Inzwischen tippt sich das Wort Gelegenheitsverkehrsgesetz schon fast von selbst. Der Begriff ist im redaktionellen Alltag des brutkasten zum dauerhaften Wegbegleiter geworden. Denn das Thema, eine gerne auch als “Lex Uber” bezeichnete Neuregelung für die Taxi- und Mietwagenbranche, beschäftigt die heimische Politik und damit auch die Medien bereits seit rund zwei Jahren.

Lex Uber: Chronologie eines “innovationsfeindlichen” Gesetzes

Damals, im Februar 2019, kündigte der damalige Verkehrsminister Norbert Hofer das Gesetz erstmals an, mit dem offenkundig den Wünschen der Taxibranche gefolgt wurde. Dem vorausgegangen war ein bereits länger andauernder, mitunter skurriler, Streit zwischen Wiener Taxiunternehmen, allen voran Taxi 40100, und Uber. Das Taxiunternehmen hatte unter anderem in Wien eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrtendienst-Anbieter erwirkt, der deswegen seine Tätigkeit für einige Tage unterbrechen musste. Ein weiteres Urteil folgte später, als das novellierte Gelegenheitsverkehrsgesetz bereits (vorerst) beschlossen war – übrigens von ÖVP, SPÖ und FPÖ im “freien Spiel der Kräfte” nach Platzen der türkis-blauen Regierung.

Eigentlich sollte “Lex Uber”, das von der Bundeswettbewerbsbehörde als “innovationsfeindlich” eingestuft wurde, dann im September 2020 inkraft treten. Doch es wurde auf Jänner 2021 verschoben und dazwischen noch einmal novelliert – mit Nationalratsbeschluss im Dezember. Und während die ursprüngliche Version das Geschäftsmodell von Uber und Holmi verunmöglicht hätte, sahen sich nach der neuerlichen Adaptierung wieder die Taxiunternehmen im Nachteil. Und Uber war auch nicht wirklich zufrieden, weil etwa eine Taxischein-Pflicht enthalten ist.

Drei verschiedene Fristen machen die Verwirrung perfekt

Nun folgt der wohl verwirrendste Teil der Geschichte: Das Gesetz trat zwar am ersten Jänner 2021 tatsächlich inkraft, eine weitere Regelung zu flexiblen Tarifen aber erst jetzt am ersten März. Deswegen konnte Uber in den vergangenen zwei Monaten sein Hauptprodukt UberX nicht anbieten, kann dies nun aber wieder. Und zwar mit Phantasiepreisen. Denn zur Regelung fehlen noch die Richtwerte, sogenannte “Mindestpreise” bzw. dehnbare Fixtarife, die um 20 Prozent über- oder unterschritten werden können. Die müssen nämlich vom Bundesland festgelegt werden und die Stadt Wien will die Preise erst Mitte März im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlichen. Zwei Wochen lang kann nun also eine unkontrollierte Preisschlacht stattfinden. Und bis zu einem gewissen Grad passiert dies momentan auch mit massiven Rabatten bei Uber und Taxi 40100.

Ist der Spuk also in zwei Wochen endgültig vorbei? Dafür spricht, dass dann nach einem verkorksten Prozess die gesetzlichen Rahmenbedingungen tatsächlich fixiert sind. Gegen die Annahme spricht, dass die Kontrahenten Taxi 40100 und Uber wohl nicht weniger streitbar geworden sind. Weitere Klagen durch erstere sind mit Blick auf die Historie nicht auszuschließen. Der Weg für weitere Verwirrung ist also geebnet. Um öffentlich wieder besser wahrgenommen zu werden, machte Taxi 40100 übrigens unlängst die Pressesprecherin zur “Reputations-Managerin” – auf die Image-Kampagne darf man wohl gespannt sein.