19.02.2021

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

Die Steuerexperten Katharina Geweßler & Christoph Puchner von Ecovis erläutern in einem Fachbeitrag für den brutkasten alles rund um den „Lockdown-Umsatzersatz II“.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Bislang war eine Inanspruchnahme des Lockdown-Umsatzersatz nur für jene Unternehmen möglich, die direkt von den coronabedingten Schließungen im November und/oder Dezember betroffen waren. Auf Basis der kürzlich veröffentlichten Verordnung können nun auch indirekt betroffene Unternehmen, die zwar selbst nicht schließen mussten aber indirekt betroffen waren, einen „Lockdown-Umsatzersatz II“ beantragen. Die Beantragung ist seit 16. Februar 2021. Nachfolgend sind die wesentlichen Aspekte zusammengefasst:

1. | Begünstigte Unternehmen und indirekte Betroffenheit

a.) | Wer ist begünstigtes Unternehmen?

Ein Lockdown-Umsatzersatz II darf nur an Unternehmen gewährt werden, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich und hier eine operative betriebliche Tätigkeit ausführen, wobei die Rechtsform unerheblich ist. Weiters muss das Unternehmen indirekt erheblich von den Lockdown-Maßnahmen im November und/oder Dezember betroffen sein und einen Umsatzausfall von mehr als 40% pro Betrachtungszeitraum (November oder Dezember 2020) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019 vorweisen.

Ausschlussgründe sind unter anderem:

  • Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1.12.2020 keine Umsätze erzielt haben.
  • abgabenrechtlicher Missbrauch in den letzten 3 Jahren mit mind. TEUR 100
  • Bemessungsgrundlagenänderung pro Jahr
  • aggressive Steuerplanung in den letzten 5 Jahren von mehr als TEUR 100
  • Sitz oder Niederlassung in einem Staat der EU-Liste der nicht kooperativen Länder
  • rechtskräftige vorsätzlich Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße von mehr als TEUR 10
  • Dienstgeber-Kündigungen ab 16.2.2021 für die Dauer der Tage des individuellen Betrachtungszeitraumes (unschädlich sind Beendigung durch Zeitablauf, einvernehmliche Auflösung, Dienstnehmer-Kündigung, Entlassung, vorzeitiger Austritt des Dienstnehmers sowie Auflösung während der Probezeit)

Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) können einen verminderten Lockdown-Umsatzersatz II in Anspruch nehmen (allgemeiner Höchstbetrag EUR 200.000). Dies gilt jedoch nicht für Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß der europäischen KMU-Definition (Vollzeitbeschäftigte < 50 und Jahresumsatz bzw Bilanzsumme ≤ EUR 10 Mio), sofern sie nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.

b.) | Wer ist indirekt erheblich betroffen?

Indirekt erheblich betroffen sind Unternehmen, wenn sämtliche folgende Kriterien vorliegen:

  • der Antragsteller unmittelbar oder im Auftrag eines Dritten (zB Umsätze eines Künstlers, die er über eine Vermittlungsagentur erwirtschaftet) mindestens 50% der Umsätze im November und/oder Dezember 2019 (bei „Neugründern“ im Zeitraum vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31.10.2020) von Unternehmen bezieht, die im November oder Dezember 2020 (bei unveränderter Tätigkeit zum Vorjahr) von den behördlichen Einschränkungen betroffen waren.
  • diese Umsätze sind einer betroffenen Branche zuzuordnen (ein entsprechender Anhang 2 ist der Förderrichtlinie angeschlossen, woraus die Branchenkategorisierung anhand der ÖNACE- Klassifikation ersichtlich ist)
  • der Antragsteller ist im November 2020 oder Dezember 2020 in einer im Anhang 2 zur Förderrichtlinie angeführten Branche tätig, um unmittelbar oder im Auftrag von direkt betroffenen Unternehmen Umsätze zu erzielen

2. Ermittlung der Höhe des Lockdown-Umsatzersatz II

a.) Betrachtungszeiträume

Es gibt verschiedene Betrachtungszeiträume zwischen dem 1.11.2020 bis 31.12.2020, die ausgewählt werden können (bei einer mit 3.11.2020 beginnenden indirekten erheblichen Betroffenheit wird der 1.11. und 2.11.2020 mitgerechnet):

b.) Bemessungsgrundlage (Vergleichsumsatz)

Bemessungsgrundlage für den Lockdown-Umsatzersatz II ist der dem Vergleichszeitraum zu Grunde liegende begünstigte Vergleichsumsatz je Betrachtungszeitraum:

Aus dem Vergleichszeitraum ergibt sich der Vergleichsumsatz. Der Vergleichsumsatz ist grundsätzlich anhand der umsatzsteuerlichen Vorschriften aus der Umsatzsteuererklärung (Kennzahl 000) abzuleiten. In Ausnahmefällen (zB keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Umsätze aus Reiseleistungen/Differenzbesteuerung, Einbezug in eine umsatzsteuerliche Organschaft) sind die nach den Vorschriften des EStG/KStG ermittelten Umsatzerlöse heranziehen.

Der Vergleichsumsatz darf aber ausschließlich Umsätze aus einer operativen Tätigkeit berücksichtigen (zB durch den Verkauf von Grundstücken im Sinne eines umsatzsteuerlichen Hilfsgeschäfts und durchlaufende Umsätze sind auszuscheiden).

Sind Antragsteller nur zum Teil in indirekt erheblich betroffenen Branchen tätig, muss eine Aufteilung der Umsätze erfolgen. Die Umsatzaufteilung muss basierend auf Erfahrungswerten (insbesondere auch jene der Vergleichszeiträume) geschätzt und bei Antragstellung offengelegt werden (Prozentanteil).

Je nach individueller Betroffenheit hat sodann eine anteilige (tageweise) Ermittlung des Vergleichsumsatzes zu erfolgen (zB ein Unternehmen das von 7.12.2020 – 16.12.2020 [10 Tage] indirekt erheblich betroffen war, hat als Vergleichszeitraum Dezember 2019 heranzuziehen und die Umsätze sind durch 31 zu dividieren und mit 10 zu multiplizieren).

c.) Höhe der Ersatzrate

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes II ergibt sich aus der Multiplikation des Vergleichsumsatzes und dem individuellen Prozentsatz (= Ersatzrate) für den Antragsteller. Der individuelle Prozentsatz der im Zuge des Lockdown-Umsatzersatz II von der Bemessungsgrundlage erstattet wird, ist abhängig von der Branche aus der der Antragsteller die begünstigten Umsätze überwiegend bezieht. Dabei gilt laut BMF die folgende Branchenklassifizierung:

Der Lockdown-Umsatzersatz II ist wie folgt gedeckelt:

  • Summe aus Lockdown-Umsatzersatz II und anteilig auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden abgerechneten Kurzarbeitsbeihilfen darf nicht den anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Vergleichsumsatz übersteigen.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes II darf nicht die Höhe des anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Umsatzausfalls übersteigen. 
  • Außerdem erfolgt eine absolute Deckelung mit EUR 800.000, abzüglich bereits erhaltene Corona-Beihilfen (zB aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100% [nicht jedoch 90% oder 80%] für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise von aws/ÖHT, Fixkostenzuschuss 800.000 [nicht jedoch Fixkostenzuschuss Phase I], COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds). Die Mindesthöhe beträgt EUR 1.500 bzw bei Vorliegen von 100% begünstigten Umsätze und einem Umsatzausfall von mindestens 80% EUR 2.300.

3. Zusammenspiel mit Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz und Ausfallbonus

Ein Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen darf nur für Zeiträume gewährt werden, in denen der Antragsteller keinen Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlustersatz in Anspruch nimmt, außer der Betrag wird für die betroffenen Betrachtungszeiträume anteilig zurückgezahlt. Außerdem darf ein Lockdown-Umsatzersatz II nur gewährt werden, wenn für die Monate November und/oder Dezember 2020 kein Ausfallsbonus in Anspruch genommen wird.

4. Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag kann ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 über FinanzOnline gestellt werden, wobei mit einer Bearbeitungsdauer von ca 2 Wochen (in der Anfangsphase etwas länger) zu rechnen ist.

Die Einreichung des Antrags muss grundsätzlich durch einen bevollmächtigte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Antragsteller den Antrag selbst einbringen (voraussichtlicher Umsatzersatz übersteigt EUR 5.000 nicht, ausschließlich unmittelbar erzielte begünstigte Umsätze und der geschätzte Anteil der begünstigten Umsätze 2020 den tatsächlichen Anteil der begünstigten Umsätze im Vergleichszeitraum nicht übersteigt)

Dieser Gastbeitag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.


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(c) StartUp Burgenland
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Die Gründungszahlen gingen in den meisten österreichischen Bundesländern laut aktuellem Austrian Startup Monitor zuletzt zurück oder stagnierten. Große Ausnahme ist ausgerechnet das Bundesland mit der geringsten Bevölkerungszahl: Gerade in den vergangenen Krisenjahren stieg die Zahl der Neugründungen im Burgenland um nicht weniger als 65 Prozent.

Heute sind es insgesamt rund 90 Startups – und diese weisen laut Monitor noch eine weitere Besonderheit auf: Das Burgenland ist auch österreichweiter Spitzenreiter bei Profitabilität. Mehr als 60 Prozent der Startups im östlichsten Bundesland sind demnach bereits profitabel oder haben den Break-even erreicht.

StartUp Burgenland: 50 Startups seit dem Start 2021

Doch wie kommt es zu dieser Dynamik entgegen des österreichweiten Trends? Der Gründergeist hat sich in den vergangenen Jahren nicht zufällig im Burgenland etabliert. „Es gab früher keine Anlaufstelle, kein strukturiertes Programm. Wer hier gründen wollte, ist nach Wien oder Graz ausgewichen – oder hat es alleine versucht“, sagt Michael Sedlak. Er ist Leiter von StartUp Burgenland, das genau diesen Umstand in den vergangenen Jahren geändert hat.

Die Zahlen sprechen dabei für sich. Seit dem Start 2021 gingen durch die Inkubator- und Accelerator-Programme mehr als 50 Startups. 70 Prozent davon schafften den Markteintritt und schufen damit 129 Arbeitsplätze. Sie kommen auf eine Gesamtkapitalisierung von 10,7 Millionen Euro. Und dieser Impact zeigt sich auch in der Zufriedenheit der Teilnehmer:innen: 95 Prozent der Alumni empfehlen die Programme von StartUp Burgenland weiter.

CRANii: über Ärtztepraxen zu den Patient:innen

Eine der aktuellen Teilnehmer:innen ist Christiane Hofer-Marbet. Sie hat mit ihrer Schwester Katharina Koller-Hofer das Startup CRANii gegründet. Das app-gestützte Therapiekonzept für Kopf- und Kieferbeschwerden, vor allem die kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD), bietet Patient:innen strukturierte Kieferphysiotherapie für zuhause. „Für die Patienten ist es oftmals schwierig, Therapieplätze zu finden, weil es zu wenige Spezialisten in dem Bereich gibt und es natürlich auch eine Kostenfrage ist. Wir haben eine Software entwickelt, bei der die Patienten an die Hand genommen werden, um zu Hause die Übungen gemeinsam mit uns zu machen“, erklärt Hofer-Marbet gegenüber brutkasten.

(v.l.) Die Therapeutinnen und Schwestern Christiane Hofer-Marbet und Katharina Koller-Hofer haben CRANii gegründet | (c) CRANii

Gerade erst vor wenigen Wochen gelauncht, führt der Weg zu den Patient:innen für CRANii über einen B2B2C-Ansatz, konkret über die Kooperation mit Ärztepraxen und Reha-Kliniken. „Momentan bedienen wir Reha-Kliniken, Zahnarztpraxen und HNO-Praxen österreichweit und weiten nun auf die Orthopädie und Neurologie aus.“ Dabei strecke man schon jetzt in der Launch-Phase die Fühler im gesamten DACH-Raum aus und führe etwa bereits Gespräche in der Schweiz.

„Wir sind Therapeutinnen und hatten von BWL am Anfang null Ahnung“

Nicht nur bei der Entwicklung dieser Go-to-Market-Strategie holte sich CRANii Unterstützung von StartUp Burgenland. „Ich glaube, ohne die Hilfe wären wir nicht da, wo wir heute stehen“, sagt Hofer-Marbet. „Wir kommen eigentlich nicht von der unternehmerischen Seite. Wir sind Physiotherapeutinnen und hatten von BWL am Anfang null Ahnung“, so die Gründerin. „Seit wir dabei sind, ist es krass: Unser Coach Felix Lenhard geht den Business-Plan Schritt für Schritt mit uns durch, wir sind in Coachings mit Silicon-Valley-Investoren und haben es jetzt drauf, auf Deutsch und auf Englisch aus dem Stegreif zu pitchen.“

Man habe angetrieben durch den zweiten Coach, Michael Sedlak, auch an Messen und Kongressen teilgenommen, man schätze die Struktur des Programms und: „Das Netzwerk, das uns an die Hand gegeben wird, ist einfach gigantisch“, so Hofer-Marbet.

„Die meisten Leute wollen etwas von dir, wenn sie dir so ein Netzwerk vermitteln.“

Diesen Aspekt betont auch Edris Paknehad: „Felix [Anm. Lenhard], Michael [Anm. Sedlak] und Raphaela [Anm. Graf] haben mir in Eins-zu-Eins-Betreuung überall geholfen, wo ich nicht weitergekommen bin, und wenn sie es selbst nicht wussten, haben sie immer Leute gefunden, die mir helfen konnten. Die meisten Leute wollen etwas von dir, wenn sie dir so ein Netzwerk vermitteln. Sie nicht.“

Edris Paknehad | (c) PAK Immo

Mit seinem E-Learning-Startup PAK Immo hat Paknehad bereits das Accelerator-Programm von StartUp Burgenland durchlaufen. Das Unternehmen hat mit seiner E-Learning-Plattform für die Befähigungsprüfung zum Baumeister eine Nische gefunden, die es erfolgreich besetzt. „Die Baubranche in Österreich ist extrem altmodisch. Man redet die ganze Zeit von Digitalisierung, etwa mit BIM [Anm. Building Information Modeling], aber was die Bildung angeht, ist alles sehr veraltet“, erklärt der Gründer.

PAK Immo: effizient genutzte Fahrzeit

So habe man für besagte Befähigungsprüfung bislang einen Kurs in Präsenz belegen müssen, der zwischen 15.000 und 18.000 Euro kostet. „Dabei ist man in dem Beruf zeitlich extrem eingeschränkt. Wenn man auch noch eine Familie hat, kann man sich unmöglich drei- oder viermal in der Woche in einen Kurs setzen. Das war auch bei mir damals der Fall. Ich habe viel Geld bezahlt und 70, 80 Prozent des Vorbereitungskurses verpasst. Ich dachte mir: Das muss besser gehen!“ PAK Immo biete mit seinen Kursen nicht nur einen um mehrere Tausend Euro günstigeren Preis. „Bei uns kann man die Inhalte anhören, wie einen Podcast. Ich sitze etwa auch heute vier Stunden im Auto, weil die Baustelle zwei Stunden Autofahrt entfernt ist. Das ist bezahlte Arbeitszeit und man kann sie gleichzeitig nutzen, um zu lernen“, so Paknehad.

Auch er bekam von StartUp Burgenland nicht nur Coachings, Netzwerk und Sichtbarkeit, sondern auch Unterstützung bei sehr konkreten Tasks, erzählt der Gründer: „Was mir besonders geholfen hat: Ich hatte am Anfang kein eigenes CRM-System. Hier wurde mir geholfen, eines aufzubauen – davor war das eher ein Chaos.“

„Du brauchst kein Silicon Valley. Du brauchst ein funktionierendes Ökosystem.“

Auch Paknehad betont die Struktur des Programms, die besonders am Anfang geholfen hat. Seitens StartUp Burgenland hat man diese zuletzt übrigens noch stärker individualisiert. Seit diesem Jahr gibt es keinen Batch-Betrieb und keinen fixen Zeitrahmen mehr, dafür zu 100 Prozent individuelle Begleitung. „Dein Fahrplan, dein Tempo“, fasst Michael Sedlak zusammen. Und er verrät das Erfolgsrezept des Programms: „Du brauchst kein Silicon Valley. Du brauchst ein funktionierendes Ökosystem. Und das gibt es im Burgenland.“

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