18.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 4: Das muss beim Tokenisieren beachtet werden

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 4: Das ist zu beachten
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - das ist zu beachten
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort “Tokenisierung” kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist bei der Tokenisierung zu beachten?

In Teil 3 dieser Serie wurde herausgearbeitet, welche Vermögenswerte tokenisierbar sind. Im vierten und letzten Teil geht es nun darum, was noch zu beachten ist.

1. Rechtliche, steuerliche und bilanzielle Strukturierung

Der erste Schritt am Weg zur erfolgreichen Tokenisierung ist stets die Überlegung, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Die in Teil 3 vorgestellten Arten der Tokenisierung können je nach konkreter Ausgestaltung sehr unterschiedliche steuerliche Auswirkungen und auch Auswirkungen auf die bilanzielle Situation des Unternehmens haben. Diese Auswirkungen können gezielt für das Unternehmen genutzt werden. Sollen etwa Verlustvorträge verwerten, kann ein Instrument gewählt werden, das zu einem Ertrag im Unternehmen führt. Soll die Eigenkapitalausstattung ohne ertragsteuerliche Belastung gestärkt werden, kann dies etwa mit tokenisierten Substanzgenussrechten realisiert werden. Die mögliche Steuerbelastung mit Umsatz- und Körperschaftssteuern muss gerade bei nicht rückzahlbaren Instrumenten stets genau im Auge behalten werden. Um nicht unerwartet eine Steuerpflicht auszulösen, empfehlen wir daher frühzeitig einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in die Strukturierung einzubinden.

Abhängig von den vorgenannten steuerlichen und bilanziellen Überlegungen wird das tokenisierte Instrument strukturiert. Hierzu werden entweder die entsprechenden Werttokenbedingungen erarbeitet oder es werden andere notwendig Verträge aufgesetzt. Ist es erforderlich, kommt es zu Anpassungen der Satzung der Gesellschaft. Nötigenfalls wird eine Treuhandschaft eingerichtet.

2. Öffentliches Angebot von Werttoken

Die Erarbeitung der notwendigen Verträge und allenfalls die Anpassung der Satzung sind in der Regel allerdings bloß der erste Schritt. Der zweite Schritt ist in vielen Fällen der Verkauf der tokenisierten Vermögenswerte in einem öffentlichen Angebot. Dabei bietet das geldsuchende Unternehmen die tokenisierten Wertpapiere oder Veranlagungen der breiten Öffentlichkeit zur Zeichnung an.

Zu diesem Zweck legt das Unternehmen in der Regel eine eigene Landingpage für die Abwicklung der Emission auf seiner Website an. Die Landingpage soll zunächst sicherstellen, dass nur Personen Einsicht in das Angebot erhalten, an die es sich richtet. Interessierte Investoren bestätigen dabei zum Beispiel, dass sie aus der EU stammen. Darüber hinaus dient die Landingpage vor allem der Information der Investoren. Sie enthält jene Dokumente und Unterlagen, die von Gesetzes wegen interessierten Investoren zu geben sind. Zuletzt kann die Landingpage dazu dienen, den Zeichnungsprozess abzubilden: Interessierte Investoren zeichnen in diesem Fall die Werttoken direkt beim Emittenten.

Welche Dokumente und Informationen auf der Landingpage aufzunehmen sind, hängt im Wesentlichen von der Mindestzeichnungssumme pro Anleger und von der Gesamtmenge der Mittel ab, die das Unternehmen aufnehmen möchte. Liegt die Mindestzeichnungssumme pro Anleger bei zumindest 100.000 Euro, so sind in der Regel neben den Werttokenbedingungen und einem Zeichnungsschein keine weiteren Informationen notwendig.

Liegt die Mindestzeichnungssumme pro Anleger hingegen bei unter 100.000 Euro, soll also beispielsweise eine Zeichnung schon um wenige hundert Euro möglich sein, so sind in der Regel mehr Informationen auf der Landingpage zu geben. Was genau erforderlich ist, richtet sich dabei nach dem Gesamtvolumen:

Volumen < EUR 250.000Volumen < EUR 5 Millionen*Volumen >= EUR 5 Millionen
Bei Kleinstplatzierungen ist eine allgemeine Risikoaufklärung mit den Eckpunkten des Instruments ausreichendBei kleineren Platzierungen kann mit einem Informationsblatt das Auslangen gefunden werden.Bei größeren Platzierungen ist ein Kapitalmarktprospekt nach der EU-Prospekt Verordnung zu erstellen und von einem Regulator innerhalb des EWR (FMA, BaFin, CSSF, etc) zu billigen.

* Genauer: Platzierungen von weniger als EUR 5 Millionen über einen Zeitraum von 7 Jahren, wobei in einem Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten weniger als EUR 2 Millionen aufgenommen werden dürfen.


Die Erstellung eines Kapitalmarktprospekts ist aufwändig. Unternehmen sollten eine Vorlaufzeit von zumindest drei Monaten einplanen. Der Vorteil liegt darin, ein Angebot in mehreren Ländern des EWR vorzunehmen, ohne sich um das nationale Recht kümmern zu müssen. Wird hingegen kein Kapitalmarktprospekt erstellt und soll das Angebot in mehreren Ländern erfolgen, sind die jeweiligen nationalstaatlichen Vorschriften zu beachten.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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(c) Darwin’s Circle / Niklas Schnaubelt

Seit mittlerweile über acht Jahren forciert die Konferenzplattform Darwin‘s Circle den internationalen Austausch zu großen Themen unserer Zeit. Die in Wien ansässige Plattform konnte in den vergangenen Jahren über 200 Speaker aus allen Kontinenten bei ihren Veranstaltungen begrüßen. Darunter internationale Größen wie Palantir-CEO Alex Karp, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales oder Biontech-Gründer Christoph Huber. brutkasten war in der Vergangenheit auch Medienpartner und berichtete regelmäßig über die hochkarätig besetzte Konferenz – darunter beispielsweise auch über neue Formate wie die Female Leaders Conference Darwin & Marie.

Vienna Tech for Green feiert Premiere

2024 ging der Darwin’s Circle mit einer neuen Spezialplattform namens „Vienna Tech for Green“ an den Start. Im Zentrum stehen der Einsatz von Technologie zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen der Wirtschaft und der Gesellschaft. Seine Premiere feierte “Vienna Tech for Green” am 30. April im Wiener Museumsquartier

Mehr als 150 Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Verwaltung diskutierten über die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft, vor allem in den Bereichen Carbon Reduction und Klimaschutz, und welche Rolle Technologie bei der Erreichung der damit verbundenen globalen Ziele spielen kann.

Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Digitalisierung, Jugend und Zivildienst eröffnete: „Auch kleinere Staaten tragen die Verantwortung, bei der Transformation der Wirtschaft und Industrie vorne dabei zu sein. Österreich ist mit seinen Maßnahmen ein Vorreiter, zum Beispiel mit 5,7 Milliarden Euro in der Transformationsoffensive der Bundesregierung. Die grünen Exporte österreichischer Unternehmen tragen weltweit dazu bei, dass die Emissionen sinken. Diesen Weg müssen wir gemeinsam weitergehen. Österreich ist daher der ideale Standort für Konferenzen wie den Darwin’s Circle.”

(c) Darwin’s Circle / Niklas Schnaubelt

Vienna Tech for Green als Bühne für den Austausch

Gemeinsam mit dem Hauptpartner der Konferenz und Mitveranstalter Huawei wurden unter der Teilnahme von Nachhaltigkeitsmanagern großer Unternehmen wie Lufthansa oder der Deutschen Telekom sowie prominenten Vertretern von Verwaltung und Wissenschaft auch über die zentrale Bedeutung internationaler Zusammenarbeit in den Bereichen Klimaschutz, Forschung und Nachhaltigkeit diskutiert.

„Der Darwin‘s Circle steht für den Glauben an internationale Kooperation und die großen Chancen des technologischen Wandels. Bei keiner anderen Thematik sind diese zwei Eckpfeiler – globale Zusammenarbeit und Optimismus – wichtiger als beim Klimawandel. Nur wenn wir Innovationen in den Bereichen Green Technologies und Nachhaltigkeit nutzen und global kooperieren, werden wir diese zentrale Menschheitsherausforderung meistern. Mit Vienna Tech for Green wollen wir dem dafür notwendigen Austausch eine Bühne bieten und VordenkerInnen vernetzen“, so Darwin’s Circle Managerin Carina Cerny.

Die Speaker und Pläne für 2025

Zu den 22 Speaker der Konferenz gehörten u.a.: Erin Beilharz (Head of ESG for IT, Lufthansa Group), Kilian Kaminski (Gründer & COO, Refurbed), Radoslaw Kedzia (SVP of Huawei European Region), Dr. Roland Mechtler (Vorstandsdirektor für Effizienz, Technology und Treasury, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien), Ana Paula Nishio de Sousa (Chief, Digital Transformation and AI Strategies UNIDO), Andreas Rudas (Arthur D. Little President & Chairman RTR), Anja Tretbar Bustorf (SVP Corporate Affairs & Head of ESG Magenta Telekom).

Eine Neuauflage der Spezialkonferenz „Vienna Tech for Green” ist für 2025 geplant. Der nächste große Darwin‘s Circle findet am 21. November 2024 in Wien statt.


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