02.08.2021

Techhouse-Accelerator: Brückenbauer und Innovations-Beschleuniger für Industrie und Startups

Der Techhouse Accelerator ging in seine erste "Final Pitch Night" und offenbarte dabei die Stärke von Startup-Corporate-Kooperationen.
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Techhouse Acclerator, Corporate, Startups
(c) Techhouse - Johannes Müller, Managing Director Techhouse, über die Chancen, wenn Startups und Industrie zusammenfinden.
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„Wenn wir Technologie und Industrie miteinander verschmelzen, dann können große Dinge geschehen.“ Diese Feststellung von Techhouse-Geschäftsführer Johannes Müller sollte den Leitfaden für die „Final Pitch Night“ des Techhouse Accelerator Ende Juli in Graz bilden. Das Unternehmen, ein Teil der Blue Minds Group, „beschleunigt“ nicht bloß die Entwicklung ausgewählter nationaler und internationaler Startups, sondern es begleitet den gesamten Weg der Zusammenarbeit und schafft ´Bande zwischen der Startup-Szene und der Industrie – mit der Vision im Kopf, dass Innovation und Weiterentwicklung nur möglich sind, wenn man sich nach Außen öffnet und sich Sichtweisen auf das eigene Geschäftsfeld erweitern. Aus beiden Richtungen.

Der Techhouse Accelerator ist konkret ein 16-wöchiges Accelerator-Programm, währenddessen Startups und Tech-Teams gemeinsam mit Industriepartnern an Lösungen von technischen Herausforderungen arbeiten und Kontakte zu Risikokapitalgebern und Investoren knöpfen.

Der Brückenbauer

„Gegründet wurde der Accelerator um Brücken zu bauen und Expertise zwischen der Tech-Welt und der österreichischen Heimat zu verbinden“, erklärt Müller weiter: „Für unser Programm haben sich heuer 120 Teilnehmer aus 14 Ländern gemeldet. Zu unseren konkreten Zielen zählt es ‚Funding‘, neue Kunden und Geschäftspartner zu akquirieren, aber auch die jeweiligen Geschäftsmodelle und Organisationsstrukturen der teilnehmenden Startups zu optimieren. Wir begleiten den Kooperationsprozess und schauen, wo wir die Zusammenarbeit verbessern können, sodass ein Rad in das andere greift. Wir haben es geschafft dieses Angebot derart zu verpacken, sodass es die ‚Community‘ attraktiv findet und nicht sagt, nicht schon wieder so ein Accelerator.“

Topic Track & PoC Track

Das Programm teilt sich auf zwei Ebenen auf: Im Topic-Track haben fünf Early Stage-Startups die Chance innovative Business-Modelle und Technologien zu entwickeln. Heuer waren das RedoxNRG aus Estland, ein GreenTech-Startups, das Kohlendioxid in wertvollen Kraftstoff umwandelt, Synctactic.ai aus Indien – eine „Data Science“-Plattform, die Unternehmen dabei hilft, ihre Daten zu sinnvoll zu erschließen und Asya aus Lettland, mit ihrem Kommunikationsfähigkeit-Training mit AI-Feedback in Echtzeit. Dem folgten Mada Analytics aus Israel (AI-Software zur Optimierung finanzieller Erträge von Investitionen in erneuerbare Kraftwerke) und Cortecs aus Wien, ein zentraler Datenmarktplatz für alternative Finanzdaten als Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Anmerkung: Alle Teilnehmer dieses Thementracks haben auch die Möglichkeit, sich um ein Direktinvestment des Innovation Excllence Partners RLB Steiermark zu bewerben. Die Themenbereiche hier umfassen Sustainability, Artificial Intelligence, Industry 4.0, Financial Services und Health Tech.

(c) Techhouse – Asya war eines von vielen internationalen Startups, die sich für den Techhouse Accelerator beworben haben.

Der PoC-Track hingegen wurde für Startups und junge Teams, die noch nicht gegründet haben, entworfen, um nah mit industriellen Kooperationspartnern an konkreten Problemfeldern und deren Lösungen zu arbeiten. Wie Müller dem brutkasten bereits Mitte Jänner des heurigen Jahres erzählte, ist es ausgewählten Gründerteams hier möglich den „pain-point“ des Kunden zu identifizieren und bei einer erfolgreichen Bearbeitung einen sofortigen ‚Product-Market-Fit‘ zu erreichen: „Das ist natürlich für Gründerinnen und Gründer in einer frühen Phase, aber eben vor allem für potentielle Investoren sehr spannend – auch weil die selben Probleme oftmals industrieübergreifend vorhanden sind und eine Lösung so, schnell skaliert werden kann.“

Hier kommen sechs Startups ins Programm, die gemeinsam mit den Industrie-Partnern Andritz AG, Primetals Technologies Austria, Christof Industries, dem next-incubator der Energie Steiermark, der HASSLACHER Gruppe und der Österreichischen Hagelversicherung kooperieren.

Die Kooperationsmacht des Techhouse Accelerator

Der Demo Day in Graz selbst hatte neben spannenden Startup-Pitches vor allem Beispiele der Kooperationskraft zwischen Startups und etablierten Unternehmen zu bieten. Zu Beginn jedoch hielt der „Nomad for Innovation“, Jan Künne, die Keynote, in der er wiederholt darauf aufmerksam machte und riet, mit offenen Augen durch die Ökonomie-Welt zu schreiten, genauer „Signale zu erkennen“.

Dabei machte er drei Zukunftsbereiche aus, die in den nächsten Jahren nach innovativen Lösungen verlangen werden: „Regenerative Society“ im Sinne eines sozi-ökonomischem Modells gegen den Klimawandel; das „Urbanization“-Problem mit dem konkreten Beispiel der Megacitiy Dehli mit erwarteten 43 Millionen Einwohnern bis 2035 und schlussendlich „Connectivity“ als die Möglichkeit neuer Kommunikationsformen mit globalem Problemlösungsansatz.

Was danach am „Demo Day“ des Techhouse Accelerator folgte, der als Hybrid-Veranstaltung konzipiert war, lässt sich im gefühlt ewigen Diskurs, ob Startups und Industrie zusammenarbeiten können oder sollen, als starke Pro-Argumentationslinie anführen. Wenn etwa Klaus Binder von der Österreichischen Hagelversicherung erzählt, dass sein Unternehmen seit Jahren mit einem Problem haderte und bis zur Kooperation mit Techhouse ohne Lösung blieb, so kommt man der Philosophie des Accelerators näher: „Startups sehen das Problem nicht von einer Seite, sondern von allen anderen“ sagt er und hebt den Partner Craftworks lobend hervor, der KI- und Softwarelösungen für „Predictive Quality“ und „Predictive Maintenance“ entwickelt.

Flexible „Corporates“

Einen detaillierteren Blick, warum der Accelerator geschaffen wurde, erhält man infolge, wenn man den Ausführungen zur Zusammenarbeit von Startups und Industrieunternehmen von Kurt Herzog lauscht. Der
„Head of Industry 4.0“ bei Primetals Technologies Austria meinte, dass das „Matchmaking“ mit dem Partner-Startup nicht exakt dem Ursprungsplan der Firma entsprochen hat, sie aber durch die Kooperation ein zu optimierendes Feld in der Firma entdeckt hätten. „Es ist nicht dramatisch, wenn der ‚Fit‘ nicht genau passt, wenn das ‚Corporate‘ flexibel ist. Offenheit muss da sein“, sagt er und spricht dabei von einem „kompetenten“ Team von Uptime Engineering, einem Anbieter von Software für Analytik, Diagnose und Prognose.

Alfred Friedacher, Director Research & Development, Clean City Team bei Christof Industries, indes hob die Bedeutung von Startup-Corporate-Unternehmungen damit hervor, dass junge Startups neuen Schwung in die Firmen hineintragen. „Sie bringen extern Input zum täglichen Geschäft ein“, sagte er und meinte damit in seinem Fall Unetiq aus München, eine nachhaltige KI-Agentur, die das Wissen ihrer Kunden in greifbare, digitalisierte Produkte übersetzt und dabei auf KI-Algorithmen zurückgreift.

Weitere Partner

Zu den weiteren Kooperationsteams zählten die AI-Solutions-Company Leftshift One, die mit der Andritz AG smarte Lösungen entwickelten (automatische Kategorisierung der E-Mail-Flut); sowie der Softwareentwickler Dagopt Energy Solutions, die für die HASSLACHER Gruppe Modellierungs-, Optimierungs- und Softwarelösungen entwarfen, welche Kernprozesse stark vereinfachen und Werkzeuge zur Verfügung stellen, um richtige Entscheidungen zu treffen. Amio aus Tschechien kümmerte sich um „Customer-Service-Automation“ für die Energie Steiermark.

All diese Kooperationen zwischen Startups und Industrie, die von Techhouse eingefädelt wurden, sind Zeugnis erfolgreicher Zusammenarbeit mit einem Touch der Neuentdeckung von Problemlösungen, die man nicht am Radar hatte, einer Effizienzsteigerung und der Implementierung fehlender Kapazitäten. Auf der Startup-Seite liefert der Accelerator die Chance die eigene Entwicklung voranzutreiben.

Herzog dazu: „Ich sehe die Techhouse-Initiative als gute Möglichkeit etablierte größere Unternehmen mit Startups zusammen, und so die Ideen der Startups zügig zur Umsetzung zu bringen. Bei uns ging es darum, Wissen systematisch zu digitalisieren und es automatisch anzuwenden.“

Kriterien für das Techhouse-Programm

‚Corporates‘ haben bei der Partnerwahl genaue Vorstellungen, welche Kriterien Startups für eine Kooperation mitbringen müssen. Herzog spricht von vielen inhaltlichen Themen, die Sinn ergeben müssen und sieht in den Junggründern eine nachhaltige Ergänzung auf ihrer Roadmap. „Sie sollen eine gewisse Stabilität haben und rasch in die industrielle Umsetzung kommen“, sagt er.

Friedacher sticht in die gleiche Kerbe, wenn er Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien, hohes Zukunftspotential und „Circle Economy“ anführt. Auch Hannes Meixner, Head of Corporate & Treasury Solutions der Raiffeisen-Landesbank Steiermark, hat klare Anforderungen an Startup-Gründer: „Auch wenn es ‚abgedroschen klingt“, der Team-Spirit ist wichtig. Für mich bleibt die Kundenobsession und die Frage, wie sehr steht das Problem des Kunden im Fokus, im Vordergrund“, sagt er.

RLB Steiermark-Head of Corporate mit dem „worst Pitch ever“

Der Chief Intrapreneur aka ZukunftsBauer bewies bei der „Final Pitch Night“ sein Verständnis für Startups. In seiner erfrischenden Rede, darüber wie die führende Bank des Landes Steiermark als „Innovation Excellence Partner“ des Techhouse das Unternehmertum unterstützt, versetzte sich Meixner in die Köpfe der jungen Gründer, sprach von Nervosität vor dem Pitch und legte selbst einen hin, den er als den „worst Pitch ever“ ankündigte. Nachdem er minutenlang – inklusive Unterbrechung für ein Telefonat – im klassischen „Mountain English“ die Aufgaben der RLB vorstellte, dabei monoton ablas und sich Lacher abholte, wurde klar, worum es ihm geht.

(c) Techhouse – Head of Corporate & Treasury Solutions der Raiffeisen-Landesbank Steiermark Hannes Meixner bei der Final Pitch Night des Techhouse Acclererator.

„Wir als Regionalbank sind stark mit der Region verwoben“, sagte er. „Graz hat nicht den Ruf einer Startup-Metropole, doch wenn man es schafft für Startups attraktiv zu werden, kann man einen tollen Beitrag leisten. Vor diesem Hintergrund ist der Accelerator zu sehen. Unser Programm dauert vier Monate und ist individuell gestaltet. Das Startup sagt, was es braucht und bekommt unsere Unterstützung – ein Investorennetzwerk, Sales-Aufbau, Verbindungen zu ‚Corporates‘, Pitch-Training und betriebswirtschaftliches Basiswissen. Danach können sie acht Monate Wohnmöglichkeiten nutzen und werden weiter betreut. Wir versuchen gemeinsam ‚Use-Cases‘ zu finden.“

Techhouse-Managing Director Müller: „Auf Needs eingehen“

Johannes Müller abschließende Message darüber, warum er schlussendlich den Techhouse Accelerator gestartet hat, fasst schlicht und wichtiger Weise zusammen, was Industrie und Startups bedenken müssen, soll Innovation in heutigen Zeiten gelingen.

„Weiterentwicklung geht nur, wenn man offen bleibt. So kann sie exorbitant beschleunigt werden. Jedoch muss es in vielen Unternehmen noch kulturell ‚Klick‘ machen. Sowohl bei ‚Corporates‘, als auch bei Startups. Die Prämisse kann nur sein ‚know your customer‘, um mehr auf die ‚Needs‘ einzugehen, damit ein innovativer Ansatz sie auch löst. Man holt sich Expertise und kulturelle Ansätze, die man selbst nicht hat; auf der anderen Seite bekommt man enormes Marktwissen und Industrie-Erfahrung geliefert.“ Für interessierte Startups: Der nächste Batch wird mit Ende des Jahres ausgeschrieben.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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