19.07.2023

Investments im Accelerator: VERBUND X holt Speedinvest und Elevator Ventures an Bord

Der VERBUND X Accelerator geht in die vierte Runde. Neben Kooperationsprojekten mit Corporate-Partnern winkt Teilnehmer-Startups diesmal auch die Chance auf ein Co-Investment durch renommierte VCs.
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Beim VERBUND X Demo Day pitchten sieben Teams ihre Proo of Concept-Projekte | (c) VERBUND
Beim VERBUND X Demo Day pitchten sieben Teams ihre Proo of Concept-Projekte | (c) VERBUND
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Dass VERBUND und seine Corporate-Partner es mit den Startup-Kooperationen im VERBUND X !!Accelerator ernst meinen, wurde auch im dritten Batch, der im April endete, klar bewiesen. Sieben von sieben Projekten werden auch nach dem Accelerator weiterverfolgt. Einige davon haben gute Chancen, in absehbarer Zeit in den regulären Betrieb überzugehen.

Co-Investments in VERBUND X Accelerator-Startups als erklärtes Ziel

Im vierten Batch, dessen Bewerberbungsphase nun startete und bis 25. August läuft, kommt für Bewerber-Startups, neben der Aussicht auf starke Kooperationsprojekte, noch eine weitere große Chance dazu. Der hauseigene Corporate VC VERBUND X Ventures holte Speedinvest und Elevator Ventures, den Corporate !!VC der Raiffeisenbank International (RBI), als neue Partner in den !!Accelerator. Gemeinsam suchen sie in zwei Suchfeldern Startups, mit dem erklärten Ziel, Co-Investments zu prüfen und zu tätigen.

Franz Zöchbauer leitet Verbund X Ventures
Franz Zöchbauer leitet VERBUND X Ventures | (c) VERBUND

“Während der letzten Jahre hatten wir über den VERBUND X !!Accelerator mehrere hundert Startup-Bewerbungen. Dieses Jahr wollen wir die Bewerbungen auch mit einem besonderen Fokus auf Investment-Optionen sichten und im besten Fall mit den anderen Venture Capital-Partnern, Speedinvest und Elevator Ventures, in Startups investieren, die skalierbare Geschäftsmodelle und Lösungen für den Energie- und Infrastrukturbereich entwickeln”, erklärt VERBUND X Ventures-Geschäftsführer Franz Zöchbauer.

“Wir können alle zusammen gar nicht innovativ und kollaborativ genug sein”

Und VERBUND CEO Michael Strugl kommentiert: “Wir stehen im Energiebereich vor derart vielschichtigen Herausforderungen, dass wir alle zusammen gar nicht innovativ und kollaborativ genug sein können”. Der !!Accelerator sei eine Plattform, in der die dafür nötigen Verbindungen mit anderen Branchenführern und Startups geschaffen würden, um Innovationen gemeinsam voranzutreiben. “Durch die Einbindung von Startup-Investments wird unsere Ambition und unser Impact im VERBUND X !!Accelerator nochmal um ein Vielfaches verstärkt”, so Strugl.

VERBUND X Accelerator Batch 4. Partner, Suchfelder und Zeitplan

Natürlich dürfen auch im vierten Batch des VERBUND X Accelerators die “klassischen” Corporate-Startup-Kooperationsprojekte nicht zu kurz kommen. Als VERBUNDs Corporate-Partner sind dieses Jahr die Post, das Elevator Lab der RBI und Magna Powertrain an Bord. Zudem stehen ÖBAG, AIT, Microsoft und OMV als Community Partner bereit. Die vier Suchfelder im vierten Batch sind:

  • “Cross industry generative AI solutions”
  • “Solutions for Vehicle-to-Grid (V2G) applications”
  • “Solutions and technologies in building and energy efficiency management (VC-Searchfield)”
  • “EV infrastructure & e-mobility – new business models around EV charging (VC-Searchfield)”

Nach dem Ende der Bewerbungsphase am 25. August erfolgt die Auswahl jener Startups, die von 27. bis 29. September 2023 beim ” !!Innovation Camp” dabei sind. Nach der Acceleration-Phase ab Oktober findet im Jänner der Demo Day statt.

Startschuss für Batch 5 bereits im Herbst

Dazu gibt es dieses Jahr ein weiteres Novum: Die Bewerbungsphase für den fünften Batch des VERBUND X Accelerators mit weiteren Corporate-Partnern und Suchfeldern wird bereits von 17. Oktober bis 24. November 2023 stattfinden, das !!Innovation Camp von 15. bis 17. Jänner. Letzteres fällt somit mit dem !!Demo Day von Batch 4 zusammen.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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