22.05.2019

Formel 1-Star Rosberg kauft 0,07 Prozent von Berliner E-Scooter-Startup

Der deutsche Ex-Formel 1 Fahrer Nico Rosberg steigt beim Berliner E-Scooter-Startup TIER Mobility ein. Große Kapitalmengen dürften bei dem Deal aber nicht bewegt worden sein.
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Nico Rosberg und TIER Mobility-Co-Founder und CEO Lawrence Leuschner
(c) TIER Mobility: Nico Rosberg und TIER Mobility-Co-Founder und CEO Lawrence Leuschner
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Im vergangenen Oktober nahm das Berliner E-Scooter-Startup TIER Mobility den Betrieb auf. In 20 Städten in 10 Ländern, darunter Wien, kann man die grün-schwarzen Roller inzwischen nutzen – nicht aber im Heimatland Deutschland. Dort arbeite man intensiv am Launch in größeren Städten, der noch diesen Juni erfolgen soll, heißt es vom Startup. Bislang stand die Regulatorik im Weg. Im deutschen Bundesrat ging kürzlich aber eine Verordnung durch, die das E-Scooter-Sharing in Kürze auch dort ermöglichen wird. Wie nun bekanntgegeben wurde, stieg Ex-Formel 1-Fahrer Nico Rosberg als Investor bei TIER ein.

+++ Fokus-Channel: Mobility +++

Nico Rosberg: eher Testimonial als Kapitalgeber

Über die Höhe des Investments wurden keine Auskünfte gegeben. Das eingebrachte Kapital dürfte aber nicht im Vordergrund des Deals stehen. Wie das deutsche Magazin Gründerszene mit Bezug auf einen Handelsregister-Auszug berichtet, hat Rosberg gerade einmal 0,07 Prozent des Unternehmens erworben. Vielmehr dürfte man in erster Linie darauf abzielen, vom Ex-Formel 1-Star als Testimonial zu profitieren. „Nico ist eines der populärsten Gesichter der wachsenden globalen E-Mobilitätsbewegung. Es gibt dem Unternehmen einen großen Impuls, dass Nico uns auf unserer Mission Mobilität zum Guten zu verändern unterstützen wird“, kommentiert TIER Co-Founder und CEO Lawrence Leuschner. Rosberg hatte vergangenes Jahr bereits in die FIA Formula E investiert.

Weitere neue Investoren für TIER Mobility?

Im vergangenen Oktober hat das erst im Juli zuvor offiziell gegründete Startup bereits eine 25 Millionen Euro Serie A-Runde abgeschlossen. Bislang waren damit Investments in der Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro bekannt. Beteiligt ist unter anderem Speedinvest, das bereits in der zwei Millionen Euro-Seed-Runde – ebenfalls im letzten Herbst – einstieg und in der kurze Zeit später abgeschlossenen Folgerunde unter dem Lead des VC Northzone mitzog. Nun ist seitens des Startups von insgesamt 32,4 Millionen Euro die Rede, die investiert wurden. Rosberg dürfte in der aktuellen Kapital-Runde also nicht alleine sein.

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vor 2 Stunden

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

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