16.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 2: Verknüpfung von Vermögenswert und Token

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 2: Zwei Möglichkeiten, Vermögenswerte zu tokenisieren.
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - Verknüpfung zwischen Vermögenswert und Token
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - arahan

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Tokenisierung: Wie wird ein Vermögenswert mit einem Token verknüpft?

Die rechtlich sichere Verknüpfung von digitalem Token und realem Vermögenswert ist der Kern der Tokenisierung. Wie dies umgesetzt wird, hängt davon ab, um welchen Vermögenswert es sich konkret handelt und nach welchem Recht die Tokenisierung vorgenommen wird. Es macht also einen Unterschied, ob das Recht von Österreich, oder beispielsweise Liechtenstein, Deutschland, der Schweiz oder ein anderes Recht gewählt wird. Da unsere Expertise im österreichischen Recht liegt, stellen wir die Ansätze unter dem österreichischen Recht vor.

Modell 1: Unmittelbare Verknüpfung von Recht und Token

Handelt es sich um ein Forderungsrecht, wie dies etwa bei Wertpapieren, Zahlungsmitteln oder Darlehen der Fall ist, so kann in der Regel das Forderungsrecht mit dem Token unmittelbar verknüpft werden. Für die Ausübung des Rechts ist sodann die Inhaberschaft des Tokens notwendig. Zur Übertragung des Forderungsrechts wird der Token auf der Blockchain an eine andere Person übertragen. Wer den Token besitzt, der ist Gläubiger der Wertpapier-, Zahlungs-, oder Darlehensforderung. Erreicht wird dies durch entsprechende Klauseln in der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

Tokenisierung - Direkte Verknüpfung von Vermögenswert und Token
Modell 1: Direkte Übertragung eines Forderungsrechts durch Übertragung eines Tokens auf der Blockchain, der das Recht repräsentiert (C: Unternehmen (Company), A: Bisheriger Gläubiger des Unternehmens, B: Neuer Gläubiger nach Besitzanweisung oder Forderungszession durch Übertragung des Tokens).

Ob auch bereits existierende Forderungen tokenisiert werden können, hängt von der zwischen den Parteien zuvor getroffenen Vereinbarung ab. Möchte der Schuldner bestehende Verbindlichkeiten tokenisieren – also seine eigenen Schulden -, so ist dafür in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger notwendig. Möchte ein Gläubiger hingegen eine bestehende Forderung tokenisieren, so kann dies unter Umständen auch ohne Mitwirkung des Schuldners möglich sein.

Modell 2: Zwischenschaltung eines Treuhänders

Sollen nicht nur einfache Forderungsrechte tokenisiert werden, sondern eine echte Eigentümerposition, oder ist für die Übertragung des Rechts eine bestimmte Form vorgeschrieben – ist zB ein schriftlicher Vertrag notwendig – so muss etwas tiefer in die juristische Trickkiste gegriffen werden. Zu denken ist an die Tokenisierung greifbarer Gegenstände wie etwa Warenbestände, Edelmetalle, Anteile an Immobilien oder auch Beteiligungen an Unternehmen.

In diesen Fällen kann es notwendig sein, eine Treuhandkonstruktion zu wählen, wobei auch hier – je nach Erfordernis – zwei unterschiedliche Varianten in Betracht kommen. In der ersten Variante (Modell 2.A) vermittelt ein Treuhänder (T) direkt die Eigentümerposition. Der Treuhänder besitzt zB physische Goldbarren für die Tokeninhaber (A und B). Im Zusammenhang mit einem Beispiel zur Tokenisierung von Realgütern wie Edelmetallen oder Zinshausanteilen im dritten Teil dieser Serie gehen wir näher auf diese Konstruktion ein.

Modell 2.A: Treuhandkonstruktion, bei der das tokenisierte Eigentumsrecht von einem Treuhänder für die Tokeninhaber ausgeübt wird (C: Unternehmen (Company), T: Treuhänder, A: Bisheriger Eigentümer, B: Neuer Eigentümer nach Besitzanweisung durch Übertragung des Tokens).

In der zweiten Variante (Modell 2.B) stellt der Treuhänder (T) lediglich indirekt sicher, dass das Unternehmen (U) ein bestimmtes Versprechen auch tatsächlich einhalten kann. Diese Variante ist gerade bei der Tokenisierung von Verwendungszusagen relevant (siehe dazu auch Teil 3). In der Regel ist für die Einhaltung dieses Versprechens nämlich die Mitwirkung der Eigentümer (S) notwendig. In solchen Fällen wird der Treuhänder zum Gesellschafter des Unternehmens bestellt. Dies ist vor allem bei Gesellschaftsformen interessant, die kein genehmigtes Kapital kennen.

Modell 2.B: Treuhandkonstruktion, bei der ein Treuhand-Gesellschafter (T) sicherstellt, dass das Unternehmen (C) Versprechen in Bezug auf eigene Anteile erfüllen kann, die eigentlich von den Eigentümern (S) zu erfüllen wären. Durch Übertragung des Tokens von A an B werden diese sogenannten Verwendungszusagen übertragen.

Achtung: Nicht jede Rechtsordnung ist gleich. Während etwa das österreichische Recht gut für die vorgestellten Arten der Tokenisierung gerüstet ist, und in Liechtenstein sogar ein eigenes Gesetz zur Tokenisierung von Vermögenswerten geschaffen wurde, weicht die Rechtslage in anderen Ländern möglicherweise davon ab. In vielen Fällen kann jedoch mit einer Rechtswahlklausel österreichisches oder auch liechtensteinisches Recht zur Anwendung gebracht werden, um diese günstigen Rechtsordnungen für sich zu nutzen, auch wenn das Unternehmen nicht in Österreich oder Liechtenstein ansässig ist.


Im dritten Teil der Serie „Die Tokenisierung der Welt“ geht es darum, welche Vermögenswerte überhaupt tokenisiert werden können.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Vor zehn Jahren galt Corporate Innovation als Antwort auf fast jede Zukunftsfrage im Unternehmen. Heute steht weniger die Frage im Raum, wie viel Innovation stattfindet, sondern welchen konkreten Beitrag sie zum Geschäft leistet. Auch TheVentury hat diese Verschiebung in den vergangenen zehn Jahren begleitet. Partner & CEO Maximilian Spieth mit einem Blick in die Vergangenheit und Gegenwart.
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TheVentury
© Victoria Posch - Das TheVentury-Team.

Vor zehn Jahren war Corporate Innovation für viele Unternehmen vor allem eines: ein Schlagwort. Innovationslabore entstanden, Accelerator-Programme wurden aufgesetzt, Startup-Kooperationen galten als universelle Antwort auf alles, was mit Zukunft zu tun hatte. Heute ist die Stimmung eine andere. Wer Innovation verantwortet, muss deutlich klarer zeigen, welchen Beitrag sie tatsächlich zum Geschäft leistet.

TheVentury und der rote Faden

Diese Entwicklung hat auch The Ventury hautnah miterlebt. Das Wiener Venture-Building-Unternehmen feiert heuer sein zehnjähriges Bestehen. Für CEO Maximilian Spieth zieht sich ein roter Faden durch die gesamte Geschichte: „Unser Anspruch war nie, Unternehmen nur zu beraten. Wir wollten operativ mitarbeiten – fast wie ein zusätzlicher Co-Founder mit digitaler Kompetenz.“

Die Idee entstand bereits vor der offiziellen Gründung 2016. Die Gründer kannten sich aus dem Startup-Umfeld und beobachteten dort ein wiederkehrendes Muster: Nicht fehlendes Kapital war oft das Problem, sondern die falschen Entscheidungen in der frühen Phase.

© zVg – Das Team bei der Gründung 2016.

„Wir haben überall gesehen, dass viele Teams zu wenig marktzentriert arbeiten“, sagt Spieth. „Man entwickelt etwas, das am Markt vorbeigeht.“

Genau daraus entstand der Ansatz von TheVentury: nicht klassisch beraten, sondern operativ mitarbeiten, um zu helfen, digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.

KI bereits 2017 Thema

Schon in den Anfangsjahren beschäftigte sich das Team intensiv mit KI- und Chatbot-Technologien – lange bevor generative Modelle zum Mainstream wurden. 2017 entwickelte TheVentury etwa für Austrian Airlines einen Chatbot zur Automatisierung des First-Level-Kundenservice.

„Die Systeme wurden damals noch manuell darauf trainiert, welche Kundenanfragen auftreten könnten. Der Use Case funktionierte gut und wurde später innerhalb der Lufthansa Group weiter ausgerollt“, sagt Spieth.

Parallel dazu entstand ein Startup-Accelerator, der zwischen 2017 und 2021 sechs Batches durchlief. Anfangs kamen die Teams aus Österreich und Deutschland, später auch aus Indien, Südamerika oder San Francisco nach Wien.

„Wir haben unglaublich viel gelernt, vor allem durch das Tempo und die Arbeitsweise mit Gründerinnen und Gründern. Mit ihnen zu arbeiten, ist etwas völlig anderes als im Corporate-Kontext“, sagt Spieth. „Der Hunger ist ein anderer. Ressourcen sind knapper, der Druck höher.“

Geschäftsmodelle aus eigenen Stärken

Aus dieser Phase entwickelte sich schrittweise das heutige Geschäftsmodell: Venture Building für Unternehmen. Statt Startups mit Corporates zu vernetzen, baut TheVentury gemeinsam mit Organisationen neue Geschäftsmodelle aus deren eigenen Stärken heraus und schafft Intrapreneurship-Strukturen.

„Der Kern ist immer noch derselbe Gedanke“, sagt Spieth. „Neue Standbeine müssen aus den bestehenden Kompetenzen eines Unternehmens entstehen. Innovation kann nicht losgelöst von der Kernorganisation funktionieren.“

Gleichzeitig habe sich die Erwartungshaltung stark verändert. Vor zehn Jahren reichte es oft, Innovation sichtbar zu machen. Heute zähle Wirkung: „Innovation muss beweisen, dass sie Einfluss auf das Gesamtunternehmen hat“, so Spieth weiter. „Heute ist sie stark an Impact und Messbarkeit gekoppelt.“

TheVentury und alte Hürden

In der letzten Dekade haben bei TheVentury jedoch nicht alle Projekte funktioniert. Besonders prägend war die Entwicklung eines eigenen Chatbot-Produkts, das unter dem Namen Botbase als Plattform gedacht war. Die Idee: ein eigenes „WordPress für Chatbots“. Die Nachfrage war da, die Rückmeldungen positiv – doch das Produkt entwickelte sich in eine andere Richtung als geplant.

„Wir sind zu lange in einem Feature-Loop geblieben, in dem wir sehr stark auf Feature Requests reagiert haben“, erinnert sich Spieth. „Aber wir haben zu wenig konsequent am Markt validiert, ob das wirklich ein tragfähiges SaaS-Modell wird. Im Nachhinein hätten wir es früher beenden sollen. Heute sehen wir das nicht als Scheitern, sondern als saubere Entscheidung. Es spart am Ende Zeit und Ressourcen.“

Zwischen 2019 und 2022 durchlief TheVentury auch eine der schwierigsten Phasen. Das Unternehmen wuchs zeitweise auf über 50 Mitarbeitende, gleichzeitig trafen externe Krisen die Kundenlandschaft hart. „Wir waren eigentlich im Growth-Modus, aber Corona und später der Ukraine-Krieg haben viele unserer Kunden massiv getroffen“, sagt der Co-Founder. „Die Auftragslage ist dadurch zweimal stark eingebrochen.“ Das Ergebnis: Umsatzrückgänge und eine deutliche Verkleinerung des Teams.

Künstliche Intelligenz und Venture Building

Heute verändert Künstliche Intelligenz die Arbeit im Venture Building erneut. Vor allem die Geschwindigkeit, mit der Prototypen entstehen können, habe sich drastisch erhöht. „Die technischen Kosten sind massiv gesunken. Einen ersten Prototypen auf den Markt zu bringen, geht heute viel schneller als früher“, sagt Spieth. Gleichzeitig warnt er vor einem überhitzten Technologieverständnis. „KI ist selten die Antwort, aber oft ein gutes Werkzeug. Wenn die Dateninfrastruktur nicht stimmt, beschleunigt KI im schlimmsten Fall nur das Chaos.“

Für die kommenden Jahre will TheVentury den Fokus stärker auf den Mittelstand und familiengeführte Unternehmen im DACH-Raum legen. Gleichzeitig rückt ein Gedanke wieder stärker in den Vordergrund, der schon am Anfang stand: der Mitgründer-Ansatz: „Wir arbeiten immer öfter wieder wie Co-Founder mit. Und das heißt auch: Wir gehen teilweise mit ins Risiko.“ Statt klassischer Projektlogik könnten künftig stärker Beteiligungs- oder erfolgsabhängige Modelle entstehen. Gerade in Zeiten, in denen Unternehmenszukäufe schwieriger werden, müsse Wachstum aus bestehenden Strukturen heraus entstehen. „Unser Ziel“, so Spieth, „ist es, der Partner zu sein, an den Unternehmen denken, wenn sie aus ihren Assets neue Geschäftsmodelle bauen wollen. Am Ende geht es darum, echte Wirkung zu erzeugen. Und nicht nur Innovation zu demonstrieren.“

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