16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur “Ökosozialen Steuerreform” veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen “Einkünfte aus Kryptowährungen”, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition “Kryptowährung”, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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(c) Easelink

In den vergangenen Jahren sorgte das Grazer Startup Easelink immer wieder für brutkasten-Schlagzeilen. Mit seiner “Matrix Charging”-Technologie für automatisiertes, konduktives Laden von E-Autos, konnte es nicht nur im Heimatmarkt, sondern vor allem auch im chinesischen Markt überzeugen. In Wien und Graz wird die Technologie etwa im Projekt “eTaxi Austria” für das Laden von E-Taxis genutzt. In China brachte sich das Unternehmen sogar als Lieferant der Standard-Lade-Lösung für das ganze Land ins Spiel, wie brutkasten berichtete.

Neuerliches Millioneninvestment

Seine Ambitionen unterstrich Easelink auch mit dem Abschluss einer 8,3 Millionen Euro schweren Series-A-Finanzierungsrunde im Jahr 2022 – brutkasten berichtete. Nun holte sich das Grazer Startup weiteres Kapital. Verbund X Ventures, der Corporate VC des Energieanbieters Verbund, investiert 1,5 Millionen Euro in das Unternehmen. Die Zusammenarbeit mit dem Startup soll aber über das rein Finanzielle hinausgehen. Das Geld soll für die weitere Internationalisierung und die Weiterentwicklung der Technologie genutzt werden. “Das Investment unterstützt Easelink beim Ausbau internationaler Kundenbeziehungen mit Automobilherstellern und bei der Weiterentwicklung des globalen Industriestandards”, heißt es von Seiten des Unternehmens.

(c) Easelink

Bei der aktuellen Runde handelt es sich um ein Einzelinvestment von Verbund X Ventures. Erst im September gab es für das Startup eine vorgelagerte Finanzierungsrunde mit Angel- und Bestandsinvestoren sowie Industry Advisors. Zudem wurde ein Advisory Circle gegründet, dem künftig Axel Strotbek (ehemaliger CFO der AUDI AG), Konstantin Neiß (R&D Mercedes AG) und Thomas Dauner (ehemaliger Senior Partner and Global Lead of Industrial & Automotive Goods Practice bei Boston Consulting Group) angehören. Aktuell befindet sich Easelink in Vorbereitung einer Series-B-Finanzierungsrunde.

“Easelink verfolgt ein hohes Ambitionsniveau mit einer potenziell disruptiven Technologie, entwickelt in Österreich. Diese Innovation passt zu unserer Strategie, disruptive Technologien zu fördern. Besonders wichtig ist uns eine enge Zusammenarbeit mit Easelink, um das Unternehmen bei der Skalierung und Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle zu unterstützen”, kommentiert Franz Zöchbauer, Geschäftsführer bei Verbund X Ventures.

Und Michael Strugl, CEO Verbund AG, meint: “Die automatisierte Ladelösung von Easelink bietet das Potenzial, die Elektromobilität maßgeblich zu unterstützen und den Übergang zu einem nachhaltigen Energiesystem zu beschleunigen.” Mit dem Investment leiste man “einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung im europäischen Raum, indem wir innovative, kundenorientierte Lösungen im Bereich der Elektromobilität weiterentwickeln”.

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