21.08.2020

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

Ein neues Gesetz zwingt die Fahrdienstvermittler Uber und Lyft ausgerechnet im Heimatbundesstaat Kalifornien, ihre Fahrer anzustellen. Im letzten Moment gelang nun zumindest ein Aufschub.
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Uber und Lyft
(c) Adobe Stock - Sundry Photography

Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen. Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen – der brutkasten berichtete. Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.

Lyft hatte deswegen gestern bereits angekündigt, sein Geschäft in Kalifornien mit Inkrafttreten der Bestimmung zu Mitternacht einzustellen. Auch Uber hatte, wenn auch verhaltener, einen möglichen Stopp in Aussicht gestellt. Doch es kam anders. Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.

Klare Bedingungen für Uber und Lyft

Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen die beiden Unternehmen einem beschleunigten Berufungsverfahren zustimmen. Dann müssen deren CEOs bis zum 4. September persönlich zusichern, dass es Pläne zur Umsetzung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen gibt. Es gibt allerdings nach wie vor noch eine weitere Option. Die genannten Pläne sollen nämlich nur zum Einsatz kommen, falls das Gericht den zuvor von Uber und Lyft eingebrachten Einspruch ablehnt, oder eine von den Fahrdienstvermittlern angestrebte Ausnahmeregelung von den kalifornischen Wählern abgelehnt wird. Weitere Erkenntnisse in dem Fall gibt es voraussichtlich am 13. Oktober. Dann findet eine mündliche Anhörung im Berufungsverfahren statt.

Uber und Lyft kündigten jedenfalls bereits an, weiter „für die Freiheit der Fahrer kämpfen“ zu wollen, die ihrer Darstellung nach mehrheitlich das neue Gesetz ablehnen. Dies ist eine durchaus zweifelhafte Ansage, wurde dieses doch ursprünglich maßgeblich durch Proteste von Fahrern der beiden Unternehmen angestoßen.

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Mathias Lipp-Rosenthal, Gründer der KI Schmiede | Foto: Lipp-Rosenthal

Das im August veröffentlichte Gesamtstaatliche Lagebild 2026 des Krisensicherheitsberaters im Bundeskanzleramt enthält einen Satz, der bislang wenig Beachtung fand: Angesichts der Cyberbedrohung rücke digitale Souveränität weiter in den Fokus der nationalen Sicherheit. Daraus leitet es eine unbequeme Handlungsoption ab, nämlich die Förderung von EU-Anbietern und den Verzicht auf externe Anbieter bei künftigen Beschaffungen. Im (ersten) Lagebild 2025 kam der Begriff nicht vor. Aus einem Standortthema wurde binnen eines Jahres eine Sicherheitsfrage.

Der Ist-Zustand ist bekannt. Verwaltung und Wirtschaft in Österreich laufen weitgehend auf Infrastruktur dreier US-Konzerne. Der CLOUD Act erlaubt US-Behörden den Zugriff auf Daten, die diese Unternehmen verarbeiten, unabhängig vom Standort des Rechenzentrums. Als Microsoft im Frühjahr 2025 plötzlich das Konto des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs sperrte, wurde sichtbar, dass die Verfügbarkeit einer digitalen Grundleistung an einer Entscheidung außerhalb Europas hängen kann. Die Leistungsfähigkeit der Hyperscaler steht außer Streit. Zu klären ist, welche Funktionen ein Staat in fremder Hand belassen kann.

Vorbilder im öffentlichen Sektor

Das Österreichische Bundesheer hat mit der Umstellung auf LibreOffice die Kontrolle über einen zentralen Arbeitsplatzbaustein zurückgeholt, die Schweizer Armee migriert ihr Kommando Cyber auf openDesk.

Am weitesten gehen die Niederlande. Dort stellt die Regierung die gesamte Bundesverwaltung auf digitale Souveränität um. Seit Juli 2026 ist von US-Clouds für E-Mail und Dokumente abzuraten, Daten müssen in Europa bleiben und für jeden Dienst muss ein Ausstiegsplan vorliegen.

Sicherheit als Grundbedürfnis der Wirtschaft

Die Frage stellen sich zunehmend auch heimische Unternehmen. Sie wollen wissen, ob ihre Daten in Europa liegen, wer darauf zugreifen kann und ob der Dienst, auf dem ihr Tagesgeschäft läuft, morgen noch verfügbar ist. Souverän zu arbeiten heißt für sie vor allem, Sicherheit zu haben: dass Daten nicht von Drittstaaten abgegriffen werden können und dass sie sich auf die Infrastruktur, die ihr Geschäft trägt, tatsächlich verlassen können.

Anbieter, die diesen Wechsel möglich machen, gibt es in Österreich und Europa bereits. Sie stellen Rechenleistung, Plattformdienste und KI-Modelle bereit, die europäischem Recht unterliegen und deren Betrieb nachvollziehbar bleibt. Was ihnen fehlt, ist nicht die Kompetenz, sondern die Nachfrage, die sie in jene Größe trägt, in der sie für den Mittelstand zur echten Option werden.

Mehr als ein Hackathon

Im Mai 2026 haben das Bundeskanzleramt und die TU Austria dazu einen Public AI Hackathon veranstaltet. In 48 Stunden entwickelten 25 Talente Prototypen für die öffentliche Verwaltung, präsentiert vor Staatssekretär Alexander Pröll und einer Jury aus Verwaltung, Politik und Forschung. Das Format zeigt, dass der Wille zur Zusammenarbeit zwischen Staat und Nachwuchs vorhanden ist. Es zeigt auch, wo die Grenze liegt. Zwei Tage Hackathon ersetzen keine Strategie, mit der die Startup-Szene dauerhaft in den Aufbau souveräner Infrastruktur eingebunden wird. Auf einen Prototyp sollte eine Beschaffung folgen, auf eine Veranstaltung ein Förderprogramm, auf ein Teilnahmezertifikat ein zahlender Kunde.

Der Hebel heißt öffentliche Nachfrage

Genau hier liegt der Hebel für Österreich. Öffentliche Nachfrage entscheidet, ob heimische Anbieter jene Größe erreichen, die sie brauchen, um für die Wirtschaft eine echte Option zu sein. Wenn Bund, Länder und Förderstellen gezielt bei europäischen und österreichischen Anbietern beschaffen, stärkt das deren Marktposition und signalisiert der gesamten Startup-Branche, dass sich Investitionen in souveräne Technologie lohnen. Souveränität und Innovation stehen dabei nicht im Widerspruch, sie bedingen einander: Wer die Kontrolle über seine Infrastruktur behält, kann auf ihr aufbauen, statt sie nur zu mieten.

Für Österreich heißt das, die Empfehlung des Lagebilds über einzelne Prototypen hinaus zu denken. Jede Ausschreibung, jedes Förderprogramm und jede Anschlussfinanzierung entscheidet mit darüber, ob die österreichische Startup-Branche zu jenem Anbieter heranwächst, von dem Verwaltung, Sicherheitsbehörden und Mittelstand in zehn Jahren abhängen können. Wer Gründerinnen und Gründer heute mit mehr als einem Zertifikat ausstattet, entscheidet mit über die technologische Souveränität von morgen.


Über den Gastautor:

Mathias Lipp-Rosenthal ist Gründer der KI Schmiede, einer im Juni 2026 gestarteten Beratung, die Unternehmen im DACH-Raum bei der Einführung und Schulung von KI begleitet. Zuvor war er stellvertretender Klubdirektor der Neos und Mitgründer von Voter AI; die Gründung der KI Schmiede hat brutkasten hier bereits vorgestellt.

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AI Summaries

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

  • Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen.
  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
  • Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.
  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
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  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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