25.05.2023

Taxefy: Wiener Startup setzt Steuerabwicklung vorübergehend aus

Die Steuerabwicklung über das Wiener Startup Taxefy sei vorübergehend gestoppt worden - berichtete die ZIB 2.
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Das Wiener Finanz-Startup Taxefy soll vorübergehend keine Steuern rückzahlen können - und voraussichtlich mehr Komplexität einbringen. (c) Taxefy Facebook

Steuergutschrift und Jahresausgleich innerhalb weniger Minuten per App – das Wiener Startup Taxefy verspricht das seit gut einem Jahr. Als Gegenzug zur einfachen Steuerabwicklung bezieht Taxefy zehn Prozent der Gutschrift, die vom Finanzamt an Antragstellende rücküberwiesen wird.

Rund 10.000 Nutzer:innen bekommen vorerst kein Steuergeld zurück, denn das Finanzamt habe die Auszahlungen über Taxefy vorerst blockiert. Einem Bericht der Zeit im Bild 2 zufolge soll es Beschwerden und Fehler gegeben haben.

Große Anzahl an Zugriffen habe für Verzögerungen gesorgt

Arbeitnehmerveranlagungen sollen mit Taxefy einfach und vor allem schnell abgewickelt werden – per Smartphone-App. Medienberichten zufolge habe das Bundesministerium für Finanzen (BMF) die Bearbeitung abgegebener Anträge, die über die App im Ministerium eingegangen seien, vorübergehend pausiert, so die Pressestelle von Taxefy.

Taxefy dazu in einem Statement: „Das BRZ ist der IT-Provider der Finanz und von FinanzOnline. Es gab im ersten Jahresquartal eine Verzögerung, da Steuerberater-Accounts nicht auf eine solch große Anzahl an Funktionszugriffen ausgelegt sind. KundInnen von Taxefy haben jedoch bis zu 2000 Anträge pro Tag gestellt. Man ist bemüht die Thematik einer sinnvollen Threshold-Setzung, welche einen reibungslosen operativen Ablauf ermöglicht, mit dem BRZ und dem BMF erfolgreich zu lösen.“

Fragestellungen seien zu allgemein

Probleme gäbe es dabei unter anderem bei der Berechnung der Steuer oder der Eingabe der Pendlerpauschale. Medienberichten zufolge kritisiere das Bundesministerium für Finanzen auch die allgemein gehaltene Fragestellung, die bei Anwender:innen mangels steuerrechtlicher Kenntnisse zu ungenauen Angaben führen würde.

Taxefy äußert sich in dieser Hinsicht insofern, als dass das Startup die Komplexität der Steuern für User:innen vereinfache: „Sowohl unser Live-Berechnungs-Service als auch die Kennzahlenzuordnung der getätigten Angaben unserer UserInnen wurden bereits in der Entwicklungsphase von Taxefy von mehreren Steuerkanzleien und anerkannten Steuerberechnungsprogrammen erfolgreich quer geprüft. In der Taxefy App wird zusätzlich verlangt, dass UserInnen die Richtigkeit ihrer Angaben mit ihrer Unterschrift bestätigen.“

App weiterhin funktional, Bearbeitung der Anträge aber pausiert

Zur aktuellen Situation äußerte sich die Pressestelle des Startups wie folgt: „Derzeit bearbeiten wir über 50.000 ausgefüllte Steuererklärungen, die großteils auf die finale Abwicklung warten. Man ist im Austausch mit dem BMF, um diese Erklärungen schnellstmöglich abzuwickeln. Auch bei ‚privat‘ eingereichten ANVs kann die Bearbeitungszeit bei der Finanz bis zu 6 Monate betragen.“ In laufenden Gesprächen mit Ministerium und Kammern soll nun eine Lösung gefunden werden.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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