29.01.2019

Wiener IoT-Startup ToolSense gewinnt STIHL als Partner

Das deutsche Unternehmen STIHL ist der weltweit führende Hersteller von Motorsägen. Gestern hat STIHL via Social-Media bekanntgeben, dass es mit dem Wiener IoT-Startup ToolSense eine Partnerschaft eingegangen ist. Wir haben mit ToolSense CEO Alexander Manafi über die Hintergründe gesprochen.
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ToolSense
(c) STIHL (LinkedIn)

Das deutsche Traditionsunternehmen STIHL ist ein weltweit führender Motorsägen- und Motorgerätehersteller. Das Unternehmen wurde von Andreas Stihl vor rund 90 Jahren gegründet, der im Jahre 1926 seine erste Motorsäge entwickelte. Vom Einmann-Betrieb legte STIHL eine beachtliche Entwicklung zur meistverkauften Motorsägenmarke der Welt hin.

+++ Hohes sechsstelliges Investment für Wiener IoT-Startup ToolSense +++ 

Damit sich das Unternehmen nicht auf seiner Tradition ausruht und mit den Herausforderungen des digitalen Wandels mithalten kann, hat STIHL mit STHIL Digital eine eigene Innovationsabteilung im Unternehmen geschaffen. Darunter fallen unter anderem VC-Investitionen in Startups, sowie ein Startup-Collaboration-Programm.

Garten und Landschaftsbau wird mit IOT smarter

Wie STIHL gestern über seinen Social Media Kanal auf LinkedIn kommuniziert hat, geht das Unternehmen mit dem Wiener IoT-Startup ToolSense eine Partnerschaft in der Produktentwicklung ein. „STIHL beschäftigt sich derzeit intensiv mit den Themen Connected Products und Data Analytics. Auf diesen Gebieten ist auch das Startup ToolSense Experte. Eine Zusammenarbeit lag daher nahe“, so das Unternehmen via LinkedIn.

Auf Nachfrage des brutkastens bestätigte Alexander Manafi, CEO und Co-Founder von ToolSense, die Zusammenarbeit. „Aktuell sind die Themen IoT, Smart Gardening im Landschaftsbau im Kommen – getrieben durch den Bedarf nach mehr Produktivität und höherer Transparenz. In diesem Bereich können wir mit unserer Ultra Edge-Computing-Lösung Innovationen vorantreiben“, so Manafi.

Für IoT ist Energiesparsamkeit essentiell

Wie der CEO und Co-Founder weiters erläutert, sei eine kosten- und energiesparsame Umsetzung von IoT nur dann möglich, wenn bei den Geräten die hohen Analytik-Kompetenzen bereits auf den Mikrocontrollern der Geräte eingebaut ist. Ansonsten würden bei Betrieb, wie bei einem Kombihammer, in wenigen Stunden mehrere Gigabyte an Sensordaten anfallen. In weiterer Folge würde dies laut Manafi hohe Kosten verursachen.

Ultra-Edge-Computing sei bei mobilen, kosten- und energiekritischen Maschinen eine Voraussetzung für einen IoT-Betrieb. Manafi betont: „Um dies zu gewährleisten, arbeiten wir mit dem Traditionsunternehmen zusammen. Dabei geht es speziell um das Thema Predictive-Maintenance und Innovation der Maschinensteuerung durch datengetriebene Analytics-Modelle.“

STIHL ist Vorreiter bei After-Markt-Vernetzung von Forstmaschinen

Über die Partnerschaft mit STIHL ist Manafi besonders stolz, da das deutsche Unternehmen mit „STIHL connected“ eine Vorreiterrolle in der After-Market-Vernetzung von Forstmaschinen übernommen hat. Das Ziel sei es, dem Kunden durch die Nutzung von Maschinendaten eine bessere Steuerung der Geschäftsprozesse zu ermöglichen und die Garten- und Forstarbeit für die Digitalisierung fit zu machen, so Manafi.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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