18.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 4: Das muss beim Tokenisieren beachtet werden

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 4: Das ist zu beachten
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung - das ist zu beachten
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist bei der Tokenisierung zu beachten?

In Teil 3 dieser Serie wurde herausgearbeitet, welche Vermögenswerte tokenisierbar sind. Im vierten und letzten Teil geht es nun darum, was noch zu beachten ist.

1. Rechtliche, steuerliche und bilanzielle Strukturierung

Der erste Schritt am Weg zur erfolgreichen Tokenisierung ist stets die Überlegung, welche Ziele damit erreicht werden sollen. Die in Teil 3 vorgestellten Arten der Tokenisierung können je nach konkreter Ausgestaltung sehr unterschiedliche steuerliche Auswirkungen und auch Auswirkungen auf die bilanzielle Situation des Unternehmens haben. Diese Auswirkungen können gezielt für das Unternehmen genutzt werden. Sollen etwa Verlustvorträge verwerten, kann ein Instrument gewählt werden, das zu einem Ertrag im Unternehmen führt. Soll die Eigenkapitalausstattung ohne ertragsteuerliche Belastung gestärkt werden, kann dies etwa mit tokenisierten Substanzgenussrechten realisiert werden. Die mögliche Steuerbelastung mit Umsatz- und Körperschaftssteuern muss gerade bei nicht rückzahlbaren Instrumenten stets genau im Auge behalten werden. Um nicht unerwartet eine Steuerpflicht auszulösen, empfehlen wir daher frühzeitig einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in die Strukturierung einzubinden.

Abhängig von den vorgenannten steuerlichen und bilanziellen Überlegungen wird das tokenisierte Instrument strukturiert. Hierzu werden entweder die entsprechenden Werttokenbedingungen erarbeitet oder es werden andere notwendig Verträge aufgesetzt. Ist es erforderlich, kommt es zu Anpassungen der Satzung der Gesellschaft. Nötigenfalls wird eine Treuhandschaft eingerichtet.

2. Öffentliches Angebot von Werttoken

Die Erarbeitung der notwendigen Verträge und allenfalls die Anpassung der Satzung sind in der Regel allerdings bloß der erste Schritt. Der zweite Schritt ist in vielen Fällen der Verkauf der tokenisierten Vermögenswerte in einem öffentlichen Angebot. Dabei bietet das geldsuchende Unternehmen die tokenisierten Wertpapiere oder Veranlagungen der breiten Öffentlichkeit zur Zeichnung an.

Zu diesem Zweck legt das Unternehmen in der Regel eine eigene Landingpage für die Abwicklung der Emission auf seiner Website an. Die Landingpage soll zunächst sicherstellen, dass nur Personen Einsicht in das Angebot erhalten, an die es sich richtet. Interessierte Investoren bestätigen dabei zum Beispiel, dass sie aus der EU stammen. Darüber hinaus dient die Landingpage vor allem der Information der Investoren. Sie enthält jene Dokumente und Unterlagen, die von Gesetzes wegen interessierten Investoren zu geben sind. Zuletzt kann die Landingpage dazu dienen, den Zeichnungsprozess abzubilden: Interessierte Investoren zeichnen in diesem Fall die Werttoken direkt beim Emittenten.

Welche Dokumente und Informationen auf der Landingpage aufzunehmen sind, hängt im Wesentlichen von der Mindestzeichnungssumme pro Anleger und von der Gesamtmenge der Mittel ab, die das Unternehmen aufnehmen möchte. Liegt die Mindestzeichnungssumme pro Anleger bei zumindest 100.000 Euro, so sind in der Regel neben den Werttokenbedingungen und einem Zeichnungsschein keine weiteren Informationen notwendig.

Liegt die Mindestzeichnungssumme pro Anleger hingegen bei unter 100.000 Euro, soll also beispielsweise eine Zeichnung schon um wenige hundert Euro möglich sein, so sind in der Regel mehr Informationen auf der Landingpage zu geben. Was genau erforderlich ist, richtet sich dabei nach dem Gesamtvolumen:

Volumen < EUR 250.000Volumen < EUR 5 Millionen*Volumen >= EUR 5 Millionen
Bei Kleinstplatzierungen ist eine allgemeine Risikoaufklärung mit den Eckpunkten des Instruments ausreichendBei kleineren Platzierungen kann mit einem Informationsblatt das Auslangen gefunden werden.Bei größeren Platzierungen ist ein Kapitalmarktprospekt nach der EU-Prospekt Verordnung zu erstellen und von einem Regulator innerhalb des EWR (FMA, BaFin, CSSF, etc) zu billigen.

* Genauer: Platzierungen von weniger als EUR 5 Millionen über einen Zeitraum von 7 Jahren, wobei in einem Durchrechnungszeitraum von 12 Monaten weniger als EUR 2 Millionen aufgenommen werden dürfen.


Die Erstellung eines Kapitalmarktprospekts ist aufwändig. Unternehmen sollten eine Vorlaufzeit von zumindest drei Monaten einplanen. Der Vorteil liegt darin, ein Angebot in mehreren Ländern des EWR vorzunehmen, ohne sich um das nationale Recht kümmern zu müssen. Wird hingegen kein Kapitalmarktprospekt erstellt und soll das Angebot in mehreren Ländern erfolgen, sind die jeweiligen nationalstaatlichen Vorschriften zu beachten.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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(c) Brantner

Die Paprec-Gruppe wird strategischer Mehrheitsgesellschafter von Brantner green solutions, der Umwelt- und Abfallwirtschaftssparte der Kremser Brantner Gruppe. Das gaben die Unternehmen am Dienstag bekannt. Paprec übernimmt 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent bleiben im Besitz der Familie Brantner. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der erforderlichen regulatorischen Genehmigungen, der Vollzug wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Zum Kaufpreis machen die Unternehmen keine Angaben. Der brutkasten hat bei Brantner green solutions nachgefragt.

Fünf Länder, 65 Standorte

Brantner green solutions wurde 1936 gegründet und ist in Österreich, wo sich auch der Hauptsitz befindet, sowie in der Slowakei, Tschechien, Rumänien und Serbien tätig. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.500 Mitarbeitende an 65 Anlagen und Niederlassungen und betreut mehr als 28.000 kommunale, industrielle und gewerbliche Kunden. Der Umsatz liegt bei mehr als 320 Mio. Euro.

Für Paprec ist es der Eintritt in fünf neue Märkte. Nach der Schweiz, Spanien und Italien bezeichnet die Gruppe den Schritt als nächste Etappe ihrer europäischen Expansion und als Wachstumsplattform in Mittel- und Osteuropa.

„Diese Transaktion ist unsere wichtigste Akquisition seit dem Zusammenschluss mit Coved im Jahr 2016. Sie ermöglicht uns den Eintritt in fünf neue Länder und stärkt unsere europäische Präsenz erheblich“, wird Mathieu Petithuguenin, Chairman und CEO der Paprec-Gruppe, in der Aussendung zitiert.

Logistik und Immobilien bleiben in der Familie

Der Deal betrifft ausdrücklich nur die Kreislaufsparte. „Wichtig ist zu betonen, dass sich diese Partnerschaft ausschließlich auf Brantner green solutions bezieht. Brantner logistic solutions und Brantner Real Estate bleiben vollständig im Eigentum der Familie Brantner und werden unabhängig weiterentwickelt“, stellt Bernd Brantner klar. Er führt die Brantner Gruppe seit 24 Jahren als CEO und vertritt die dritte Generation der Familie.

Der Entscheidung ging laut Aussendung ein fast zweijähriger Prozess voraus, an dessen Ende sich die Familie einstimmig für Paprec aussprach. „Die Chancen, die vor uns liegen, sind enorm, ihre Realisierung wird jedoch erhebliche langfristige Investitionen erfordern“, begründet Bernd Brantner den Schritt. Als Familie habe man sich deshalb bewusst für einen starken strategischen Gesellschafter entschieden, der die eigenen unternehmerischen Werte teile. In der neu geschaffenen Gesellschaft übernimmt er die Rolle des stellvertretenden Vorsitzenden.

Von 40 auf 26.000 Mitarbeitende

Paprec startete vor 32 Jahren als kleines Altpapierrecycling-Unternehmen mit 40 Mitarbeitenden in La Courneuve bei Paris. Die Schweiz war vor mehr als 15 Jahren der erste Markt außerhalb Frankreichs, in Spanien beschäftigt die Gruppe heute fast 4.000 Menschen. Nach Abschluss der Transaktion soll Paprec rund 26.000 Mitarbeitende in 15 Ländern zählen und einen Jahresumsatz von mehr als 4,5 Mrd. Euro erreichen.

Brantner fiel zuletzt mit Innovationsprojekten auf

Das Kremser Familienunternehmen war in den vergangenen Jahren mehrfach mit Vorstößen in der Kreislaufwirtschaft präsent. 2024 vereinbarte Brantner green solutions gemeinsam mit dem Schaumstoffproduzenten Neveon die Gründung eines Joint Ventures für das Recycling von Matratzen mit Sitz in Krems. In Hohenruppersdorf betreibt das Unternehmen zudem eine Anlage, in der Asche und Schlacke aus der Müllverbrennung aufbereitet werden. Und mit Scarab brachte Brantner Österreichs ersten autonomen Müllroboter auf die Straße, der Mülltonnen ohne menschliches Zutun leert.

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