19.04.2024
ZU EINFACH?

Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

„Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“ – diese Textzeile aus „Einfach sein“ von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App „zu einfach“

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe „das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung“.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. „Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen“, heißt es weiter.

Taxefy: „Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos“

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. „Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten“, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. „Es könnt‘ alles so einfach sein, ist es aber nicht“.

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Forschungsquote
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Um Spitzenprojekte im Bereich der Forschung für das Jahr 2026 zu pushen, wurde heute vom Stiftungsrat der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung ein Investment des Fonds Zukunft Österreich von 75 Mio. Euro beschlossen. Das Geld wird ergänzend zum FTI-Pakt 2027-2029 ausgeschüttet, der das gesetzlich festgelegte Basis-Budget für die Forschung für mehrere Jahre erfasst. Diese Mittel sollen in die Spitzenforschung und Schlüsseltechnologien fließen.

„Schwerpunkt Quantentechnologie zum richtigen Zeitpunkt“

Gerade mit Blick auf kommende europäische Initiativen wie den Quantum Act passiere aus Sicht der WKÖ, die sich per Aussendung dazu zu Wort meldet, die Schwerpunktsetzung auf Quantentechnologie zum richtigen Zeitpunkt. „Österreich verfügt über starke Forschungskompetenz im Quantenbereich. Jetzt geht es darum, Wissenschaft und Wirtschaft noch enger zu vernetzen, damit aus Forschung Innovation, Wertschöpfung und neue Geschäftsmodelle entstehen“, so Jochen Danninger, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Das Geld aus dem Fonds geht nicht an Forscher:innen direkt, sondern an Forschungsförderprogramme. In diesem Fall werden unter anderem das Austrian Quantum Cluster (AQC) sowie das Clinical Trials Austria (CTA), ein Impulsprogramm für klinische Forschung, gefördert.

Stimmen aus der Politik

Freuen kann sich vor allem das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung unter der Leitung von Eva-Maria Holzleitner. „Forschung ist die Grundlage für gesellschaftlichen Fortschritt, gute Arbeitsplätze und unsere Zukunftsfähigkeit. Mit der heutigen Mittelvergabe der Nationalstiftung FTE investieren wir gezielt in die Zukunft unseres Landes. Wir stärken hervorragende Forschung, unterstützen junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in entscheidenden Karrierephasen und bringen wichtige Zukunftsbereiche gezielt voran“, so die Ministerin.

Auch Innovationsminister Peter Hanke zeigt sich zufrieden: „Österreich gehört im Bereich Quantenwissenschaft, Photonik und Quantentechnologie zu den innovativsten Standorten weltweit. Mit der Vernetzung der starken Akteure in einem Austrian Quantum Cluster werden Ergebnisse der Spitzenforschung schneller in die industrielle Anwendung gebracht.“

Wolfgang Hattmannsdorfer, Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, ergänzt: „Mit der Industriestrategie 2035 haben wir einen klaren Anspruch formuliert: Österreich soll bis 2035 wieder zu den Top 10 der Industrienationen zählen. Mit den 75 Millionen Euro aus dem Fonds Zukunft Österreich investieren wir nun gezielt in Zukunftsfelder. So legen wir heute die Grundlage für den Wohlstand von morgen.“

Fokus auf europaweite Forschung

Zusätzlich werden 2026 Mittel bereitgestellt, um österreichische Beteiligungen an europäischen Forschungsinitiativen finanziell zu unterstützen. Dies betrifft vor allem Zukunftsfelder wie Quantentechnologien, Cybersicherheit, Umwelt und Medizin.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Projekten, die von der EU bereits für ihre hohe wissenschaftliche Qualität ausgezeichnet wurden (Seal of Excellence). Durch diese nationale Förderung soll sichergestellt werden, dass herausragende Forschungsvorhaben zügig im Inland umgesetzt werden können. Ziel der Maßnahme ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller in die wirtschaftliche Anwendung und Marktreife zu überführen sowie Fachkräfte und wichtiges Innovationspotenzial am Standort Österreich zu halten.

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