29.11.2021

TeamClimate: Wiener “Klima-Abo”-Startup zählt Nutzer aus über 35 Ländern

Das Wiener Startup TeamClimate – zuvor mindful mission – hat eine Plattform zur Berechnung, Reduktion und zum Ausgleich des persönlichen CO2-Fußabdrucks entwickelt. Nach einem groß angelegten Rebranding im Frühjahr 2021 stehen die Zeichen nun auf Internationalisierung.
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TeamClimate
(c) TeamClimate

Vor rund sechs Jahren beschlossen die beiden Gründer Karim Abdel-Baky und Christoph Rebernig – damals noch Schüler einer Wiener Handelsakademie – selbst etwas zum Kampf gegen die Klimakrise zu tun. Nach mehreren Jahren des Austausches mit Experten gründeten sie das Wiener Startup mindful mission, um Unternehmen im B2B-Bereich bei der Reduktion und Kompensation von CO2-Leistungen zu unterstützen.

In den vergangenen Jahren konnte das Startup seinen B2B-Kundenkreis sukzessive erweitern. Dazu zählen zahlreiche bekannte Unternehmen und Organisationen aus den unterschiedlichsten Branchen – angefangen von der Ottakringer Brauerei über die Bank Austria bis hin zum Europäischen Forum Alpbach.

Fokus von B2B auf B2C gewechselt

Vor rund zwei Jahren wechselte das Unternehmen seine Ausrichtung und startete zusätzlich im B2C-Bereich mit seiner Plattform, die Privatpersonen zur “Klimaneutralität” verhelfen soll. “Mit unserer Plattform haben Privatpersonen sowie Unternehmen die Möglichkeit, ihren eigenen CO2-Fußabdruck zu berechnen, zu reduzieren und schlussendlich durch Klimaschutzprojekte die unvermeidbaren Emissionen auszugleichen”, so Abdel-Baky.

Obgleich das Startup noch immer im B2B-Bereich tätig ist und Consulting-Leistungen anbietet, liege laut dem Gründer mittlerweile der Hauptfokus im B2C-Geschäft. Im Frühjahr 2021 erfolgte zudem ein großer Marken-Relaunch. Das Startup wechselte seinen Namen von mindful mission zu TeamClimate. Der neue Name soll laut Abdel-Baky die “Inklusivität” und den “Teamgeist”, den das Produkt auszeichnet, noch besser zum Vorschein bringen.

TeamClimate wächst international

Mit dem Einnahmen aus dem B2B-Geschäft konnte zudem der Aufbau der neuen “Consumer-Brand” weiter vorangetrieben werden. Und das mit Erfolg: Mittlerweile zählt die Plattform laut Abdel-Baky mehrere Tausend Menschen aus über 35 Ländern. Zudem ist das Team auf rund elf Mitarbeiter angewachsen und verfügt neben der Niederlassung in Wien auch über einen Standort in Berlin. Neben dem DACH-Raum möchte das Startup künftig auch mit Hilfe von Online-Marketing seine Präsenz in den skandinavischen Ländern und Großbritannien weiter ausbauen.

TeamClimate Gründer (v.l.n.r Christoph Rebernig, Karim Abdel-Baky) | (c) TeamClimate

Wie funktioniert TeamClimate

Die Berechnung seines persönlichen jährlichen CO2-Fußabdruck ist auf der Plattform TeamClimate kostenlos und ohne Registrierung möglich. Dies geschieht durch die Beantwortung von 30 wissenschaftlich fundierten Fragen zum persönlichen Lebensstil. Basierend auf den eigenen Emissionen errechnet die Plattform dann einen Betrag zum Ausgleich des verursachten Fußabdrucks.

Abdel-Baky erläutert: „Nach der Berechnung der persönlichen Emissionen kann man diese durch ein Klima-Abo ausgleichen oder gar durch einen höheren Beitrag mehrmals kompensieren.“ Jeder Abonnent erhält Zugang zu seinem persönlichen Profil auf www.teamclimate.com und der Analyse des eigenen ökologischen Fußabdrucks. Weiters gibt es Tipps und Empfehlungen für einen klimaneutraleren Lebensstil. Durch die monatlichen Beiträge der Kunden, die für Privatpersonen bei sieben Euro beginnen, wird eine Kombination aus drei von den United Nations zertifizierten Klimaschutzprojekten unterstützt.

Für das Projekt in Bangladesch arbeitet das Startup mit dem Wiener Sozialunternehmen Helioz zusammen | (c) Helioz

Unterstützt werden aktuell Projekte, die den Schutz des Amazonas in Peru garantieren, Kohlekraftwerke durch Windenergie in Indien ersetzen sowie sauberes Trinkwasser in Bangladesch ermöglichen. Für das Trinkwasser-Projekt in Bangladesch arbeitet das Startup übrigens mit dem Wiener Sozialunternehmen Helioz zusammen, das einen UV-Indikator zur Wasserdesinfektion entwickelt hat.

Abdel-Baky betont: “Sämtliche Projekte von TeamClimate werden neben der Zertifikation durch die United Nations auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.” Zudem befinden sich laut Abdel-Baky weitere Projekte in der Pipeline, die demnächst auf der Plattform zur Verfügung stehen sollen.

TeamClimate: “Kombination aus Vermeiden und Ausgleich”

Wie Abdel-Baky weiters ausführt, wolle man die Nutzer:innen mittels Gamefication und Challenges aktiv in die CO2-Reduktion mit einbinden. Das Startup setzt hier auf eine Kombination aus Vermeidung und Ausgleich von CO2-Emissionen. “Die aktuellen Ergebnisse der Forschung zeigen deutlich, dass wir neben einer aktiven Reduktion auch einen Ausgleich der unvermeidbaren Emissionen benötigen, um den eigenen CO2-Fußabdruck auf null zu bringen“, so Abdel-Baky.

Und der Gründer fügt hinzu: “Denn der CO2-Ausstoß einer in Österreich lebenden Person ist durchschnittlich mehr als zwölfmal zu hoch, um die Klimakrise zu verhindern. Selbst Personen, die sich vegan ernähren, nie fliegen und kein Auto fahren, verursachen immer noch rund viermal zu viel CO2.”

Maßnahmen gegen Greenwashing

Zudem möchte sich das Startup auch gegen Greenwashing-Versuche im B2B-Bereich wehren. “Aufgrund der fehlenden Bereitschaft zur Reduktion von Emissionen haben wir in der Vergangenheit bereits Kooperationsanfragen von Privatjets, Kreuzfahrtlinien oder Steakhäusern abgelehnt.“ Solche Unternehmen würden laut dem Gründer schlichtweg den Grundsätzen von TeamClimate widersprechen.

“Sicherlich sind solche Deals aus finanzieller Sicht attraktiv, jedoch spricht es klar gegen unsere Mission und unsere Werte, Unternehmen beim Greenwashing zu unterstützen“, so Abdel-Baky. Zudem sind auf der Website des Startups sämtliche unabhängigen Zertifizierungsberichte der United Nations oder auch Monitoring-Berichte der Universität für Bodenkultur Wien ersichtlich.


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Christoph Puchner und David Gloser von Ecovis Austria (c) Ecovis / AdobeStock

Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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