21.08.2020

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

Ein neues Gesetz zwingt die Fahrdienstvermittler Uber und Lyft ausgerechnet im Heimatbundesstaat Kalifornien, ihre Fahrer anzustellen. Im letzten Moment gelang nun zumindest ein Aufschub.
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Uber und Lyft
(c) Adobe Stock - Sundry Photography

Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen. Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen – der brutkasten berichtete. Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.

Lyft hatte deswegen gestern bereits angekündigt, sein Geschäft in Kalifornien mit Inkrafttreten der Bestimmung zu Mitternacht einzustellen. Auch Uber hatte, wenn auch verhaltener, einen möglichen Stopp in Aussicht gestellt. Doch es kam anders. Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.

Klare Bedingungen für Uber und Lyft

Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Zunächst müssen die beiden Unternehmen einem beschleunigten Berufungsverfahren zustimmen. Dann müssen deren CEOs bis zum 4. September persönlich zusichern, dass es Pläne zur Umsetzung des Gesetzes innerhalb von 30 Tagen gibt. Es gibt allerdings nach wie vor noch eine weitere Option. Die genannten Pläne sollen nämlich nur zum Einsatz kommen, falls das Gericht den zuvor von Uber und Lyft eingebrachten Einspruch ablehnt, oder eine von den Fahrdienstvermittlern angestrebte Ausnahmeregelung von den kalifornischen Wählern abgelehnt wird. Weitere Erkenntnisse in dem Fall gibt es voraussichtlich am 13. Oktober. Dann findet eine mündliche Anhörung im Berufungsverfahren statt.

Uber und Lyft kündigten jedenfalls bereits an, weiter „für die Freiheit der Fahrer kämpfen“ zu wollen, die ihrer Darstellung nach mehrheitlich das neue Gesetz ablehnen. Dies ist eine durchaus zweifelhafte Ansage, wurde dieses doch ursprünglich maßgeblich durch Proteste von Fahrern der beiden Unternehmen angestoßen.

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incaseof.law, KMU,-Rechtsberatung, Beratung für KMUs, KMU-Rechtsberatung, Recht KMU, Anwalt KMU, KI, OGH, Urteil, legal Tech, legalTech
(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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AI Summaries

Stunden vor Inkrafttreten: Uber und Lyft erreichen weitere Galgenfrist

  • Noch einmal haben Uber und Lyft ihre Köpfe im Heimatbundesstaat Kalifornien aus der Schlinge gezogen.
  • Der oberste Gerichtshof hatte dort Anfang vergangener Woche – eigentlich endgültig – geurteilt, dass die beiden Fahrdienstvermittler sich an ein neues Gesetz gegen „Scheinselbstständigkeit“ zu halten haben, wonach diese ihre Fahrer ordentlich anstellen müssen.
  • Gerade einmal zehn Tage gab Richter Ethan Schulman den Unternehmen zur Umsetzung.
  • Gleichsam im letztmöglichen Moment verkündete das Berufungsgericht, bei dem Uber und Lyft einspruch gegen das Urteil erhoben hatten, einen Aufschub.
  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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  • Die neuerliche Verlängerung der Galgenfrist ist jedoch an klare Bedingungen geknüpft.

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