19.04.2024
ZU EINFACH?

Taxefy: Kammer klagte Wiener Startup – mit skurrilem Timing

Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) klagte das Wiener Startup Taxefy mit seiner Steuerausgleichs-App. Dieses will die Klage aber just einen Tag danach gegenstandslos gemacht haben.
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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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Das gurkerl-Lager in Wien-Liesing (c) gurkerl.at
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Nach eineinhalb Jahren Umbauarbeiten stehe man “kurz vor einem umfassenden Neustart in der zweiten Oktoberhälfte”, heißt es vom Online-Supermarkt Gurkerl in einer Aussendung. Die Österreich-Tochter der tschechischen Rohlik-Gruppe ist demnach in Kürze mit der Umrüstung im Logistik-Zentrum im 23. Wiener Gemeindebezirk Liesing fertig.

Umbau von Gurkerl-Logistikzentrum startete im Februar 2023

“Im Februar letzten Jahres haben wir mit der Modernisierung unseres Logistikzentrums im 23. Bezirk begonnen und mussten unsere Kapazitäten vorübergehend reduzieren, um den Umbau zu ermöglichen. Die damit einhergehenden Einschnitte im Sortiment und der Liefergeschwindigkeit waren alles andere als ideal für unsere Kund:innen”, kommentiert Gurkerl-Geschäftsführer Mark Hübner. “Die Installation der Automatisierungstechnik ist jetzt der letzte Schritt, um in der zweiten Oktoberhälfte wieder voll durchstarten zu können.”

Plus 50 Prozent bei Produktivität

Mit dieser Automatisierung erhöhe man die Kapazitäten im Logistikzentrum um 35 Prozent und steigere die Produktivität um 50 Prozent, erklärt COO Lorenz Diederichs: “Für unsere Kund:innen bedeutet das ab Herbst ein noch breiteres Sortiment, höchste Produktverfügbarkeit, sowie schnellere und noch zuverlässigere Lieferungen”. Das Gurkerl-Logistikzentrum wurde im Zuge des Umbaus von 5.000 auf 10.000 Quadratmeter Fläche erweitert.

Gurkerl: “bis zu dreimal weniger Lebensmittelabfälle als im stationären Handel”

Während die Automatisierung im Bereich für Trockenprodukte bereits abgeschlossen sei, werde die Umrüstung im Frischebereich in den kommenden Wochen finalisiert, heißt es von Gurkerl. “Die neue Technik wird über die firmeneigene IT-Plattform gesteuert, die sämtliche Schritte der Lieferkette für Lebensmittel – von der Beschaffung bis zur Auslieferung – optimiert. So entstehen beispielsweise dank präziser Nachfrage- und Beschaffungsplanung bis zu dreimal weniger Lebensmittelabfälle als im stationären Handel”, so das Unternehmen.

Mindestsummen werden nach unten hin angeglichen

Zudem werden Mindestbestellsumme und die Mindestsumme für die Gratis-Zustellung vereinheitlicht. Bislang lagen diese bei Gurkerl montags, freitags uns samstags (49 bzw. 99 Euro) höher als dienstags bis donnerstags (39 bzw. 79 Euro). “Wir haben die Preisstruktur vereinfacht. Der Mindestbestellwert liegt nun bei 39 Euro, und die Liefergebühren entfallen ab 79 Euro – unabhängig vom Wochentag. Unsere Kund:innen haben sich ein einheitliches und transparentes System gewünscht, und genau das haben wir umgesetzt”, kommentiert Mark Hübner.

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