann die zuständige Behörde (auf Gemeindeebene) das Befahren von bestimmten Gehsteigen und Gehwegen in Schrittgeschwindigkeit erlauben. Kinder dürfen nun – analog zum Fahrrad – übrigens ab zwölf Jahren alleine mit dem E-Tretroller fahren (oder brauchen einen Radfahrausweis). Bis zum 12. Geburtstag gilt zudem die Radhelmpflicht.

StVO-Novelle: E-Roller trifft Leichenwagen

Ganz sicher scheint man sich aber noch nicht zu sein, dass der E-Scooter zum fixen Bestandteil des (urbanen) Verkehrs wird. „Ein eigenes Verkehrszeichen wird es jedenfalls nicht geben“, sagt ÖAMTC-Experte Authried. Auch ob die Verbannung von E-Scootern auf die Fahrbahn die Verkehrssicherheit tatsächlich erhöht, bleibt abzuwarten. Ob es als Zeichen zu werten ist, dass die aktuelle StVO-Novelle auch neue Regelungen für Leichenwägen beinhaltet (allerdings für das Befahren der Rettungsgasse auf Autobahnen), sei dahingestellt.

⇒ Die StVO-Novelle im Wortlaut

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Das Retterbox-Team mit den Gründern der afreshed Group. (hinten v. l.) Lukas Forsthuber, Maximilian Welzenbach, Ben Hulme, Bernhard Bocksrucker. (vorne v. l.): Jens Pöhnisch, Ina Schahin. | © Retterbox / afreshed Group

Gute Nachrichten für alle Lebensmittelretter. Die schwedische Firma Motatos zieht sich zwar aus dem österreichischen und deutschen Markt zurück, wird aber von der österreichischen afreshed Group mit der neuen Marke Retterbox ersetzt. Motatos und die afreshed Group schlossen eine Übergangs- und Kooperationsvereinbarung, im Zuge derer Retterbox die Marktkenntnis und die Kundenkommunikationskanäle von Motatos zum Start nutzt. Mit Retterbox bietet die afreshed Group erstmals neben Bio-Obst und -Gemüse auch haltbare Artikel an. Retterbox möchte mit dem neuen Angebot „einwandfreie Markenlebensmittel, die im regulären Handel keinen Platz mehr finden, zu deutlich günstigeren Preisen“ verkaufen.

500 Artikel aus dem Trockensortiment

Zur afreshed Group gehören neben Retterbox und afreshed in Österreich auch etepetete in Deutschland. „Vor knapp sechs Jahren haben wir mit dem Ziel gestartet, gute Lebensmittel vor der Tonne zu retten. Die letzten Jahre konnten wir mehrere tausend Tonnen Obst und Gemüse retten, nun geht es mit dem weiter, was einen noch viel größeren Teil des täglichen Gebrauchs ausmacht: dem Trockensortiment“, heißt es von der afreshed Group. Retterbox bietet rund 500 Artikel aus dem Trockensortiment in acht Kategorien an, die Auswahl reicht vom Süßem bis Salzigem. Bestellt werden kann im Onlineshop oder in der App.

In puncto Führung kann sich Retterbox auf erfahrenes Personal verlassen. Ben Hulme, Ina Schahin und Jens Pöhnisch leiteten das Motatos-Geschäft in Deutschland und Österreich, nun führen sie Retterbox.

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