05.10.2022

Triggid: Deutsches Startup entwickelt Triggerknopf gegen Verspannungen

Ein deutsches Gründerteam aus Physiotherapeuten und Industriedesignern entwickelte mit Triggid einen Triggerknopf, der durch punktuelle Kompression Verspannungen und Schmerzen im Alltag lindern soll.
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Triggid
Das Gründerteam aus Hanau hat einen Triggerknopf gegen Verspannungen um Schmerzen im Alltag entwickelt. (c) Triggid Facebook

Die Physiotherapeuten Jan Winter und Bastian Hehner aus Hanau in Hessen haben gemeinsam mit dem Industriedesigner Lars Mayer Triggid entwickelt. Dabei handelt es sich um einen Triggerknopf zur manuellen Behandlung von Verspannungen. Die Behandlungsart sei myofaszial, betreffe also Faszien und Muskeln, und könne Verspannungsschmerzen durch die gezielte Behandlung aktiver Triggerpunkte lindern. Triggid soll seinen Anwender:innen einen langfristigen Triggereffekt ohne Einschränkungen im Alltag bieten.

Vom Skateunfall zur Business-Idee

Der Physiotherapeut und Co-Founder Lars Winter habe nach einem Skateunfall und anschließender Schulterecksprengung bemerkt, dass ihm eine bestimmte Stelle besonders schmerzte. Punktuelle Druckeinwirkung habe, Winter zufolge, eine deutliche Schmerzlinderung bewirkt. So kam der Physiotherapeut auf die Idee, einen Triggerknopf zu entwickeln, der permanenten Druck auf sogenannte Triggerpunkte ausübe und dadurch Schmerzen und Verspannungen im Alltag behandeln könne.

Triggerpunktbehandlung auf Knopfdruck

Für Jan Winter sei die manuelle Behandlung von Verspannungen durch myofasziale Techniken eine effektive Behandlungsmethode: Therapeut:innen könnten dabei durch gezielte Handgriffe die Muskulatur ihrer Patient:innen in Bearbeitung setzen und die Aktivität der jeweiligen Triggerpunkte lindern. Derartige manuelle Behandlungspraktiken werden meist jedoch stationär in Praxisräumen durchgeführt und seien deshalb zeitlich begrenzt. Mit Triggid könne gezielte Triggerpunktbehandlung auf Knopfdruck auch ohne zeitliche oder örtliche Begrenzung stattfinden, so der Co-Founder.

Verspannungen im Alltag unbemerkt behandeln

“Der Triggerknopf übt einen permanenten mechanischen Reiz auf einen Triggerpunkt aus“, so das Gründerteam. Er besteht aus zwei Teilen, die Patient:innen selbst mithilfe von kinesiologischem Tape auf einen Triggerpunkt anlegen können. Der Knopfdruck sei individuell anpassbar und würde mit jeder Bewegung der Patient:innen zur Schmerzlinderung beitragen. Insgesamt könne der Knopf 24 Stunden auf einem Punkt verweilen, so Physiotherapeut und Co-Founder Lars Mayer.

Regional, desinfizier- und wiederverwendbar

Das Produkt sei gänzlich desinfizier- und wiederverwendbar, so die Entwickler. Auch die Produktion in Deutschland würde Regionalität und Nachhaltigkeit gewährleisten. Zur Marktdurchdringung möchte das Gründerteam ein Investment von 120.000 Euro für zehn Prozent der Firmenanteile erreichen. Ihre Business-Idee werden die drei Entwickler in der kommenden Folge der Höhle der Löwen vor potentiellen Investor:innen präsentieren.

Mehr zu Triggid gibt es kommenden Montag, den 09. Oktober, in der Höhle der Löwen um 20.15 Uhr auf VOX. Weiters dabei sind enteron, BrunchBag, Taste Like und Ople Props.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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