15.03.2021

Die Tokenisierung der Welt | Teil 1: Eine Definition

Anwalt und Krypto-Experte Oliver Völkel beleuchtet in der Serie "Die Tokenisierung der Welt" das Thema aus rechtlicher Sicht. Teil 1: Was ist Tokenisierung überhaupt?
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Oliver Völkel erklärt Tokenisierung
Oliver Völkel | Porträt (c) SVLAW, Hintergrund (c) Adobe Stock - ludariimago

Das Schlagwort „Tokenisierung“ kursiert nun bereits seit einigen Jahren durch den Äther. Nicht nur die Crypto-Community hat erkannt, dass durch den Einsatz Blockchain-basierter Token eine digitale Abbildung nahezu aller Vermögenswerte zumindest in den Bereich des Möglichen rückt. In unserer Beratungspraxis haben wir eine Vielzahl solcher Projekte begleitet. Mit dieser Beitrags-Serie möchten wir einen Überblick bieten, welche Modelle der Tokenisierung in der Praxis gängig sind, welche Alternativen darüber hinaus bestehen und welche rechtlichen und auch steuerlichen Überlegungen zu beachten sind.


Anm.: Als österreichische Rechtsanwälte befassen wir uns in diesem Beitrag mit der Praxis und der Rechtslage in Österreich. Die Rechtslage in anderen Ländern kann davon abweichen. Weiters soll dieser Beitrag lediglich einen ersten Überblick bieten. Er kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen.

Was ist Tokenisierung?

Auch wenn wir Gefahr laufen, Eulen nach Athen zu tragen, so möchten wir im ersten Teil der Serie dennoch für jene Leser, die sich möglicherweise erstmals damit befassen, kurz zusammenfassen, was Tokenisierung eigentlich bedeutet. Im Allgemeinen versteht man darunter den Vorgang, für bestimmte reale Vermögenswerte ein digitales Abbild auf der Blockchain zu schaffen. Häufig sind dies Wertpapiere, Zahlungsmittel, Unternehmens- oder Projektbeteiligungen, Darlehen, Edelmetalle oder auch Anteile an Immobilien.

Die Tokenisierung erfüllt dabei in der Regel zwei verschiedene Funktionen. Einerseits fällt die Notwendigkeit für bestimmte Intermediäre weg, was hilft, Transaktionskosten einzusparen. Andererseits können auf diese Weise illiquide Vermögenswerte einfach handelbar gemacht werden.

Funktionen der Tokenisierung
1. Reduzierung notwendiger Intermediäre
2. Liquiditätssteigerung von Vermögenswerten

Die erste Funktion der Tokenisierung betrifft also die Reduzierung notwendiger Intermediäre. Dies ist vor allem bei der Ausgabe von tokenisierten Wertpapieren ein Aspekt. Anders als bei klassischen Emissionen am Kapitalmarkt sind weder eine Zahlstellenbank, noch eine Hinterlegungsstelle oder sonstige Intermediäre erforderlich. Das geldsuchende Unternehmen emittiert die tokenisierten Wertpapiere (oder auch ‚Werttoken‘) direkt an den kapitalgebenden Investor. Dieser hält Werttoken selbst in seiner eigenen Wallet.

Die zweite Funktion der Tokenisierung betrifft die Möglichkeit, illiquide Vermögenswerte liquid zu machen, also für den einfachen und raschen Handel vorzubereiten. Ein physischer Goldbarren oder auch Anteile an einem Zinshaus sind eben schwieriger zu handeln als etwa ein Token.

Grenzen und Erfordenisse

Die Grenzen des bei der Tokenisierung Möglichen werden im Wesentlichen von wirtschaftlichen, steuerlichen und bilanziellen Überlegungen vorgegeben. Steht fest, welcher Vermögenswert tokenisiert werden soll, und sind auch steuerliche und bilanzielle Fragen geklärt, steht der Umsetzung in der Regel nichts im Wege. Erforderlich ist dafür Zweierlei.

Schritte zur Tokenisierung
1. Erzeugung der Token auf einer Blockchain
2. Verknüpfung mit dem Vermögensgegenstand

In einem ersten Schritt wird in technischer Hinsicht das digitale Abbild des Vermögenswerts erzeugt: Auf einer beliebigen Blockchain wird ein Smart Contract veröffentlicht, der die gewünschte Anzahl an Token herstellt und verwaltet. In der Praxis kommt dafür am Häufigsten die Ethereum-Blockchain zum Einsatz. Die auf diese Weise selbstgeschaffenen Token sollen später den gewünschten Vermögenswert digital repräsentieren.

In einem zweiten Schritt ist diese digitale Abbildung mit dem realen Vermögenswert zu verknüpfen. Dieser zweite Schritt – die Schnittstelle zwischen digitaler und realer Welt – stellt die eigentliche Herausforderung dar. Im Ergebnis soll der Inhaber eines Tokens so gestellt werden, dass er einen in der realen Welt unter allen Umständen durchsetzbaren Anspruch auf den tokenisierten Vermögenswert hat. Der rechtliche Schutz des Tokeninhabers muss bei der Strukturierung des Vorhabens dabei die oberste Priorität genießen, möchte man aus dem gegenwärtigen Trend zur Tokenisierung auch einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung den Weg ebnen.


Welche Möglichkeiten es für die Verknüpfung eines Vermögenswerts mit Token gibt, wird in Teil 2 dieser Serie behandelt.


Unterstützung in der Praxis

Betrachtet man die in dieser Serie vorgestellten vielschichtigen Möglichkeiten der Tokenisierung, so zeigt sich, dass der Titel dieses Beitrags weit weniger reißerisch ist als es zunächst den Anschein macht. Es kann tatsächlich eine Vielzahl von Vermögenswerten tokenisiert und damit handelbar gemacht werden. Als Finanzierungsinstrument für junge Unternehmen ist die Emission von Werttoken ebenso geeignet wie für den etablierten Mittelstand oder Industriegrößen.

Bei der Tokenisierung ist sowohl technisches, steuerliches aber auch rechtliches Know-How gefragt. Darüber hinaus erhalten wir in der Beratungspraxis oft auch die Frage, wer sich denn eigentlich um den Vertrieb tokenisierter Assets kümmert. Einen guten Überblick, wer als Ansprechpartner in all diesen Bereichen in Betracht kommt, bietet für Österreich die Blockchain Landscape Austria 2021.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Tokenisierungsprojekten rechtlich begleitet. Gern unterstützen wir auch Sie bei Ihrem Projekt.

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Ex-Notenbanker Robert Holzmann (links) und Emerald-Horizon-CEO Florian Wagner. Foto: Martin Pacher | brutkasten

Mit einem Referenzpreis von 760 Euro ging die Aktie der Emerald Horizon AG am Freitag, 26. Juni, in den Handel – und legte sofort zu: Der Eröffnungskurs lag bei 858 Euro, im frühen Handel bewegte sich das Papier zwischen rund 870 und 900 Euro, also etwa 15 bis 18 Prozent im Plus. Gehandelt wird unter dem Kürzel SMRX im Segment „standard market continuous“, für zusätzliche Liquidität sorgen Baader Bank und ICF Bank als Market Maker. Zur Eröffnung läuteten die Gründer Florian Wagner (CEO) und Philipp Pölzl (Vice President Operations) gemeinsam mit Robert Holzmann (Vice President International Relations) die Börsenglocke. Belastbar ist der Kurssprung allerdings noch nicht: In der ersten Handelsstunde kamen nur rund zehn Trades zustande – aussagekräftig wird erst der Verlauf der kommenden Wochen.

Listing statt Börsengang

Kein IPO, sondern ein Listing – darauf legen die Verantwortlichen Wert. „Das ist kein IPO, das ist ein Listing“, stellt Wagner im Gespräch mit brutkasten klar. Zugelassen werden sämtliche 1.049.375 bestehenden Aktien, frisches Kapital fließt nicht. Beim Referenzpreis von 760 Euro ergibt das eine Marktkapitalisierung von 797,5 Millionen Euro. Der Streubesitz liegt nach Unternehmensangaben bei 25,1 Prozent, was einem Marktwert von knapp 200 Millionen Euro entspricht. Größter Aktionär bleibt Wagner: Laut den Beteiligungsmeldungen hält er 52,9 Prozent, Mitgründer Pölzl 13,15 Prozent – gemeinsam also rund zwei Drittel. Die strategische Linie garantiere er. Statt an die für DeepTech übliche Nasdaq zu gehen, brauche man dank eines konsequenten Effizienzpfads nur geringen Zusatzbedarf, den man intern decke. Das Listing diene vor allem Sichtbarkeit, Transparenz und als Türöffner für künftige Green Bonds und Kredite.

Thorium, Beschleuniger und ein Container

Technologisch firmiert SMRX als „Accelerator-Driven Energy System“: ein thoriumbasiertes System, das über einen Teilchenbeschleuniger betrieben wird. Statt eines Großkraftwerks baut Emerald Horizon einen rund zehn Megawatt starken, seriell gefertigten „Container“. Der zentrale Anspruch: keine interne Kettenreaktion, sondern eine extern zuschaltbare Neutronenquelle – woraus das Unternehmen die noch unbewiesene These einer leichteren Regulatorik ableitet. Gefertigt wird beim niederländischen ASML-Partner VDL; das eigene Team zählt 30 direkte Mitarbeitende. Das Geschäftsmodell heißt „Energy as a Service“: Der Kunde zahlt nur für gelieferte Energie, die Anlage wird über Bankkredite gegen den Liefervertrag finanziert.

Früher Reifegrad, langer Zeitplan

Entscheidend für die Einordnung ist der Reifegrad. Auf dem Technology Readiness Level steht das Projekt bei „9-6-4″ – Stromspeicher marktreif, Wärmespeicher im Prototyp, der Generator erst bei Stufe 4. Ein getesteter Prototyp ist für 2029 geplant, die Serienproduktion für 2030/31. Wagner sagt offen, die nächsten drei Jahre verdiene man „nichts oder fast nichts“; der bisherige Umsatz stammt aus einem Speicher-Pilotprojekt, nicht aus dem Reaktor. Holzmann, ehemaliger Gouverneur der Nationalbank, soll als Türöffner zu Weltbank, Entwicklungsbanken und Staatsfonds die langfristige Finanzierung vorbereiten.

Hype-Vergleich und das Risiko

Die nüchterne Einordnung liefert der internationale Vergleich: Die US-SMR-Werte NuScale und Oklo sind trotz Hypes weiter pre-revenue, mit Kommerzialisierung gegen Ende des Jahrzehnts – die Kernfrage lautet überall, wann produziert werden darf und was die Regulatorik sagt. Dasselbe Risiko trägt Emerald Horizon, und Wagner benennt es selbst: „Wenn es die Risiken nicht gäbe, müssten wir mindestens zwei Nullen dazuschreiben.“ Einer Marktkapitalisierung von rund 800 Millionen Euro steht damit ein mehrjähriger Entwicklungspfad gegenüber – für Wagner „ein Marathon, kein Sprint“.


Aus dem Archiv: Mini-Reaktoren: Wie Emerald Horizon den Energiebereich revolutionieren will

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