22.02.2019

“Uber-Gesetz”: Von der Grauzone in die Grauzone

Kommentar. Das gestern angekündigte neue Taxi-Gesetz, wonach die Regelungen für Mietwägen an jene für Taxis angepasst werden, sorgt zurecht für Unverständnis. Schwarz-weiß kann man das "Uber-Gesetz" aber nicht sehen - dafür ist zu vieles in der "Grauzone".
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Uber-Gesetz: Von der Grauzone in die Grauzone
(c) fotolia.com - bepsphoto

Uber hat das bessere Geschäftsmodell. Das ist kein subjektiver Befund, sondern lässt sich anhand der globalen Wachstumszahlen recht eindeutig belegen. Und – das ist wohl noch entscheidender – Uber hat das bessere Service. Das zeigen Kunden-Umfragen. Dennoch wird das Geschäftsmodell des US-Riesen, und dadurch auch die Geschäftsmodelle möglicher Nachahmer, hierzulande nun durch ein neues Gesetz de facto verunmöglicht. Konkret werden im “Uber-Gesetz” die Regelungen für “Mietwägen” an jene für Taxis angepasst. Die Folge sind lokal unterschiedliche fixe Tarife. Zudem müssen “Mietwagen”-Fahrer künftig über eine Taxilenker-Lizenz verfügen.

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Ein uraltes Zwangskartell

Taxis (und im Falle der Fiaker auch Pferdekutschen) sind in Österreich schon seit geraumer Zeit durch ein Zwangskartell geregelt. Im historischen Kontext ergibt das durchaus Sinn. Die vom Verband definierten Mindesttarife verhindern Preisdumping und sorgen dadurch für Einnahmen, von denen Lenker tatsächlich ihr Leben bestreiten können. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum kann man das nicht, wie in Österreich üblich, über einen Kollektivvertrag lösen? Tatsächlich gibt es einen solchen Kollektivvertrag – mit ausgesprochen niedrigen Mindestlöhnen und denkbar ungünstigen Konditionen bei Arbeitszeit und Sonderzeiten.

Die etablierte “Grauzone”

Doch die Sache ist – man ahnt es – noch etwas komplexer. Denn erstens sind viele Taxilenker selbstständig und der Kollektivvertrag ist somit für sie irrelevant. Zweitens erhalten sehr viele angestellte Taxifahrer Umsatzbeteilgungen, anstatt monatlich einen fixen Lohn zu bekommen (was für sie im Normalfall definitiv der bessere Deal ist). Es ist eine dieser “Grauzonen”, die man im Vorfeld des neuen Gesetzes auch bei Opponent Uber ortete.

Die neue “Grauzone”

Dort ist der Stein des Anstoßes, dass die (schein-)selbstständigen Uber-Fahrer mit ihren Fahrzeugen als “Mietwagen-Betreiber” firmieren, um das bisherige Taxi-Gesetz zu umgehen. Für Mietwägen galten bislang andere Rechte, aber auch andere Pflichten, als für Taxis. Weil diese Pflichten, etwa die Rückkehr zur “Zentrale” nach jeder Fahrt, von Uber nicht entsprechend eingehalten wurden, ging ja im April vergangenen Jahres auch eine einstweilige Verfügung gegen den US-Riesen durch.

Die nicht vorhandene Lösung

Geplant ist mit dem “Uber-Gesetz” nun also eine Anpassung, die eine “Grauzone” zugunsten einer anderen “Grauzone” verhindern soll. In beiden Fällen gilt: Das Geschäft kann sehr lukrativ für die Lenker sein. Im Krankheitsfall oder bei Jobverlust hat man aber ein Problem. Was an Uber in punkto Arbeitsbedingungen zurecht kritisiert wurde, gilt eben bis zu einem gewissen genau so im klassischen Taxi-Business. Dieses eigentliche Problem wird vom Gesetz soweit bislang ersichtlich – es sind erst einzelne Punkte bekannt – nicht angegangen.

Was sollte ein “Uber-Gesetz” eigentlich bringen?

Zu was ein neues Gesetz eigentlich führen sollte, sind ein besserer Service für Kunden bei gleichzeitig besseren Arbeitsbedingungen für alle Fahrer. Zu viel verlangt? Im Service liegen angezeigten Regelungen jedenfalls auf der Hand. Im 21. Jahrhundert sollte es eigentlich keine Diskussion darüber geben, dass sich Lenker an Navigationssysteme halten müssen, um Standards zu gewährleisten. Und es sollte auch keine Diskussion darüber geben, dass man vorab einen bestimmten Preis für eine bestimmte Strecke vereinbart, wie es bei allen anderen Beförderungsarten der Fall ist. Das könnte auch der Taxi-Verband umsetzen.

Bei den Arbeitsbedingungen tut man sich bekanntlich etwas schwerer. Vielleicht kann man sich darauf einigen, dass sie weder so wie in den USA, noch so wie in Österreich zur Zeit der Einführung des Taxi-Zwangskartells sein sollten. Und vielleicht wird diese Frage ja mittelfristig durch selbstfahrende Autos obsolet – aber das ist eine andere Geschichte, für die es neue Gesetze brauchen wird.

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(c) arplace

Im Jahr 2020 gründete Willem Brinkert das Startup arplace mit der Vision, die reale Welt zu einer virtuellen Spielwiese zu machen. Das in Mund­er­fing in Oberösterreich angesiedelte Startup ermöglicht es User:innen digitalen Content zu erstellen und ihn mittels Augmented Reality (AR) überall zu erleben (brutkasten berichtete).

arplace verfolgte ambitionierte Pläne

Das Unternehmen verfolgte ambitionierte Ziele. So sollte ein eigenes Social-Media-Netzwerk aufgebaut werden, das seinen User:innen die Möglichkeit bietet, digitale Objekte und Erlebnisse in die Realität einzublenden. Für März 2023 war ein Open-Beta-Launch für bis zu 10.000 User:innen geplant. Und man sparte nicht mit großen Ankündigungen. Innerhalb eines Jahres sollte das Netzwerk auf 25 Millionen Nutzer:innen anwachsen.

Für die Finanzierung konnte das Unternehmen laut eigenen Angaben eine Million Euro an Investorengeldern aufnehmen. Zu den Geldgebern zählt neben Freunden und der Familie Brinkerts auch ein Berliner Family Office. Zudem hieß es im Feber 2023, dass weitere Gespräche mit drei Unternehmen aus der IT-Branche geführt werden, die ebenfalls Interesse an einem Investment bekundet hätten.

Nach diesen großen Ankündigungen im Feber 2023 wurde es jedoch ruhig rund um das Unternehmen. Das letzte Posting auf der LinkedIn-Seite von arplace.io liegt bereits fünf Monate zurück. Damals verkündigte man 1.400 Follower. Auf der Instagram-Seite, die rund 100 Follower zählt, liegt das letzte Posting sogar 49 Wochen zurück.

Sanierung ohne Eigenverwaltung

Wie am Freitag über KSV1870 und AKV bekannt wurde, kann die arplace GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Ried im Innkreis wurde ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Zur Höhe der Passiva wurden allerdings keine Angaben gemacht. Auch zu den Gründen der Insolvenz ist derzeit nichts bekannt. Für eine Stellungnahme gegenüber brutkasten war das Unternehmen vorerst nicht erreichbar.


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