29.08.2022

Übergewinnsteuer: ÖGB & AK wollen bis zu 90 Prozent Steuersatz für Energiekonzerne

Gewerkschaft und Arbeiterkammer bringen einen konkreten Vorschlag für die derzeit vielfach geforderte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
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Übergewinnsteuer - Merit-Order - Windfall-Profits
"Windfall-Profits": Gerade Energiekonzerne, die primär auf erneuerbare Energien setzen, profitieren aktuell stark von den hohen Energiepreisen | (c) Zbynek Burival via Unsplash

Durch die am internationalen Energie-Markt geltende Merit-Order (der brutkasten berichtete mehrmals) orientiert sich der Energiepreis am aktuell teuersten Energieträger. Der extrem hohe Gaspreis aufgrund von Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen führt also zu einem insgesamt enorm gestiegenen Energiepreis. Und daran verdienen Energiekonzerne, deren Strom-Herstellungskosten in der aktuellen Krise nicht oder nicht viel gestiegen sind, weil sie etwa auf erneuerbare Energien setzen, gut. Entsprechend wurden in den vergangenen Wochen auch Rufe nach eine Übergewinnsteuer laut.

Verbund will Übergewinne für Energiewende einsetzen

Dass die Sache freilich insgesamt nicht so einfach ist, zeigt der aktuelle Fall der – wie Finanzminister Magnus Brunner gestern erklärte – „finanziellen Notlage“ von Wien Energie. Dennoch: Mehrere heimische Energiekonzerne machen derzeit massive „Windfall-Profits“. Und während etwa Verbund-Chef Michael Strugl vergangene Woche gegenüber dem brutkasten erklärte, dass eine Übergewinnsteuer kontraproduktiv sei, weil man das Geld gut brauchen könne, um die Energiewende zu finanzieren und man „ein Kraftwerk nicht mit Kieselsteinen bezahlen“ könne, feilen andere schon daran, wie so eine Steuer konkret aussehen könnte.

Bis zu 90 Prozent Steuersatz: Der Vorschlag zur Übergewinnsteuer von ÖGB und AK

Vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) gab es nun einen ganz konkreten Vorschlag: Befristet von 2022 bis 2024 soll der Gewinnanteil ab 110 Prozent des Durchschnittsgewinns der Jahre 2019 bis 2021 mit 60 Prozent besteuert werden. Der Anteil ab 130 Prozent des Referenzwerts soll dann überhaupt mit 90 Prozent besteuert werden. „Die Bagatellgrenze von zehn Prozent stellt sicher, dass neben dem ‚Normalgewinn‘ auch eine gewisse Gewinnsteigerung nicht der Übergewinnsteuer unterliegt“, heißt es in einer Aussendung von ÖGB und AK zur Grenze von 110 Prozent.

Konzernen bleiben ein bis 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Erneuerbare

Das Gros der Übergewinne erwarte man für die Folgejahre, daher wolle man die Laufzeit der Übergewinnsteuer bis 2024 ansetzen, heißt es von Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Konkret rechne man „konservativ geschätzt“ mit vier bis fünf Milliarden Euro Windfall-Profits in diesem Zeitraum. Und ÖGB und AK haben sehr konkrete Ideen, was mit dem Geld passieren soll: Ein bis 1,5 Milliarden Euro würden den Energiekonzernen laut Rechnung trotz Besteuerung zusätzlich bleiben und sollten für Investitionen in erneuerbare Energien genutzt werden. Zwei bis drei Milliarden Euro würden mit dem Modell abgeschöpft werden, „von denen nach Abzug der Aufkommensverluste bei der Körperschaftsteuer noch 1,5 bis zwei Milliarden Euro zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen verbleiben“.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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