16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Bei der Eröffnung der neuen Space Factory im ESA Phi-Lab Austria am Flughafen Wien-Schwechat: Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit (5. v.l.) Flughafen-Vorstand Günther Ofner (4. v.l.) und (3. v.r.) Michael Moll, Geschäftsführer des ESA Phi-Lab Austria. © RobertHarson

Zwischen glänzenden Antriebstechnologien und echten Satellitenprototypen wird am Mittwochmorgen das obligatorische rote Band zerschnitten: Am Flughafen Wien eröffnet die Space Factory des ESA Phi-Lab Austria. Es tut sich aktuell derart viel in der heimischen Space-Tech-Szene, dass man durchaus ein Auge zudrücken kann, wenn Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner bei der feierlichen Eröffnung kurzzeitig durcheinanderkommt und die aufstrebenden Startups GATE Space und R-Space verwechselt. Es hatten schließlich beide in letzter Zeit Grund zum Feiern, wie brutkasten berichtete.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner mit (l.) Flughafen-Vorstand Günther Ofner und (r.) Michael Moll, Geschäftsführer des ESA Phi-Lab Austria © RobertHarson

Neue Hardware für Prototyping

Das Momentum der Branche ist deutlich spürbar. Die neue Einrichtung im Office Park 2 des Flughafen Wiens bietet Technologieunternehmen und Forschungsteams ab sofort eine gemeinsam nutzbare Infrastruktur für das Prototyping und Testen von Raumfahrttechnologien. Zur Hardware-Ausstattung der Anlage zählen unter anderem 3D-Drucksysteme, eine Klimakammer sowie Reinraumarbeitsplätze.

Das Ziel ist pragmatisch: Die Entwicklungszeiten sollen verkürzt und die finanziellen Eintrittsbarrieren für junge Space-Tech-Unternehmen gesenkt werden. Michael Moll, Head of ESA Phi-Lab Austria, fasst den Nutzen zusammen: „Durch den einfachen Zugang zu professionellen Entwicklungs- und Testmöglichkeiten können Innovationen schneller umgesetzt und neue Kooperationen gefördert werden“.

Besichtigung der neu eröffneten Space Factory © NLK Khittl

Confident Space, Fantana & tenics ziehen ein

Gleichzeitig mit der Eröffnung ziehen drei neue Startups in den Vienna Space Hub ein. Confident Space, ein Spinout der Seibersdorf Laboratories, baut Echtzeit-Strahlungsüberwachungssysteme für Kleinsatelliten, um rechtzeitig vor potenziellen Elektronikausfällen im All zu warnen.

Das Startup Fantana arbeitet im Zuge des Projekts „WideEye“ an einem kompakten Bildgebungsansatz für die Erdbeobachtung. Komplettiert wird das Trio durch das 2021 in Bremen gegründete Unternehmen tenics, das eine Flight- und Ground-Software zur Steuerung von Raumfahrtmissionen beisteuert. Die drei werden das aktuelle Space-Tech Ökosystem, unter anderem bestehend aus Gate Space und R-Space ergänzen.

Der Office Park 2 als künftiges Space-Zentrum

Der Flughafen Wien positioniert sich mit der Erweiterung zunehmend als Knotenpunkt für das heimische Space-Ökosystem. Günther Ofner, Vorstand der Flughafen Wien AG, skizziert im Rahmen der Pressekonferenz bereits einen konkreten Ausblick: Innerhalb der nächsten zwei Jahre soll das gesamte Gebäude des Office Park 2 am Flughafen vollständig mit Unternehmen aus dem Space-Tech-Sektor gefüllt sein. Ein ambitioniertes Ziel, das auch von Landeshauptfrau Mikl-Leitner Zuspruch erhält.

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