05.03.2021

Das sind die neuen Steuer-Regelungen für das Homeoffice

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag die steuerlichen Aspekte der neuen Homeoffice-Regelung.
/artikel/steuern-homeoffice-2021-oesterreich
Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner
kooperation

Durch den Nationalrat wurden im Jänner 2021 neue Regelungen im Zusammenhang mit Arbeiten aus dem Homeoffice verabschiedet (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig). Im Bereich des Steuerrechts ergeben sich dadurch einerseits Aspekte für Arbeitgeber andererseits auch für Arbeitnehmer. Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte zu Steuern in der Homeoffice-Regelung zusammengefasst:

1. Steuer-Aspekte beim Arbeitgeber

Arbeitgeber können künftig ihren Arbeitnehmern ab der Veranlagung 2021 bis zu drei Euro täglich, für höchstens 100 Tage pro Kalenderjahr, als Homeoffice-Pauschale zuwenden (d.h. maximal 300 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass es eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt und die Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt wird.

Hinweis: Wird die Tätigkeit außerhalb der Wohnung zB in einem Coworking Space, Lokal oder Park ausgeübt kann nach aktueller gesetzlicher Lage keine Homeoffice-Pauschale gewährt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der zugewendete Betrag steuerfrei. Außerdem fallen keine Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie Sozialversicherung an.

Beträge, die die Homeoffice-Pauschale übersteigen, sind wie Arbeitslohn zu behandeln. Auch bei mehreren Arbeitgebern bleibt der Höchstbetrag bei 300 Euro. Übersteigt der insgesamt an einen Arbeitnehmer zugewendete Betrag 300 Euro, von einem oder auch mehreren Arbeitgebern, gilt der übersteigende Betrag als Arbeitslohn.

Sofern die Abrechnung nicht tageweise sondern pauschal mittels monatlichem Fixbetrag erfolgt, ist gegebenenfalls bei abweichenden Verhältnissen am Ende des Jahres eine Aufrollung vorzunehmen. Eine entsprechende Erfassung der Homeoffice-Tage pro Mitarbeiter ist erforderlich.

2. Steuer-Aspekte beim Arbeitnehmer

Differenzbetrag zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten

Zahlt der Arbeitgeber keinen oder nicht den vollen Höchstbetrag (300 Euro) aus, kann der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Beispiel: A arbeitet 2022 an 42 Tagen ausschließlich in seiner Wohnung (Homeoffice). Er erhält dafür 2,50 Euro pro Tag, in Summe also 105 Euro als Homeoffice-Pauschale durch seinen Arbeitgeber. Zusätzlich kann A 21 Euro (42 x 3 = 126 abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter 105) in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel im Homeoffice

Grundsätzlich stellen Ausgaben für (digitale) Arbeitsmittel Werbungskosten dar. Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (z.B. PC, Mobiltelefon) sind um die Höhe der vom Arbeitgeber zugewendeten Homeoffice-Pauschale und einen gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen angesetzten Differenzbetrag (d.h. maximal 300 Euro) zu kürzen.

Zusätzlich wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Zurverfügungstellung von digitalen Arbeitsmitteln keiner Sachbezugsbesteuerung unterliegt.

Fortsetzung Beispiel: A erwirbt im Jahr 2022 einen Computer um 600 Euro, den er zu 60 Prozent beruflich nutzt. Der berufliche Anteil beträgt daher 360 Euro. Die Homeoffice-Pauschale und der Differenzbetrag (105 + 21 = 126) kürzen die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel. Daher kann A lediglich 234 Euro (360 – 126) als Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel geltend machen.

Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar

Zudem können künftig auch Kosten für ergonomisches Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Fußstütze, Beleuchtung) in der Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr angesetzt werden, sofern diese einem in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz dienen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet hat.

Übersteigen die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten den Höchstbetrag kann der verbleibende Betrag im nächsten Jahr wiederum i.H.v. maximal 300 Euro berücksichtigt werden (vorausgesetzt im Folgejahr wird mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet).

Werbungskosten für ergonomische Einrichtung können bereits in der Veranlagung 2020 berücksichtigt werden, allerdings nur i.H.v. 150 Euro. Sollte die Steuererklärung bereits abgegeben worden sein, stellt die Neuregelung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Diese Werbungskosten können daher im Rechtsmittelverfahren berücksichtigt werden. Sofern Werbungskosten bereits 2020 berücksichtigt wurden, sind sie vom Höchstbetrag für 2021 (300 Euro) abzuziehen.

3. Befristung der Maßnahmen der Homeoffice-Regelung

Sämtliche angeführte steuerliche Homeoffice-Maßnahmen wurden bis inklusive zur Veranlagung 2023 befristet. Die Maßnahmen sollen dann evaluiert und adaptiert werden.


Dieser Gastbeitrag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.

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(c) SecurITe

Manchmal beginnt eine Gründungsgeschichte mit einem Satz, der wie eine Drohung klingt. „Alles, was wir in der Cybersecurity haben, kannst du wegschmeißen. Es wird in ganz kurzer Zeit nicht mehr funktionieren.“ Das soll Manuel Nedbal im Herbst 2024 zu Herbert Stöger gesagt haben – als das Schlagwort „agentic AI“ noch kaum jemand kannte. Rund anderthalb Jahre später, sagen beide, sei genau das eingetreten. Und aus der Ansage ist ein Unternehmen geworden, das nun eine bemerkenswerte Finanzierungsrunde vermeldet.

SecurITe hat eine Seed-Runde im niedrigen zweistelligen Millionenbereich (Euro) abgeschlossen – für eine Frühphasenfinanzierung im österreichischen Kontext eine außergewöhnliche Größenordnung. Sie reicht laut Unternehmen, um die Produktentwicklung über rund 24 Monate durchzufinanzieren. Strukturiert wurde die Runde bewusst über einen europäischen Finanzpartner aus dem Family-Office-Umfeld, der vorerst nicht genannt werden möchte. Auch die bestehenden Gesellschafter zogen mit.

Herbert Stöger, Managing Director x-tention | (c) Thomsen Photography

Hinter SecurITe stehen zwei Akteure, die sich ergänzen: Nedbal, der zwölf Jahre im Silicon Valley Cybersecurity gebaut hat, und Stöger, Gründer und Eigentümer der österreichischen Health-IT-Gruppe x-tention. Das Startup ist aus dieser Partnerschaft entstanden – x-tention brachte den Zugang zum Gesundheitsmarkt und das Problemverständnis ein, Nedbal die Technologie. Eine klassische Ausgründung sei es nicht; x-tention zählt heute zu den bestehenden Gesellschaftern.

Eine Begegnung im Bezirk Amstetten

Die Geschichte dahinter ist die zweier Welten, die im Mostviertel zusammenfanden. Nedbals Stationen im Valley: McAfee (später von Intel übernommen), dann das eigene Startup ShieldX, das nach fünf Jahren an Fortinet verkauft wurde, wo er als VP of Engineering arbeitete. Zuletzt verantwortete er bei Google die Architektur der Cloud-Firewall. Im Zuge der Pandemie kehrte er nach Österreich zurück – ein Muster, das man damals bei einigen heimischen Tech-Talenten beobachten konnte. Dort wurde er über einen gemeinsamen Freund Stöger vorgestellt.

Manuel Nedbal – CEO SecurITe (links) und Bernhard Aigenbauer – COO SecurITe | (c) SecurITe

Dieser hatte x-tention 2001 mit sechs Mitarbeitern gegründet; heute zählt die Gruppe rund 850 Beschäftigte in Österreich, der Schweiz, Deutschland und England sowie ein Office im Silicon Valley. Tief im Bereich Gesundheits-IT verankert, deckt x-tention Datenmanagement, ELGA, Konnektivität und Managed Services ab und betreut nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Kunden im Gesundheitswesen. Marktbedingungen, großes Problem, Marktzugang und Technologie seien „auf einmal zusammengekommen“ – Nedbal nennt es eine „Textbuchvorlage für ein Startup“. Heute verteilt sich das rund 50-köpfige Team auf Österreich, Silicon Valley und Bangalore.

Krankenhäuser als verwundbarster Punkt

Warum ausgerechnet Healthcare? Der Sektor sei von der Cybersecurity-Industrie „vergessen“ worden, argumentiert Nedbal – weil dort andere Regeln gelten. Klassische Schutzmechanismen ließen sich auf medizinischen Geräten und in klinischen Netzen nicht so einsetzen wie in der Enterprise-IT. Hinzu komme, dass während der Pandemie eine Hemmschwelle gefallen sei: Krankenhäuser würden heute ohne Schonung attackiert – rund um die Uhr.

Hier setzt das Resilienz-Argument der Gründer an: Krankenhäuser seien ein Paradebeispiel für kritische Infrastruktur, deren Absicherung längst keine rein technische Frage mehr sei, sondern eine der europäischen Souveränität. Die Sorge: Erkenntnisse über neue, KI-getriebene Angriffsmuster zirkulierten oft nur in einem begrenzten Kreis großer US-Anbieter – Krankenhaussoftware-Hersteller und europäische Institutionen seien dabei selten am Tisch. Eine eigenständige europäische Antwort, die nicht aus den USA, Israel oder China komme, sieht das Team daher als Chance. Konsequenterweise habe man auch die Finanzierung „aus Europa und für für das globale Wachstum“ gestemmt – die IP bleibe aber in Europa.

Die nächste Bedrohungsstufe sieht SecurITe in autonomen Agenten: Setzen Kliniken selbst KI-Agenten ein, könnten diese sich fehlverhalten; ein Angriff durch autonome Agenten sei zudem um ein Vielfaches gefährlicher als von einem menschlichen Akteur. Genau hier setzt das Produkt agentis360 an: Statt auf eine zentrale Instanz setzt es auf eigene Sensoren und kleine KI-Modelle, die direkt in der Infrastruktur sitzen und das Verhalten von Systemen und Agenten laufend auf Auffälligkeiten profilieren. Mit dem frischen Kapital will das Unternehmen die Produktentwicklung vorantreiben und parallel internationalen Vertrieb sowie Partnerschaften aufbauen – mit Europa als Ausgangspunkt und dem globalen Rollout für kritische Infrastruktur als nächstes Ziel.

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