28.03.2022

Krypto-Regulierung: EU stimmt über Identitätsprüfung bei „unhosted Wallets“ ab

EU-Abgeordnete stimmen wieder über Details zur Krypto-Regulierung ab. Diesmal steht eine starke Einschränkung von unhosted Wallets im Raum.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

In der EU wird derzeit die sogenannte MiCA-Verordnung verhandelt. Das Kürzel steht für Markets in Crypto Assets und dahinter steckt die künftige Regulierung des Kryptosektors in der EU. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament darin einen Paragraphen abgewendet, der ein Defacto-Verbot einiger der bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum bedeutet hätte. Jetzt geht es um ein weiteres, für die Branche heikles Thema: Derselbe Ausschuss stimmt am Donnerstag, 31. März 2022, die Details zur „Transfer of Funds“-Regulierung (TRF) ab. Dabei geht es um die Frage, ob sogenannte „unhosted Wallets“ bei Transaktionen mit Anwendungen einer Identitätsprüfung unterzogen werden müssen.

In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

ID-Prozess für unhosted Wallets steht im Raum

Im ECON, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung, wird nun über einen adaptierten Paragraphen in der TRF-Regulierung abgestimmt, der diese Freiheiten deutlich einschränken könnte, wie der deutsche Krypto-Experte Patrick Hansen via Twitter berichtet. Konkret geht es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich.

Die angepassten Paragraphen sehen vor, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden. Diese Maßnahmen könnten laut Hansen dazu führen, dass unhosted Wallets aus DeFi-Anwendungen ausgeschlossen werden.

Aufruf, Abgeordneten zu schreiben

„Wallets wie Minerva Wallet, Trezor, Ledger, Metamask, imToken, Trust Wallet usw. würden vor jeder Transaktion von jeder Adresse eine De-Anonymisierung verlangen (Name und Adresse angeben). Auch jede zentralisierte Börse müsste das Gleiche tun, und wenn sie es nicht kann, könnte sie die Transaktion einfach nicht zulassen“, schreibt Thomas Zeinzinger, Gründer und Vorstand der lab10 collective, auf LinkedIn. Er ruft dazu auf, Abgeordneten aus dem Ausschuss eine Nachricht zu schreiben, um sie darauf aufmerksam zu machen. In dem Ausschuss sitzen aus Österreich Othmar Karas, Evelyn Regner und Roman Haider.

„Jede (!) Transaktion müsste gemeldet werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. Ich bin sprachlos und kann daraus nur schließen, dass es absolut kein Verständnis dafür gibt, wie Blockchain-Netzwerke und all die damit verbundenen Innovationen funktionieren. Damit schafft man die gleich hohen Zugangshürden wie im Bankwesen, wo heute schon Milliarden Menschen der Zugang zu Bankkonten und Finanzservices unmöglich ist“, mahnt Zeinzinger.

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Gerhard Petzl möchte mit seinem Elektrolyt-Cocktail ein unbesetztes Segment erobern. | © Gerhard Petzl

Wenn Gerhard Petzl eine seiner Plash-Dosen aufmacht, fühlt sich das für ihn ein bisschen nach Urlaub an. Genau dieses exklusive Gefühl will der Gründer mit seinem Getränke-Startup in den Alltag seiner Kund:innen bringen. Seine alkoholfreien Mocktails sollen nach Bar schmecken und nebenbei Elektrolyte liefern. Das Konzept würde die Gen Z mit dem Begriff „Spaßgetränk“ auf den Punkt bringen. Etwas, das man sich zu besonderen Anlässen gönnt, wie ein Gläschen Wein, nur gesünder.

Der Geschmack einer Bar, die Mineralien eines Sportgetränks

Der Hybrid-Cocktail in den drei Geschmacksrichtungen Pink Guava, Lemon & Mint und Orange Ginger | © Plash

Am Anfang der Getränke-Reise stand ein Ärgernis: Sportgetränke liefern Elektrolyte, schmecken aber nicht besonders hochwertig, Softdrinks schmecken, sind aber oft voll mit Zucker oder anderen Konservierungsmitteln. Also entwickelte Petzl, laut eigenen Angaben, den ersten trinkfertigen Mocktail mit Elektrolyten in der EU.

Eine 330-Milliliter-Dose enthält laut eigenen Angaben rund 20 Kalorien, drei Gramm Zucker und bis zu zehn Prozent Fruchtsaft. Zudem sind die Getränke vegan und kommen ohne Konservierungsstoffe aus. Auf künstliche Zuckerfreiheit verzichtet das Startup bewusst: „Der Zucker fungiert als Brücke, die das Geschmacksprofil und die Fruchtnoten stabilisiert“, betont Petzl im Gespräch. Ohne die drei Gramm Zucker würde im Mittelbereich des Körpers der Geschmack absacken – selbst bei der Verwendung von Stevia.

Pro Dose enthält der Hybrid-Cocktail zudem 320 Milligramm Kalium, 120 Milligramm Kalzium, 57 Milligramm Magnesium und 14 Milligramm Natrium in einer Menge, die laut Petzl die gesetzlichen Vorgaben für die Auslobung erfüllt. Ein vergleichbares US-Produkt unterschreite sie. Die gelösten Mineralien zählen zu den teuersten Zutaten, wie der Gründer im Gespräch verrät.

Vom Pastry Chef über Nestlé zum Alleingründer

Ursprünglich kommt Petzl aus der Schokoladenwelt: Über 20 Jahre arbeitete er als Pastry Chef, Chocolatier und Berater in Europa, den USA, Asien und Australien, nach eigenen Angaben mit mehr als acht Goldmedaillen. Danach entwickelte er knapp ein Jahrzehnt lang bei Nestlé in der Schweiz Produkte, von Schokolade bis Babynahrung, und stieg im Sommer 2025 aus.

Eigenfinanzierung und schrittweiser Markteintritt

In puncto Kapitalstruktur geht Plash eigenständige Wege. Petzl ist alleiniger Gründer und verzichtete aktiv auf externes Risikokapital, um die volle Kontrolle über Rezepturen und Unternehmensstrategie zu behalten. Die Produktentwicklung erfolgte in der Schweiz, wo der Webshop im August dieses Jahres eröffnete. Ein Karton mit 24 Dosen wird online für 69,95 Schweizer Franken angeboten.

Parallel bereitet das Startup den Markteintritt in Österreich vor. Die Produktion für den EU-Raum soll künftig direkt in Österreich oder der EU erfolgen, um Logistikwege zu optimieren und Zoll- sowie Mehrwertsteuerhürden zu vermeiden. Der Marktstart im österreichischen Handel verzögert sich aktuell jedoch durch bürokratische Prozesse rund um das nationale Einwegpfandsystem, für das gesetzliche Vertretungen und Registrierungen erforderlich sind.

B2B-Personalisierung und Gastronomie

Um sich im hart umkämpften Getränkesektor durchzusetzen, verzichtet Plash vorerst bewusst auf den klassischen Lebensmitteleinzelhandel. „Der Supermarkt ist definitiv der letzte Schritt“, betont Petzl. Stattdessen setzt das Unternehmen auf zwei Säulen: die gehobene Gastronomie, Hotellerie und Event-Szene sowie ein direktes B2B-Modell.

Für Unternehmenskunden bietet Plash personalisierte Drink-Boxen an, die als Mitarbeiter- oder Kundengeschenke positioniert werden. Kleinserien ab 30 Stück können individuell bedruckt und geliefert werden. Nach dem Anlauf im DACH-Raum plant Plash eine schrittweise internationale Skalierung, unter anderem im Mittleren Osten, wo der Lifestyle-Ansatz des alkoholfreien Premiumsortiments greifen soll. Zu Verkaufszahlen äußert er sich noch nicht. Zum Jahreswechsel soll Österreich folgen, mit Vertrieb, Lager und möglichst auch Produktion vor Ort.

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