19.07.2023

Investments im Accelerator: VERBUND X holt Speedinvest und Elevator Ventures an Bord

Der VERBUND X Accelerator geht in die vierte Runde. Neben Kooperationsprojekten mit Corporate-Partnern winkt Teilnehmer-Startups diesmal auch die Chance auf ein Co-Investment durch renommierte VCs.
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Beim VERBUND X Demo Day pitchten sieben Teams ihre Proo of Concept-Projekte | (c) VERBUND
Beim VERBUND X Demo Day pitchten sieben Teams ihre Proo of Concept-Projekte | (c) VERBUND
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Dass VERBUND und seine Corporate-Partner es mit den Startup-Kooperationen im VERBUND X !!Accelerator ernst meinen, wurde auch im dritten Batch, der im April endete, klar bewiesen. Sieben von sieben Projekten werden auch nach dem Accelerator weiterverfolgt. Einige davon haben gute Chancen, in absehbarer Zeit in den regulären Betrieb überzugehen.

Co-Investments in VERBUND X Accelerator-Startups als erklärtes Ziel

Im vierten Batch, dessen Bewerberbungsphase nun startete und bis 25. August läuft, kommt für Bewerber-Startups, neben der Aussicht auf starke Kooperationsprojekte, noch eine weitere große Chance dazu. Der hauseigene Corporate VC VERBUND X Ventures holte Speedinvest und Elevator Ventures, den Corporate !!VC der Raiffeisenbank International (RBI), als neue Partner in den !!Accelerator. Gemeinsam suchen sie in zwei Suchfeldern Startups, mit dem erklärten Ziel, Co-Investments zu prüfen und zu tätigen.

Franz Zöchbauer leitet Verbund X Ventures
Franz Zöchbauer leitet VERBUND X Ventures | (c) VERBUND

“Während der letzten Jahre hatten wir über den VERBUND X !!Accelerator mehrere hundert Startup-Bewerbungen. Dieses Jahr wollen wir die Bewerbungen auch mit einem besonderen Fokus auf Investment-Optionen sichten und im besten Fall mit den anderen Venture Capital-Partnern, Speedinvest und Elevator Ventures, in Startups investieren, die skalierbare Geschäftsmodelle und Lösungen für den Energie- und Infrastrukturbereich entwickeln”, erklärt VERBUND X Ventures-Geschäftsführer Franz Zöchbauer.

“Wir können alle zusammen gar nicht innovativ und kollaborativ genug sein”

Und VERBUND CEO Michael Strugl kommentiert: “Wir stehen im Energiebereich vor derart vielschichtigen Herausforderungen, dass wir alle zusammen gar nicht innovativ und kollaborativ genug sein können”. Der !!Accelerator sei eine Plattform, in der die dafür nötigen Verbindungen mit anderen Branchenführern und Startups geschaffen würden, um Innovationen gemeinsam voranzutreiben. “Durch die Einbindung von Startup-Investments wird unsere Ambition und unser Impact im VERBUND X !!Accelerator nochmal um ein Vielfaches verstärkt”, so Strugl.

VERBUND X Accelerator Batch 4. Partner, Suchfelder und Zeitplan

Natürlich dürfen auch im vierten Batch des VERBUND X Accelerators die “klassischen” Corporate-Startup-Kooperationsprojekte nicht zu kurz kommen. Als VERBUNDs Corporate-Partner sind dieses Jahr die Post, das Elevator Lab der RBI und Magna Powertrain an Bord. Zudem stehen ÖBAG, AIT, Microsoft und OMV als Community Partner bereit. Die vier Suchfelder im vierten Batch sind:

  • “Cross industry generative AI solutions”
  • “Solutions for Vehicle-to-Grid (V2G) applications”
  • “Solutions and technologies in building and energy efficiency management (VC-Searchfield)”
  • “EV infrastructure & e-mobility – new business models around EV charging (VC-Searchfield)”

Nach dem Ende der Bewerbungsphase am 25. August erfolgt die Auswahl jener Startups, die von 27. bis 29. September 2023 beim ” !!Innovation Camp” dabei sind. Nach der Acceleration-Phase ab Oktober findet im Jänner der Demo Day statt.

Startschuss für Batch 5 bereits im Herbst

Dazu gibt es dieses Jahr ein weiteres Novum: Die Bewerbungsphase für den fünften Batch des VERBUND X Accelerators mit weiteren Corporate-Partnern und Suchfeldern wird bereits von 17. Oktober bis 24. November 2023 stattfinden, das !!Innovation Camp von 15. bis 17. Jänner. Letzteres fällt somit mit dem !!Demo Day von Batch 4 zusammen.

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“Lösung wieder sehr österreichisch”: Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap

Lange gefordert, nun knapp vor dem Beschluss: Die FlexKap ist in der Zielgeraden. Doch wurde das Erhoffte geliefert? Wir haben dazu Stimmen aus der Startup-Szene eingefangen.
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Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser
Stimmen aus der Startup-Szene zur FlexKap (vlonru.) Hannah Wundsam, Johannes Braith, Laura Raggl, Berthold Baurek-Karlic, Christiane Holzinger, Christof Strasser

Erst Jahre lang Forderungen durch die Startup-Szene und andere Akteur:innen, dann ein jahrelanger Entwicklungsprozess, nun ist es soweit. Die neue Kapitalgesellschaftsform FlexKap – oft auch FlexCo genannt – steht vor dem Beschluss im Parlament. Dabei gibt es in der Fassung, die nun beschlossen werden soll, noch einige Änderungen im Vergleich zum Erstentwurf aus dem Mai, bei denen tendenziell Forderungen aus der Startup-Szene entgegengekommen wurde – brutkasten berichtete.

Dennoch konnten bei weitem nicht alle Forderungen durchgesetzt werden, mit denen die Startup-Szene ursprünglich in den Prozess eingestiegen ist. Vor allem bei der neuen Mitarbeiter:innenbeteiligung gibt es einige Punkte, die in der Szene nach wie vor skeptisch gesehen werden.

FlexKap: Kompromisse bei Mitarbeiter:innenbeteiligung

So wurden die geltenden Fristen im Vergleich zum Erstentwurf zwar verkürzt, aber nicht auf die von Startup-Vertreter:innen geforderten Zeiträume. Ursprünglich war vorgesehen, dass Mitarbeiter:innen für die neue Beteiligung zumindest drei Jahre im Unternehmen sein müssen, dann sollte eine verpflichtende Mindesthaltedauer von fünf Jahren gelten. Hier wurde auf zwei bzw. drei Jahre herabgesetzt. Verhandlungsbasis seitens der Startup-Community waren aber jeweils ein Jahr gewesen. Ebenfalls kritisiert wird die Beschränkung der Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeiter:innen und 40 Millionen Euro Jahresumsatz.

Was sagt die Startup-Szene also zum FlexKap-Gesetz, das nun beschlossen werden soll? Ist es der erhoffte große Wurf? Wird es zu mehr Startup-Gründungen führen? Wir haben uns bei eingen bekannten Vertreter:innen der Szene umgehört.


Hannah Wundsam, Co-Managing Director AustrianStartups

Es ist ein wichtiger Schritt, dass die FlexCo jetzt tatsächlich kommt. Einige Gründer:innen haben die Unternehmensgründung aufgeschoben, um von der neuen Rechtsform profitieren zu können. Besonders die Neugestaltung der Mitarbeiter:innenbeteiligung kann in diesen wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ein wesentliches Anreizinstrument darstellen. Sie motiviert Talente, sich Startups anzuschließen und fördert deren langfristige Bindung.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt.

Seitdem wir den Austrian Startup Monitor umsetzen, ist eine der Top 3 Forderungen österreichischer Startups, eine bessere Möglichkeit Mitarbeiter:innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Die neue Regelung für Mitarbeiter:innenbeteiligungen ist ein großer Schritt in diese Richtung, da sowohl die Dry-Income-Problematik gelöst wird, als auch ein verbesserter pauschaler Steuersatz angewandt wird.

Obwohl die FlexCo vielleicht nicht den umfassenden Durchbruch darstellt, den wir ursprünglich erhofft hatten, ist sie doch ein bedeutender erster Schritt. Sie zeigt, dass Veränderungen im Gesellschaftsrecht möglich sind und die österreichische Wirtschaft positiv beeinflussen können.

Die Senkung des Mindeststammkapitals und die Erleichterung der Formvorschriften sind ein wichtiges Signal für angehende Gründer:innen. Auch wenn ich nicht erwarte, dass diese Änderung unmittelbar zu einem Anstieg von Neugründungen führen werden, bin ich überzeugt, dass die erleichterte Mitarbeiter:innenbeteiligung Unternehmertum weiter fördern wird. Wenn auch Mitarbeiter:innen von den Erfolgen eines Exits profitieren, werden wir mehr Gründungen von ehemaligen Startup-Mitarbeiter:innen sehen.

Johannes Braith, Co-Founder und CEO Storebox

Es ist grundsätzlich sehr gut, dass etwas gemacht wird. Dass die Unternehmensgründung vereinfacht, das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro herabgesetzt wird und die Mitarbeiter:innenbeteiligung in dieser Form ermöglicht wird, ist positiv hervorzuheben. Dass die Mitarbeiter:innenbeteiligung auf Unternehmen mit höchstens 100 Mitarbeiter:innen und höchstens 40 Millionen Euro Jahresumsatz beschränkt ist, kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Insgesamt muss man auch sagen, dass die Lösung wieder sehr österreichisch ist. Eine neue Rechtsform wird auch nicht die Antwort auf alle großen Probleme sein, die wir haben. Und man hat auch wieder einmal gesehen, wie komplex so ein Vorgang hierzulande ist – Stichwort: Notariatskammer, die sich in einigen Punkten quergelegt hat, weil der verpflichtende Notariatsakt teilweise wegfällt. Mein Fazit: Grundsätzlich positiv, aber in Klein-klein-Österreich gefangen.

Laura Raggl, Gründerin ROI Ventures und Startup-Rat-Mitglied

Es ist eine große Erleichterung, dass es nun wieder in die richtige Richtung geht und der 1.1.2024 wieder realistisch ist – grundsätzlich eine sehr positive Entwicklung für die Startup Szene. Allerdings wurden auch einige Kompromisse geschlossen, wie bei den Haltefristen, Anzahl der Mitarbeiter:innen, etc. Nun wird es spannend, wie die FlexKap in der Praxis angenommen wird und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen weitere Verbesserungen der neuen Rechtsform zu erreichen. Speziell die Thematik der Mitarbeiter:innenbeteiligung wurde bereits wesentlich verbessert und wird auch der primäre Treiber für FlexKap Gründungen sein.

Berthold Baurek-Karlic, Business Angel of the Year 2023

Ich persönlich freue mich darüber, dass alle Expert:innen in diesem langen Prozess durchgehalten haben und das Österreich einen vorsichtigen innovativen Schritt nach vorne wagt. Eine neue Rechtsform entsteht in Österreich nicht jeden Tag. Auf der anderen Seite stimmt es mich nachdenklich, dass wir einmal mehr Zeuge eines Balanceakts in Perfektion geworden sind bzw. werden. Ich vermisse in der Politik mutige Entscheidungen, schnellere Handlungen, ein besseres Verständnis für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit, und letztlich die Umsetzung vieler wichtiger Forderungen des Startup Ökosystems – die seit mehr als einem Jahrzehnt gefordert werden.

Ich hätte viele kleine Reformen der FlexKap vorgezogen

Bei allem Verständnis für die Interessensgruppen fürchte ich, dass wir uns solche Reform-Ballett-Vorstellungen nicht mehr leisten können! Ich hätte das Firmenbuchgericht abgeschafft, Notare mit echter Verantwortung zur Eintragung gestärkt, die GmbH und AG reformiert, und ein paar andere kleine Maßnahmen wie einen Investitionsfreibetrag und viele weitere kleine Reformen der FlexKap vorgezogen.

Christiane Holzinger, Business Angel of the Year 2023

Ich freue mich sehr, dass es die Politik doch noch geschafft hat sich zu einigen. Wir haben wirklich jahrelang gekämpft und es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein. Aus meiner Sicht wird es dadurch nicht zu mehr Gründungen von Kapitalgesellschaften kommen. Diejenigen, die gründen, haben aber finanzielle Erleichterungen und auch im Handling gibt es Verbesserungen.

Für mich sind die Veränderungen in Ordnung, aber eben kein Meilenstein.

Die Mitarbeiter:innenbeteiligung war mehr als notwendig. Diese Einführung begrüße ich sehr, da damit die Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbindung wesentlich verbessert wurden. Damit wurde auch auf die Anliegen des Arbeitsmarktes reagiert, nicht nur in der Startup-Community, sondern gesamtwirtschaftlich gesehen. Jeder Schritt, der engagierte, leistungsbereite Mitarbeiter:innen steuerlich entlastet, ist ein Schritt für einen zukunftssicheren Arbeitsmarkt!

Christof Strasser, Startup-Anwalt

Gesetze gibt es seit 4.000 Jahren, das FlexKap-Gesetz ist eines davon.  Ob hierdurch Unternehmer glücklicher und erfolgreicher werden, hängt davon ab, was wir daraus machen.

Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

Sehen wir das Gesetz als Business Opportunity für Anwälte und eine Gelegenheit für Content-Marketing von Startup-Kanzleien? Oder schaffen wir es – wie das ja eh schon bisher möglich war – auch die neuen Regelungen ideenreich, ergebnisorientiert und hoffentlich mit erfrischender Legal Tech-Unterstützung auf den Boden zu bringen?

Ohne Frage enthält das Gesetz ein paar gut gemeinte Ideen, die mal mehr, mal weniger zu Ende gedacht wurden. Man wird sehen, was in den nächsten Wochen noch ergänzend auf den Markt kommt und dann geht’s schon los.

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