28.03.2022

Krypto-Regulierung: EU stimmt über Identitätsprüfung bei „unhosted Wallets“ ab

EU-Abgeordnete stimmen wieder über Details zur Krypto-Regulierung ab. Diesmal steht eine starke Einschränkung von unhosted Wallets im Raum.
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Bitcoin
Foto: Adobe Stock

In der EU wird derzeit die sogenannte MiCA-Verordnung verhandelt. Das Kürzel steht für Markets in Crypto Assets und dahinter steckt die künftige Regulierung des Kryptosektors in der EU. Erst kürzlich hatte das EU-Parlament darin einen Paragraphen abgewendet, der ein Defacto-Verbot einiger der bekanntesten Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum bedeutet hätte. Jetzt geht es um ein weiteres, für die Branche heikles Thema: Derselbe Ausschuss stimmt am Donnerstag, 31. März 2022, die Details zur „Transfer of Funds“-Regulierung (TRF) ab. Dabei geht es um die Frage, ob sogenannte „unhosted Wallets“ bei Transaktionen mit Anwendungen einer Identitätsprüfung unterzogen werden müssen.

In einer Wallet werden die Private und Public Keys gespeichert, die den Zugriff auf die Kryptowährungen des Walletbesitzers ermöglichen. Hosted Wallets werden bei regulierten Dienstleistern eröffnet – dort wird in der Regel ein ID-Verfahren durchgeführt, mit dem die Identität des Nutzers oder der Nutzerin überprüft wird, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos. Unhosted Wallets hingegen werden von Nutzer:innen selbst angelegt und verwaltet und bieten so mehr Unabhängigkeit und auch Anonymität.

ID-Prozess für unhosted Wallets steht im Raum

Im ECON, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung, wird nun über einen adaptierten Paragraphen in der TRF-Regulierung abgestimmt, der diese Freiheiten deutlich einschränken könnte, wie der deutsche Krypto-Experte Patrick Hansen via Twitter berichtet. Konkret geht es um den Punkt, an dem unhosted Wallets Transaktionen mit Anwendungen und Dienstleistungen durchführen wollen, also etwa im DeFi-Bereich.

Die angepassten Paragraphen sehen vor, dass diese Dienstleister nicht nur persönliche Daten solcher Wallets abfragen müssen, sondern auch einen Verifizierungsprozess durchführen müssen. Dabei handelt es sich um jene ID-Verfahren, die man eben auch von Digital-Banken oder Online-Brokern kennt. Gleichzeitig sollen alle Transaktionen an Antigeldwäsche-Behörden gemeldet werden. Diese Maßnahmen könnten laut Hansen dazu führen, dass unhosted Wallets aus DeFi-Anwendungen ausgeschlossen werden.

Aufruf, Abgeordneten zu schreiben

„Wallets wie Minerva Wallet, Trezor, Ledger, Metamask, imToken, Trust Wallet usw. würden vor jeder Transaktion von jeder Adresse eine De-Anonymisierung verlangen (Name und Adresse angeben). Auch jede zentralisierte Börse müsste das Gleiche tun, und wenn sie es nicht kann, könnte sie die Transaktion einfach nicht zulassen“, schreibt Thomas Zeinzinger, Gründer und Vorstand der lab10 collective, auf LinkedIn. Er ruft dazu auf, Abgeordneten aus dem Ausschuss eine Nachricht zu schreiben, um sie darauf aufmerksam zu machen. In dem Ausschuss sitzen aus Österreich Othmar Karas, Evelyn Regner und Roman Haider.

„Jede (!) Transaktion müsste gemeldet werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. Ich bin sprachlos und kann daraus nur schließen, dass es absolut kein Verständnis dafür gibt, wie Blockchain-Netzwerke und all die damit verbundenen Innovationen funktionieren. Damit schafft man die gleich hohen Zugangshürden wie im Bankwesen, wo heute schon Milliarden Menschen der Zugang zu Bankkonten und Finanzservices unmöglich ist“, mahnt Zeinzinger.

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Mit Ignite Ventures ist die WU eine von fünf Hochschulen, die im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative eigene Beteiligungsstrukturen aufgebaut haben. | (c) BOAnet_LC

Österreichs Hochschulen sollen als Quelle neuer Unternehmen an Schlagkraft gewinnen. Im Rahmen von Modul 1 der Spin-off Initiative unterstützt das Austria Wirtschaftsservice (aws) dafür ausgewählte Hochschulen mit einer Anschubförderung von insgesamt 1,5 Millionen Euro beim Auf- und Ausbau professioneller Ausgründungs- und Beteiligungsstrukturen, die internationalen Standards entsprechen.

Finanziert wird die Förderung aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (Fonds Zukunft Österreich), die Projektlaufzeit beträgt rund drei Jahre. Ziel ist es, akademische Spin-offs frühzeitig auf Gründungs- und Skalierungstauglichkeit vorzubereiten und damit jene strukturelle Lücke zu schließen, die Österreich im internationalen Vergleich seit Jahren aufweist.

Was die einzelnen Häuser vorweisen

Die BOKU University begleitet mit der hundertprozentigen Tochter Connective Base GmbH Spin-offs und Startups aus dem universitären Umfeld vom ersten Prototyp bis zum Exit. Im ersten Jahr wurden gemeinsam mit internationalen Expert:innen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für einen professionellen und raschen Ausgründungs- und Investmentprozess geschaffen. Erste Beteiligungen und Spin-offs befinden sich laut Aussendung bereits in Umsetzung.

An der JKU wurde im September 2025 die JKU Technology Transfer GmbH (TTG) gegründet. Als Teil des House of Research and Innovation (HoRI) entwickelt sie Schutzrechts- und Verwertungsstrategien, initiiert Kooperationen mit Unternehmen und begleitet Forschende auf dem Weg zum Spin-off.

Das 2024 gegründete MedLifeLab der Medizinischen Universität Innsbruck begleitet Wissenschaftler:innen und Gründer:innen in den Bereichen Life Sciences, MedTech und BioTech von der Idee bis zur marktreifen Lösung, von Technologietransfer und IP-Management bis zu Unternehmensgründung und Finanzierung. Über Bildungsangebote und Community Building soll ein Ökosystem entstehen, das Tirol regional und international vernetzt.

Die TU Wien hat mit NOCTUA Science Ventures gemeinsam mit Speedinvest einen eigenen Spin-off-VC-Fonds aufgebaut. Er soll mehr als 40 österreichische Spin-offs finanzieren und bis Ende 2026 ein Zielvolumen von bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Bis dato wurden über 200 österreichische Spin-offs gesichtet und evaluiert. Über die technischen Hochschulen der TU Austria als Gesellschafter und Partner soll eine tiefe Verankerung in den Universitäten sichergestellt werden.

WU Ignite Ventures setzt bereits am sogenannten „Ignite Moment“ an. Gründer:innen erhalten bis zu 50.000 Euro Pre-Seed-Kapital in zwei Tranchen über ein gründerfreundliches SAFE-Instrument, dazu Zugang zum WU-Netzwerk und eine Alumni-Co-Investment-Plattform. Drei Investments wurden bereits getätigt, zudem startete gemeinsam mit VC-Partnern ein VC Analyst Program für WU-Studierende.

Tipp der Redaktion

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