29.08.2022

Übergewinnsteuer: ÖGB & AK wollen bis zu 90 Prozent Steuersatz für Energiekonzerne

Gewerkschaft und Arbeiterkammer bringen einen konkreten Vorschlag für die derzeit vielfach geforderte Übergewinnsteuer für Energiekonzerne.
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Übergewinnsteuer - Merit-Order - Windfall-Profits
"Windfall-Profits": Gerade Energiekonzerne, die primär auf erneuerbare Energien setzen, profitieren aktuell stark von den hohen Energiepreisen | (c) Zbynek Burival via Unsplash

Durch die am internationalen Energie-Markt geltende Merit-Order (der brutkasten berichtete mehrmals) orientiert sich der Energiepreis am aktuell teuersten Energieträger. Der extrem hohe Gaspreis aufgrund von Ukraine-Krieg und Russland-Sanktionen führt also zu einem insgesamt enorm gestiegenen Energiepreis. Und daran verdienen Energiekonzerne, deren Strom-Herstellungskosten in der aktuellen Krise nicht oder nicht viel gestiegen sind, weil sie etwa auf erneuerbare Energien setzen, gut. Entsprechend wurden in den vergangenen Wochen auch Rufe nach eine Übergewinnsteuer laut.

Verbund will Übergewinne für Energiewende einsetzen

Dass die Sache freilich insgesamt nicht so einfach ist, zeigt der aktuelle Fall der – wie Finanzminister Magnus Brunner gestern erklärte – „finanziellen Notlage“ von Wien Energie. Dennoch: Mehrere heimische Energiekonzerne machen derzeit massive „Windfall-Profits“. Und während etwa Verbund-Chef Michael Strugl vergangene Woche gegenüber dem brutkasten erklärte, dass eine Übergewinnsteuer kontraproduktiv sei, weil man das Geld gut brauchen könne, um die Energiewende zu finanzieren und man „ein Kraftwerk nicht mit Kieselsteinen bezahlen“ könne, feilen andere schon daran, wie so eine Steuer konkret aussehen könnte.

Bis zu 90 Prozent Steuersatz: Der Vorschlag zur Übergewinnsteuer von ÖGB und AK

Vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) und der Arbeiterkammer (AK) gab es nun einen ganz konkreten Vorschlag: Befristet von 2022 bis 2024 soll der Gewinnanteil ab 110 Prozent des Durchschnittsgewinns der Jahre 2019 bis 2021 mit 60 Prozent besteuert werden. Der Anteil ab 130 Prozent des Referenzwerts soll dann überhaupt mit 90 Prozent besteuert werden. „Die Bagatellgrenze von zehn Prozent stellt sicher, dass neben dem ‚Normalgewinn‘ auch eine gewisse Gewinnsteigerung nicht der Übergewinnsteuer unterliegt“, heißt es in einer Aussendung von ÖGB und AK zur Grenze von 110 Prozent.

Konzernen bleiben ein bis 1,5 Milliarden Euro zusätzlich für Erneuerbare

Das Gros der Übergewinne erwarte man für die Folgejahre, daher wolle man die Laufzeit der Übergewinnsteuer bis 2024 ansetzen, heißt es von Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Konkret rechne man „konservativ geschätzt“ mit vier bis fünf Milliarden Euro Windfall-Profits in diesem Zeitraum. Und ÖGB und AK haben sehr konkrete Ideen, was mit dem Geld passieren soll: Ein bis 1,5 Milliarden Euro würden den Energiekonzernen laut Rechnung trotz Besteuerung zusätzlich bleiben und sollten für Investitionen in erneuerbare Energien genutzt werden. Zwei bis drei Milliarden Euro würden mit dem Modell abgeschöpft werden, „von denen nach Abzug der Aufkommensverluste bei der Körperschaftsteuer noch 1,5 bis zwei Milliarden Euro zur Finanzierung der Anti-Teuerungsmaßnahmen verbleiben“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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