22.02.2019

„Uber-Gesetz“: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im „Uber-Gesetz“ die Regelungen für „Mietwägen“ an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen „Mietwagen“-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte „Grauzone“

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser „Grauzonen“, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue „Grauzone“

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als „Mietwagen-Betreiber“ firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur „Zentrale“ nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem „Uber-Gesetz“ nun also eine Anpassung, die eine „Grauzone“ zugunsten einer anderen „Grauzone“ verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein „Uber-Gesetz“ eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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Die Wiener B&C-Gruppe baut ihr Engagement im Segment IndustrialTech aus und beteiligt sich als Minderheitsinvestorin an der jüngsten Kapitalaufnahme des finnischen Deep-Tech-Unternehmens Quanscient. Das Investment reiht sich in die Strategie der Holding ein, die vermehrt auf Wachstumskapital für europäische Technologie-Startups setzt, wie brutkasten berichtete.

Konsortium aus internationalen Investoren

Das Gesamtvolumen der Series-A-Runde beläuft sich auf zehn Millionen Euro. Neben der B&C-Gruppe agiert der dänische Fonds 55 North, der weltweit größte spezialisierte Venture-Capital-Fonds für Quantentechnologien, als Co-Lead-Investor. Zudem beteiligten sich die Bestandsinvestoren Maki.vc, Crowberry Capital, QAI Ventures sowie First Fellow Partners erneut an dem im finnischen Tampere ansässigen Startup.

Simulationssoftware mittels Quantenalgorithmen

Quanscient entwickelt Lösungen für die Hardwareentwicklung, konkret für die Simulation komplexer physikalischer Vorgänge. Da herkömmliche Berechnungsmodelle hierbei laut dem Startup an funktionelle Grenzen stoßen, setzt das Unternehmen auf eine cloudbasierte Plattform, die künstliche Intelligenz, computerbasierte Simulationen und Quantenalgorithmen kombiniert.

Nach Angaben des Unternehmens soll diese Technologie physikalische Prozesse schneller berechnen können, ohne die Präzision der Daten zu beeinträchtigen. Das Ziel ist eine Verkürzung industrieller Entwicklungszyklen. Die Software des Gründungsteams um Juha Riippi wird laut eigenen Angaben bereits von Kunden in der Luft- und Raumfahrt, der Halbleiterfertigung sowie der Energie- und Automobilindustrie in Europa, Nordamerika und Japan eingesetzt.

Das im Jahr 2021 gegründete Unternehmen beschäftigt mittlerweile ein internationales Team von 40 Expertinnen und Experten aus 15 Nationen.

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