19.04.2024
ZU EINFACH?

Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

„Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“ – diese Textzeile aus „Einfach sein“ von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App „zu einfach“

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe „das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung“.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. „Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen“, heißt es weiter.

Taxefy: „Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos“

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. „Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten“, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. „Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“.

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Die beiden CEOs von ParityQC: Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser. | © Günther Egger

Die Cyberagentur ist die Innovationsabteilung des deutschen Verteidigungsministeriums und hat 2022 eine europaweite Ausschreibung für den Ankauf von mobilen Quantencomputern veröffentlicht. 2024 – wie brutkasten berichtete – taten sich das Innsbrucker Quanten-Spinoff ParityQC und das deutsch-australische Quantenunternehmen Quantum Brilliance für die Miniaturisierung eines Quantencomputers zusammen – mit dem Ziel, den 35-Millionen Euro Großauftrag der Deutschen zu ergattern. Nun wird der erste Prototyp des mobilen Quantencomputers Mitte Juli an die Cyberagentur geliefert, wie das Founder-Duo Magdalena Hauser und Wolfgang Lechner brutkasten erzählt.

ParityQC: Auftrag gewonnen

„Gemeinsam mit Quantum Brilliance, dem NV-Center-Quantum-Hardware-Hersteller (Anm. zu NV-Center: Ein NV-Zentrum ist ein spezieller Defekt in einem Diamanten, der als stabiles Quantensystem dient und unter anderem für Quantencomputer sowie hochpräzise Sensoren genutzt werden kann.), haben wir nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren den Auftrag gewonnen. Neben unserem Konsortium wurden zwei weitere Konsortien beauftragt“, erklärt Hauser. Die Gründer:innen halten sich dabei bedeckt, wie genau die 35 Millionen Euro bei dem Auftrag aufgeteilt sind.

Die Cyberagentur wurde 2020 vom deutschen Verteidigungs- und Innenministerium gegründet, um disruptive Innovationen im Bereich Cybersicherheit zu fördern. Die Partnerschaft von Quantum Brilliance und ParityQC war eines von drei ausgewählten Konsortien für das 35-Millionen-Euro-Programm – der höchsten Forschungssumme, die die Cyberagentur bislang vergeben hat.

„Betrieb bei Raumtemperatur“

„Der Auftrag ist der erste seiner Art, der es zwingend notwendig macht, die Technologie zu miniaturisieren und stabil gegen äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Vibrationen oder Temperaturunterschiede zu bauen“, sagt Lechner. „NV-Zentren eignen sich aufgrund ihrer Bauweise und Eigenschaften wie z.B. möglicher Betrieb bei Raumtemperatur, robust gegen Außeneinflüsse und mehr ideal als Kandidat für diesen Auftrag. Durch die Kombination mit unserer ParityQC-Architecture können selbst Prototypen mit wenigen Qubits schon einen Vorteil in der weiteren Skalierung vorzeigen.“

Österreich noch zurückhaltend

Mit dem ersten Prototyp werden auch der ParityQC-Compiler sowie der darauf aufbauende Software-Stack ausgeliefert, wie Hauser erzählt. In Österreich gebe es derzeit keine vergleichbaren Ausschreibungen; zwar beschäftige sich das Verteidigungsministerium mit Quantencomputing, konkrete Projekte seien jedoch noch nicht veröffentlicht worden. Eine entsprechende Initiative würde das Unternehmen ausdrücklich begrüßen, da man auf den Erkenntnissen aus Deutschland aufbauen und so die nächste Generation mobiler Quantencomputer auch für Österreich nutzbar machen könne.

Nächster Schritt: IBM

Nach einem Weltrekord gemeinsam mit IBM – siehe hier – arbeitet ParityQC zusätzlich am Launch einer eigenen „IBM Qiskit Function“, der im Herbst dieses Jahres stattfinden soll. Dies soll – so Hauser – User:innen ermöglichen, die unterliegende Technologie basierend auf der ParityQC-Architecture für den Weltrekord selbst auszuprobieren und für eigene Use Cases zu nutzen.

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