16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Smatrics
© Smatrics EnBW.

Smatrics, der Betreiber von E-Auto-Ladeinfrastruktur in Österreich und ein Tochterunternehmen von VERBUND und EnBW Energie Baden-Württemberg (Joint Venture), verantwortet rund 20.000 Ladepunkte und verbindet mit dem „Smatrics Depot Club“ bereits Logistikunternehmen miteinander. Über die Kooperation mit Fryte soll diese Ladeinfrastruktur nun auch außerhalb des Club-Netzwerks zugänglich werden. Fryte bietet eine Plattform für die Lade- und Routenplanung von E-Lkw.

Smatrics erweitert Ladeangebot für E-Lkw

Über die deutsche Plattform werden sowohl die Standorte des Depot Clubs als auch öffentliche Ladepunkte von Smatrics in die Routen- und Ladeplanung von Logistikunternehmen integriert. Damit sollen Fahrer:innen und Disponent:innen einen Überblick über verfügbare Ladepunkte entlang ihrer Routen erhalten. Für Betreiber von Depot-Ladeinfrastruktur eröffne die Anbindung zugleich die Möglichkeit, ihre Ladepunkte auch für externe Nutzer:innen zugänglich zu machen und dadurch deren Auslastung zu erhöhen.

Technische Grundlage der Zusammenarbeit ist OCPI, ein offener, standardisierter Kommunikationsstandard in der Elektromobilität. Da beide Partner darauf setzen, konnte die Integration der Ladepunkte rasch umgesetzt werden, heißt es: In einem ersten Schritt wurden die Standorte in der Routenplanung sichtbar und nutzbar gemacht. Ab 2027 soll auch die Reservierung ausgewählter Ladepunkte möglich sein. Perspektivisch sollen Reservierungsdaten zudem an das Energiemanagementsystem der Standorte übergeben werden, um Netz- und Ladeprozesse zusätzlich abzusichern.

Über Betreibergrenzen hinweg planbar

„Ladeinfrastruktur für E-Lkw funktioniert nur, wenn sie über Betreibergrenzen hinweg planbar ist – für die Disposition zählt nicht, wer den Ladepunkt betreibt, sondern dass er zur Route passt. Mit Smatrics öffnen wir den Zugang zu Ladepunkten vom Depot bis zur öffentlichen Schnellladesäule in Deutschland und Österreich. Die Reservierung ist der nächste Schritt, an dem wir gemeinsam arbeiten“, sagt Maximilian Zähringer, CEO von Fryte Mobility.

Und Sita Meek, Head of Product bei Smatrics, ergänzt: „Viele unserer Depot-Kunden möchten ihre Ladeinfrastruktur zeitlich gezielt für externe Nutzung öffnen, um ihre Auslastung zu maximieren. Gleichzeitig soll der Zugang aber nur bestimmten Nutzergruppen offenstehen, und sich auf den Lkw konzentrieren. Durch die Kooperation mit Fryte verbessert sich die Sichtbarkeit und die Planbarkeit. Genau so muss ein offenes Peer-to-Peer-Ökosystem in der E-Logistik funktionieren.“

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