04.04.2024
STEUERAUSGLEICH

Wiener Steuerapp Taxefy startet neu durch – mit Update und eigener Kanzlei

Innovation, Pause, Update und Neustart: Nach einem intensiven Jahr nimmt die Steuerausgleichsapp Taxefy wieder Fahrt auf - mit technischem Update und eigener Kanzlei.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

Am heutigen Donnerstag gab das österreichische Startup Taxefy die Überarbeitung seiner gleichnamigen Steuerausgleichs-App bekannt. Der Gründer Aleksej Sinicyn will die Steuererklärung für Österreicher:innen mit seinem Schritt-für-Schritt-Prozess einfacher gestalten.

Im Mai des Vorjahres hat das Finanzamt laufende Auszahlungen über die Taxefy-App vorübergehend pausiert – brutkasten berichtete. Knapp fünf Monate später verkündete das Startup ein Update zur Wiederaufnahme. Änderungen sollen Abwicklung, Fragestellung und Kundenservice von Taxefy betroffen haben.

Neue Steuerkanzlei und „substantielles Update“

Nun startet die Wiener Steuerausgleichs-App neu durch: Neben einem „substantiellen technischen Update“ soll nun die TAX APP TXFY Steuerberatungsgesellschaft mbH als spezialisierte Steuerberatungskanzlei an Bord sein.

Laut Aussendung sollen nun alle bestehenden Taxefy-Kund:innen über die Neuerungen informiert werden. Die aktualisierte Version mitsamt neuer AGBs zeige sich beim erneuten Öffnen der App.

Eine Neuerung betrifft auch die Übermittlung der eingereichten Steuererklärungen an die Finanzbehörden: Diese übernimmt nämlich ab sofort die neu gegründete TAX APP TXFY Steuerkanzlei. Eine mögliche Steuer-Rückerstattung erfolge weiter direkt auf das Konto der Kund:innen.

Im Erfolgsfall stellt Taxefy zehn Prozent der Steuergutschrift in Rechnung – bei ausbleibender Rückerstattung enthält Taxefy kein Entgelt.

(c) Taxefy

Verfahren nochmal geprüft

Mit der neuen Steuerkanzlei will das Startup sicherstellen, alle gewerberechtlichen und steuerlichen Auflagen im Prozess der Arbeitnehmerveranlagung per App zu erfüllen.

Die TAX APP TXFY Steuerberatungskanzlei wurde von der Falcon Group, einer Wiener Steuerberatungsgesellschaft, gegründet. Die Kanzlei soll sich „nur um Taxefy-Angelegenheiten kümmern“, heißt es auf brutkasten-Nachfrage.

Hinter der Falcon Group steht Geschäftsführer Zoltán Gálffy, der 45 Prozent am Unternehmen hält. Die Falcon Group selbst hält 100 Prozent der TAX APP TXFY Steuerberatung – gegründet wurde laut wirtschaft.at am 31.12.2023.

“Wir haben nach einer Steuerberatungskanzlei gesucht, die für das Taxefy-Konzept in Frage kommt. Mit der Falcon Beratungsgruppe haben wir eine der digital affinsten Steuerberatungskanzleien gefunden und somit auch den besten Sparringspartner für Taxefy”, sagt Sinicyn zur Zusammenarbeit.

Vor dem Neustart hätten Falcon Group und TAX APP TXFY das von Taxefy angebotene Verfahren nochmals geprüft und sich um dessen Neuaufsetzung gekümmert, heißt es auf brutkasten-Nachfrage.

Die Geschäftsführung von TAX APP TXFY obliegt Falcon-Chef Gálffy sowie Brigitte Schörgenhumer und Andrea Haslinger – beide in der Falcon-Geschäftsführung tätig.

„Experten-Team um Steuerberatungsgesellschaft erweitert“

„Wir wollen es Menschen ermöglichen, auf direktem Weg und unbürokratisch ihre zu viel bezahlten Steuern bis zu fünf Jahre rückwirkend zurückzuholen. Dafür haben wir das bestehende Experten-Team um eine spezialisierte Steuerberatungsgesellschaft erweitert“, sagt Aleksej Sinicyn, Gründer und Geschäftsführer von Taxefy, zur Neuerung.

Damit will Taxefy die „höchstmögliche Sicherheit bei den eingereichten Arbeitnehmerveranlagungen bieten“, führt Sinicyn weiter aus. Bislang konnte die Steuer-App über 2,5 Millionen Euro an zu viel bezahlten Steuern für seine Kund:innen zurückholen, heißt es. Dies entspreche einem Durchschnitt von 748 Euro pro eingereichter Arbeitnehmerveranlagung.

„Meilenstein in Richtung Digitalisierung“

„Gerade bei der Arbeitnehmerveranlagung hatten viele Arbeitnehmer:innen in der Vergangenheit noch nicht das richtige Angebot für sich gefunden. Mit Taxefy beschreiten wir den nächsten wichtigen Meilenstein in Richtung Digitalisierung in Österreich“, sagt Zoltán Gálffy zur Arbeit mit Taxefy.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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