19.04.2024
ZU EINFACH?

Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

„Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“ – diese Textzeile aus „Einfach sein“ von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App „zu einfach“

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe „das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung“.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. „Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen“, heißt es weiter.

Taxefy: „Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos“

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. „Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten“, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. „Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“.

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© woom GmbH / Wolfgang Bohusch

Nach dem laut Unternehmensangaben bislang stärksten Geschäftsjahr 2025 habe man den Umsatz im ersten Halbjahr 2026 um 19 Prozent auf 107 Millionen Euro gesteigert, verkündet der der Kinderfahrrad-Hersteller woom. Vor zwei Jahren sahen die Unternehmenszahlen noch anders aus: 2024 verzeichnete das Unternehmen 16 Millionen Euro Verluste. Nun sei man trotz eines laut woom „weiterhin äußerst herausfordernden Marktumfelds“ in die Gewinnzone zurückgekehrt.

Internationalisierung als Wachstumstreiber

Insgesamt setzte woom im ersten Halbjahr nach eigenen Angaben knapp 300.000 Fahrräder und mehr als 100.000 Helme ab; der Umsatz im Helmsegment sei um 17 Prozent gestiegen. Als wesentlichen Wachstumstreiber nennt das Unternehmen die Übernahme des Direktgeschäfts in Großbritannien, wo der Umsatz um 157 Prozent gestiegen sei. Weitere Zuwächse verzeichnete woom laut eigenen Angaben in der Benelux-Region (+72 Prozent), in den nordischen Ländern (+62 Prozent), in den USA (+18 Prozent) sowie in den DACH-Kernmärkten (+15 Prozent).

Zur Rückkehr in die Profitabilität meint CEO Bernd Hake: „Man kann wirtschaftlich diszipliniert handeln und gleichzeitig mit vollem Herzen die besten Kinder- und Jugendfahrräder bauen.“

Neues E-Bike für das zweite Halbjahr geplant

Für die kommenden Monate kündigt die Geschäftsführung eine Erweiterung des Produktportfolios an: Neben einem neuen Helm soll ein E-Bike-Modell auf den Markt kommen. Technische Details dazu nennt woom bislang nicht. Für das erste Quartal 2027 stellt das Unternehmen zudem einen weiteren, nicht näher spezifizierten Produktlaunch sowie den Eintritt in zusätzliche internationale Märkte in Aussicht.

Bereits im ersten Halbjahr erweiterte woom sein Sortiment: Mit „woom WOW“, einem Fahrzeug für Kleinkinder ab neun Monaten, stieg das Unternehmen erstmals in den Spielwarenbereich ein. Davon seien laut woom bislang mehr als 19.000 Stück verkauft worden.

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