30.12.2019

Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2020 tritt die erste Etappe der Steuerreform in Kraft. Der brutkasten gibt einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Jahr auf Unternehmen zukommen werden.
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Steuererleichterungen 2020
(c) Adobe Stock

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen.

+++ Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis +++ 

Kleinunternehmerregelung

Ein Teil der Steuerreform betrifft die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit 1. Jänner 2020 wird die Kleinunternehmerregelung von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird zudem das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung entfallen.

Außerdem wird es für Kleinunternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, eine Pauschalierung geben. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Bei Dienstleistungsbetrieben beläuft sich die Pauschalisierung auf 20 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Steuermaßnahme, die 2020 in Kraft tritt, umfasst die Anhebung der Grenze für geringerwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten Anschaffungen, wie Smartphone, Laptop oder Schreibtischsessel, bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze auf 800 Euro. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zudem wird es eine Entlastung für Selbständige und Bauern durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge geben. Die Krankenversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,85 Prozent reduziert. Der Beitragssatz beträgt damit künftig 6,8 statt 7,65 Prozent. Zudem wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent sinken.

Eigenstromsteuer und E-Bikes

Eine Steuererleichterung wird es zudem für Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen geben. Konkret wird die Eigenstromsteuer entfallen. Bisher müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese mehr als 25.000 Kilowattstunden Eigenstrom erzeugt, 1,5 Cent pro Kilowattstunde an Steuer zahlen. Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer soll insbesondere die Industrie dazu ermutigt werden, Photovoltaik-Anlagen für die Energiegewinnung einzusetzen.

Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Ab Jänner kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe dazu ermutigt werden, ihren Mitarbeitern verstärkt E-Bikes anzubieten.

Digitalsteuer und Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe

Neben Entlastungen wird es im Zuge der Steuerreform 2020 auch Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuern geben:

Eine dieser neuen Steuern ist die sogenannte „Digitalsteuer“, die im September beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Onlinewerbeleistungen. Laut Finanzministerium fallen darunter: „Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen.“

Die Neueinführung der Digitalsteuer wird allerdings die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen, da unter diese Regelung lediglich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Millionen Euro fallen. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro mit 2020 wegfallen. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Diese Punkte sind noch offen

Steuererleichterungen, die von der türkis-blauen Bundesregierung geplant, aber weder in der letzten Legislaturperiode, noch in der darauffolgenden beschlossen wurden, umfassen die Neuregelung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (KöST) – der brutkasten berichtete über die geplante Steuerreform. Am 2. Jänner 2020 wird sich zeigen, ob sich die ÖVP und die Grünen im Regierungsübereinkommen bereits auf erste Eckpunkte geeinigt haben.


=> zur Page des Finanzministeriums

Videoarchiv: Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis:

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Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger
Bernd Greifeneder vor dem in Bau befindlichen neuen Dynatrace Campus in Linz | © Hermann Wakolbinger

Seinen Sitz hat der ursprünglich 2005 in Linz gegründete Observability-Spezialist Dynatrace bereits mit dem ersten Exit 2011 in die USA verlegt. 2019 folgte der Börsengang in New York (brutkasten berichtete damals). Österreich blieb dennoch ein zentraler Standort für den nunmehrigen Weltmarktführer im Bereich KI-basierter Observability. Ein neuer Büro-Campus in Linz mit 29.000 Quadratmetern soll demnächst bezogen werden, wie brutkasten berichtete. Von den weltweit aktuell rund 5.600 Mitarbeiter:innen sind etwa 28 Prozent an den sechs österreichischen Standorten in Linz, Wien, Graz, Klagenfurt, Hagenberg und Innsbruck beschäftigt.

Umsatzsprung um weitere 18 Prozent

Im Geschäftsjahr 2024/2025 war die Zahl der Beschäftigten noch bei rund 5.200 gelegen – und der jährlich wiederkehrende Umsatz (ARR) bei 1,7 Milliarden US-Dollar. Wie Dynatrace nun bekanntgab, konnte letzterer im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 auf 2,054 Milliarden Dollar erhöht werden – ein Sprung um 18 Prozent (bzw. 16 Prozent auf Basis konstanter Wechselkurse). Dabei habe man mit 29 Prozent „bereinigter operativer Marge“ eine „starke Profitabilität“ aufweisen können, heißt es vom Unternehmen.

Noch viel Potenzial bei KI-gestützter Observability

Und man sieht in der eigenen Branche noch enormes Potenzial: Der adressierbare Markt für Observability, Application Security und AI/LLM Observability werde auf 92 Milliarden US-Dollar geschätzt. Rund 10 Milliarden US-Dollar würden davon bereits AI Observability zugerechnet. „Wir sind auf dem Weg zu autonomen digitalen Ökosystemen, die sich selbst verwalten, Leistung sowie Kosten optimieren und Probleme beheben, bevor sie sich auf die Nutzer auswirken. Für diese Systeme ist KI-gestützte Observability unerlässlich, weil sie ansonsten blind für die reale Welt wären“, kommentiert Dynatrace-Gründer und CTO Bernd Greifeneder.

Standort Linz mit zentraler Rolle

Beim Abrufen dieses Potenzials spielt laut Gründer auch die oberösterreichische Hauptstadt mit dem Engineering Headquarter eine zentrale Rolle: „In Linz entwickeln wir nicht nur unser Produkt, das KI tief in seiner DNA trägt, sondern betreiben an der Johannes Kepler Universität auch Forschung, um Deep-Tech-Lösungen zu entwickeln, die es auf dem Markt noch nicht gibt.“

Greifeneder: „Zeigen jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden“

Greifeneder betont dabei, Europa könne im KI-Wettbewerb mit China und den USA selbstbewusst sein: „Bei Dynatrace zeigen wir jeden Tag, dass wir an den europäischen Standorten herausragende Engineering-Talente finden. Menschen aus der ganzen Welt entscheiden sich bewusst dafür, hier zu arbeiten und zu leben.“ Europa stehe an der Spitze, wenn es darum geht, Compliance-Anforderungen zu verstehen und ihnen gerecht zu werden. „Bereiche, in denen wir uns jedoch noch verbessern können, sind Geschwindigkeit und der Mut zum Risiko“, so der Gründer.

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