19.04.2024
ZU EINFACH?

Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

„Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“ – diese Textzeile aus „Einfach sein“ von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App „zu einfach“

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe „das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung“.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. „Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen“, heißt es weiter.

Taxefy: „Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos“

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. „Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten“, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. „Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“.

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Beim WeAreDevelopers World Congress 2025. (c) Warda Network

Die Plattform WeAreDevelopers und die WKÖ Außenwirtschaft Austria haben eine strategische Zusammenarbeit angekündigt. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, österreichischen Gründer:innen den Weg in den US-amerikanischen Technologiemarkt zu erleichtern. Im Rahmen des sogenannten „Startup Landing Zone“-Programms der Kampagne „GoUSA Silicon Valley 2026″ werden zwölf heimische Startups für einen vollständig unterstützten Markteintritt in der San Francisco Bay Area ausgewählt.

Zugang zu VCs und internationalen Tech-Bühnen

Das Programm richtet sich gezielt an Startups, die skalieren wollen, und vermittelt direkte Kontakte zu Venture Capitalists, Business Angels und zentralen Akteur:innen des Silicon Valley-Ökosystems. Ein wesentlicher Bestandteil der Reise, die im September 2026 stattfindet, ist die Präsenz der Startups auf drei der einflussreichsten Tech-Veranstaltungen der Welt. Die Teilnehmer:innen erhalten exklusiven Zugang zum WeAreDevelopers World Congress North America (23. bis 25. September 2026 in San José), zur San Francisco Tech Week sowie zur TechCrunch Disrupt.

Darüber hinaus umfasst das Angebot für die ausgewählten Gründerteams hochkarätige Keynotes, praxisorientierte Workshops & individuelle Coaching- und Mentoring-Sessions.

Laut Michael Dobersberger, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in San Francisco, soll das Programm heimische Entrepreneur:innen dabei fordern, größer zu denken, schneller zu agieren und sich auf internationaler Bühne wettbewerbsfähig zu positionieren.

Acht Plätze verbleiben für heimische Tech-Gründer:innen

Für WeAreDevelopers, die ihr Flaggschiff-Event in diesem Jahr erstmals nach Nordamerika bringen, ist der Zeitpunkt kein Zufall. Co-Founder Benjamin Ruschin betont, dass man sicherstellen wolle, dass die nächste große Innovation nicht unbemerkt bleibt, nur weil sie in Österreich gestartet ist. Die Kooperation soll Gründer:innen einen kosteneffizienten und strukturierten Zugang in diesen stark umkämpften Markt bieten.

Von den zwölf verfügbaren Plätzen im Programm sind derzeit bereits vier an Startups vergeben. Interessierte Tech-Gründer:innen haben die Möglichkeit, sich für einen der acht verbleibenden Plätze zu bewerben. Die Einreichung erfolgt über die Veranstaltungsseite der WKÖ.


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit WeAreDevelopers




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