27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung „Österreich“ berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Uber-Fahrer müssen „zum Betriebssitz zurückfahren“

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: „In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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Fahne der Europäischen Union
Foto: Adobe Stock

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll hat Digitale Souveränität in einer Aussendung vom letzten Herbst klar zusammengefasst: „Digitale Souveränität heißt, dass Europa selbst entscheidet, wie es seine Technologien nutzt, Daten schützt und Innovationen gestaltet – unabhängig, sicher und im Einklang mit unseren Werten.“

Um Europas Digitale Souveränität zu sichern, stellt Brüssel heute das Gesetzespaket „European Tech Sovereignty“ vor, das die eigene Tech-Branche stärken und die Abhängigkeit von den größten Playern USA und China verringern soll.

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des EU AI Acts und neuen Souveränitätsgesetzen wandelt sich die Wichtigkeit des Themas: Der Gedanke der Digitalen Souveränität sowie der Unabhängigkeit von Tech-Riesen hat in Brüssel längst Einzug gefunden.

Der Cloud & AI Development Act: Eine Übersicht

Der EU AI Act, der 2024 in Kraft trat, reguliert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa streng nach Risikostufen, um Anwendern Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit zu garantieren.

Demgegenüber erlaubt der amerikanische Cloud Act den US-Behörden den Zugriff auf Daten von US-Tech-Konzernen, völlig unabhängig davon, in welchem Land diese Server physisch stehen. Wenn eine US-Behörde zum Beispiel Daten von Microsoft fordert, muss Microsoft diese laut US-Recht herausgeben – selbst wenn die Daten auf einem Server in Frankfurt liegen.

Als europäische Antwort darauf führt der Cloud and AI Development Act (CADA) nun ein verbindliches Bewertungssystem (SEAL) für öffentliche Ausschreibungen ein. Dieses Gesetz verpflichtet sensible staatliche Sektoren dazu, bevorzugt rein europäische Cloud-Infrastrukturen zu nutzen, die gegen ausländische Datenzugriffe rechtlich immun sind. Dadurch setzt sich in Zukunft nicht mehr das beste Preis-Leistung-Angebot durch, sondern es muss für besonders kritische Sektoren eine europäische Lösung verwendet werden.

Das Praxisbeispiel Qwant

Laut dem Nachrichtenportal Politico fordern auch die EU-Abgeordneten selbst mehr digitale Souveränität. Dabei soll statt der amerikanischen Suchmaschine Google in Zukunft das französische Qwant als Standard-Suchmaschine im EU-Parlament verwendet werden. Laut einer internen Mitteilung an die Abgeordneten, die Politico vorliegt, erfolgt dieser Schritt im Einklang mit der Verpflichtung des Parlaments zu „digitaler Souveränität und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzern“. Die Abgeordneten dürften schon letztes Jahr mehr Unabhängigkeit im Unternehmen gefordert haben.

Auch auf nationaler Ebene von Bedeutung

Zurück in Österreich. Auch hier sorgt die Digitale Souveränität am Mittwoch in der Bundesratssitzung für Gesprächsstoff.

Seitdem die geopolitische Lage gekippt ist, habe Europa bitter gelernt, was es heißt, im Energiebereich nicht souverän zu sein, sagte Staatssekretär Alexander Pröll. „Genau diesen Fehler dürfen wir bei digitalen Technologien kein zweites Mal machen.“ Daten, Clouds und Künstliche Intelligenz (KI) seien die Ressourcen des Jahrhunderts. Wer sie kontrolliert, habe die Macht. Wer sich abhängig macht, werde erpressbar, so Pröll. 

Gehen die Meinungen der österreichischen Parteien normalerweise auseinander, zeigt sich bei diesem Thema Einigkeit: Die Digitale Souveränität sollte auf allen Ebenen angedacht werden und die aktuelle digitale Abhängigkeit von ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Technologieanbietern, stelle ein massives Problem dar.

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