27.04.2018

Uber fährt heute ab 19:00 Uhr wieder in Wien

Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung "Österreich", unter Berufung auf einen Wiener Uber-Fahrer berichtet, hat der Fahrdienstvermittler seine Richtlinien adaptiert und nimmt bereits heute seinen Dienst wieder auf.
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Uber-Fahrer
(c) Uber: Image-Bild

Lange hat es also nicht gedauert. Wie oe24.at, das Online-Portal der Gratis-Zeitung “Österreich” berichtet, soll Uber bereits heute (Freitag, 27.4.) um 19:00 Uhr seinen Dienst in Wien wieder aufnehmen. oe24 beruft sich dabei auf einen Wiener Uber-Fahrer. Demnach wurden die Richtlinien für die Fahrer adaptiert und an die gesetzliche Regelung, die zur Durchsetzung der einstweiligen Verfügung vor zwei Tagen geführt hatte, angepasst. Uber hatte aufgrund eines Urteils des Handelsgerichts Wien nach einer Klage durch die Taxizentrale 40100 vorübergehend den Dienst in Wien einstellen müssen.

+++ Uber: Innovation kann man bremsen, aber nicht aufhalten! +++

Uber-Fahrer müssen “zum Betriebssitz zurückfahren”

In den neuen Geschäftsbedingungen heißt es laut oe24-Bericht: “Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren”. Die Fahrer seien in der App dazu angehalten, den neuen Bedingungen zuzustimmen. In der Kommunikation gegenüber den Fahrern, die oe24 in Form eines Screenshots zeigt, heißt es: “In den letzten Tagen haben dutzende Leute daran gearbeitet, dass Uber auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann”.

Gibt sich Handelsgericht zufrieden?

Ob man sich seitens des Handelsgerichts mit dieser Lösung endgültig zufriedengibt, ist freilich noch offen. Konkret wird mit den geänderten Geschäftsbedingungen versucht, die von 40100 in der Klage ins Treffen geführten Regelungen zu erfüllen:

Die Aufnahme der Fahrgäste darf nur am Standort (in der Betriebsstätte) des Gewerbetreibenden oder an dem Ort erfolgen, der auf Grund einer in der Wohnung oder Betriebsstätte des Gewerbetreibenden eingegangenen Bestellung für die Fahrgastaufnahme vorgesehen ist. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge, die mit Funk oder Autotelefon ausgestattet sind. Mit Mietwagen ist nach Beendigung des Auftrages wieder zu einer Betriebsstätte des Gewerbetreibenden zurückzukehren. Bei Leerfahrten dürfen Fahrgäste nicht aufgenommen werden, es sei denn, es handelt sich um eine in der Betriebsstätte oder in der Wohnung des Gewerbetreibenden eingelangte Bestellung auf Abholung von Fahrgästen.

Der Anwalt der klagenden Taxi-Zentrale hatte von Strafen in der Höhe von 100.000 Euro bei Verstößen gesprochen.

⇒ Zur Page von Uber in Wien

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Oberösterreichisches Scaleup bildet Energy-Sharing-Community in Deutschland

Das Scaleup aus Freistadt neoom verpartnert sich mit der EWE Netz GmbH für ein Demonstrationsprojekt in Niedersachsen, Deutschland.
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neoom
(c) neoom - Das oberösterreichische Energy-Scaleup neoom startet Projekt in Deutschland.

In der Gemeinde Bakum im niedersächsischen Oldenburger Münsterland entsteht derzeit in einem Pilotprojekt eine Energy-Sharing-Community. Darin teilen die Mitglieder der Bürgerenergiegemeinschaft Bakum den Strom ihres gemeinsamen Windparks und ihrer PV-Anlagen auf dem Dach. Damit dies trotz noch fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen möglich ist, haben sich die Gemeinde Bakum, die Energiegenossenschaft Bakum, die EWE Netz GmbH und das Freistädter Scaleup neoom in einem Demonstrationsprojekt zusammengetan.

neoom-App zur Visualisierung

“Es ist eine perfekte Symbiose”, sagt Jan Hoyer, Vorstand der Energiegenossenschaft Bakum. “Wir bringen die Mitglieder und das Windrad, die Gemeinde ihren PV-Strom, die EWE Netz stellt die Energiedaten und die intelligenten Messsysteme zur Verfügung und neoom bietet eine App zur Visualisierung und die Abrechnungsprozesse an.”

Wenn also in Zukunft in Bakumer Landen die Sonne scheint oder der Wind weht, wird die erzeugte Energie der Teilnehmenden der verbrauchten Energie gegenübergestellt, um zu ermitteln, welcher Anteil für jeden 15-Minuten-Block direkt in der Region verbraucht wurde. Diese Energiemenge ist jene, die innerhalb der Community in Zukunft direkt geteilt werden kann.

Damit sich die Community schon jetzt trotz fehlender regulatorischer Möglichkeiten möglichst real anfühlt, erhalten die Teilnehmenden eine virtuelle Abrechnung der geteilten Energiemengen und für jede mit der Community geteilte kWh gibt es auch einen Bonus. “Das sollte im Schnitt jedem Haushalt 50 bis 100 Euro bringen”, schätzt Thomas Nenning, der für die digitalen Produkte bei neoom zuständig ist.

Die Projektpartner setzen sich das gemeinsame Ziel, die Energiegemeinschaft entlang der regulatorischen Möglichkeiten sukzessive auszubauen, um im nächsten Schritt die innergemeinschaftlichen Energiemengen und die Reststrommengen getrennt abzurechnen. Sobald die energiewirtschaftlichen Prozesse auch regulatorisch angepasst werden, soll die Community in den Vollbetrieb wechseln.

Energiewende

“In unserer Region spielt Strom aus Wind und Sonne eine große Rolle. Wir zeigen mit diesem Projekt in Bakum nicht nur, was technisch damit möglich ist und allen Akteuren den größtmöglichen Nutzen liefert, sondern vor allem auch, wie Energiewende funktionieren muss”, sagt Ralf Kuper, Regionsleiter Cloppenburg/Emsland von EWE Netz.

EWE sieht mit diesem Piloten die Chance als Pionier Praxiserfahrung zu sammeln und Impulse für die Gesetzgebung weiterzugeben: “Es geht darum, besser zu verstehen, welche rechtlichen und technischen Herausforderungen im Detail entstehen, um für die gesetzliche Ausgestaltung von Energy-Sharing sinnvolle und effiziente Lösungen aufzuzeigen”, sagt Jannis Reichel, der bei EWE Innovationen und neue Geschäftsmodelle vorantreibt.

Neoom und das Zwiebelschalenkonzept

Die Praxiserfahrung aus dem Betrieb von knapp hundert aktiven Energiegemeinschaften in Österreich möchte neoom nutzen, um auch in Deutschland zu zeigen, wie das regionale Teilen von Energie für das Thema Energiewende begeistert.

“Für uns ist die dezentrale Energieversorgung ein Zwiebelschalenkonzept”, so Nenning abschließend. “Zuerst die Eigenversorgung über PV und Stromspeicher maximieren, danach Strom möglichst regional teilen und für all die Zeiten, wo dies nicht ausreicht, die Energie mit dem Energieversorger handeln.”

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