19.04.2024
ZU EINFACH?

Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

„Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“ – diese Textzeile aus „Einfach sein“ von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App „zu einfach“

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe „das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung“.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. „Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen“, heißt es weiter.

Taxefy: „Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos“

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. „Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten“, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. „Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“.

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Spätestens seit seinem Börsengang im Direct Market Plus der Wiener Börse vor etwa einem Jahr ist das Welser Scaleup Reploid einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Seitdem folgten eine Reihe von News, darunter mehrere hochrangige Personalien, Finanzierungen und neue Kooperationen. Nun untermauert das Unternehmen, das Insektenzuchtanlagen für die Verwertung von biologischem Abfall zu Dünger und Tierfutter baut, seine Ambitionen mit aktuellen Zahlen.

38 Mio. Euro Umsatz, neun Mio. Euro Gewinn

Der Umsatz konnte demnach im Vorjahr von fünf Millionen Euro im Jahr 2024 auf 38 Millionen Euro gesteigert werden, das Ergebnis vor Steuern von einer Million auf zwölf Millionen. Damit stehe 2025 ein Jahresüberschuss von neun Millionen Euro zu Buche. Dabei handelt es sich noch um vorläufige Zahlen für das Vorjahr – die finalen Ergebnisse sollen im August veröffentlicht werden. „Es ist uns gelungen, die für das Geschäftsjahr 2025 gesetzten ambitionierten Ertragsziele zu erreichen. Dies unterstreicht die Tragfähigkeit unseres hoch skalierbaren Geschäftsmodells“, kommentiert Gründer und CEO Philip Pauer in einer Aussendung.

Neue Tochtergesellschaft und neues Joint Venture

Rund um die Veröffentlichung dieser Zahlen gab es von Reploid in den vergangenen Tagen zudem eine ganze Reihe von Ankündigungen. So wurde etwa mit der Reploid Regreen GmbH eine eigene Gesellschaft für das Düngergeschäft mit ausgegründetem ehemaligen Borealis-Manager Andreas Steinbüchler als Geschäftsführer ausgegründet. Außerdem verkündete man den Start einer Partnerschaft mit der deutschen PreZero in Form eines Joint Ventures.

Nordamerika als „zentraler Wachstumsmarkt“

Kommuniziert wurden überdies Pläne zu einer Expansion nach Nordamerika, das als „zentraler Wachstumsmarkt“ bezeichnet wird. Dazu wurde der im Insektenzuchtbereich erfahrene kanadische Manager Keith Driver als Head of Business Development, North America, bestellt. CEO Pauer zu den Expansionsplänen: „Wie auch in anderen Regionen gewinnen dort die Behandlung von Lebensmittelabfällen sowie die Produktion von Insektenprotein, hochwertigen Fetten und organischen Düngemitteln zunehmend an Bedeutung. Das bildet eine starke Grundlage für den Ausbau unseres Geschäfts in dieser Region.“

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