30.12.2019

Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2020 tritt die erste Etappe der Steuerreform in Kraft. Der brutkasten gibt einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Jahr auf Unternehmen zukommen werden.
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Steuererleichterungen 2020
(c) Adobe Stock

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen.

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Kleinunternehmerregelung

Ein Teil der Steuerreform betrifft die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit 1. Jänner 2020 wird die Kleinunternehmerregelung von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird zudem das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung entfallen.

Außerdem wird es für Kleinunternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, eine Pauschalierung geben. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Bei Dienstleistungsbetrieben beläuft sich die Pauschalisierung auf 20 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Steuermaßnahme, die 2020 in Kraft tritt, umfasst die Anhebung der Grenze für geringerwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten Anschaffungen, wie Smartphone, Laptop oder Schreibtischsessel, bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze auf 800 Euro. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zudem wird es eine Entlastung für Selbständige und Bauern durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge geben. Die Krankenversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,85 Prozent reduziert. Der Beitragssatz beträgt damit künftig 6,8 statt 7,65 Prozent. Zudem wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent sinken.

Eigenstromsteuer und E-Bikes

Eine Steuererleichterung wird es zudem für Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen geben. Konkret wird die Eigenstromsteuer entfallen. Bisher müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese mehr als 25.000 Kilowattstunden Eigenstrom erzeugt, 1,5 Cent pro Kilowattstunde an Steuer zahlen. Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer soll insbesondere die Industrie dazu ermutigt werden, Photovoltaik-Anlagen für die Energiegewinnung einzusetzen.

Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Ab Jänner kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe dazu ermutigt werden, ihren Mitarbeitern verstärkt E-Bikes anzubieten.

Digitalsteuer und Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe

Neben Entlastungen wird es im Zuge der Steuerreform 2020 auch Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuern geben:

Eine dieser neuen Steuern ist die sogenannte “Digitalsteuer”, die im September beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Onlinewerbeleistungen. Laut Finanzministerium fallen darunter: “Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen.”

Die Neueinführung der Digitalsteuer wird allerdings die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen, da unter diese Regelung lediglich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Millionen Euro fallen. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro mit 2020 wegfallen. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Diese Punkte sind noch offen

Steuererleichterungen, die von der türkis-blauen Bundesregierung geplant, aber weder in der letzten Legislaturperiode, noch in der darauffolgenden beschlossen wurden, umfassen die Neuregelung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (KöST) – der brutkasten berichtete über die geplante Steuerreform. Am 2. Jänner 2020 wird sich zeigen, ob sich die ÖVP und die Grünen im Regierungsübereinkommen bereits auf erste Eckpunkte geeinigt haben.


=> zur Page des Finanzministeriums

Videoarchiv: Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis:

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AnovonA
Das Team von AnovonA (c) AnovonA

In den rund 1.300 Billa-Filialen in Österreich sind bereits drei “mucki”-Getränke des Wiener Startups AnovonA flächendeckend erhältlich, zudem bei Mpreis und Metro. Und auch jenseits der Grenzen gibt es bereits einige Listungen, zum Beispiel bei coop in der Schweiz, bei Rewe in Bayern und bei Edeka deutschlandweit. Man habe die Umsätze seit Marktstart jährlich im Durchschnitt um den Faktor 3,5 steigern können, heißt es vom Startup.

Weitere Expansion im DACH-Raum geplant

Und so soll es auch weitergehen. “Deutschland und insbesondere Bayern wird 2025 neben dem weiteren Wachstum in der Schweiz und in Österreich ein ganz besonderer Wachstumsfokus sein”, so AnovonA in einer aktuellen Aussendung. Dazu sollen auch weitere Produkte auf den Markt gebracht werden, etwa ein Müsli.

Weitere Finanzierung für AnovonA bereits im Jänner

In den vergangenen Jahren kommunizierte AnovonA bereits mehrere Finanzierungsrunde – teilweise in Millionenhöhe. Anfang Jänner dieses Jahrs berichtete brutkasten zuletzt über eine siebenstellige Finanzierung aus dem davorliegenden Dezember mit SalzburgMilch als strategischem Investor. Bei dieser wurde die Firmenbewertung mit 9,2 Millionen Euro angeben. Bereits kurze Zeit später, noch im Jänner 2024, habe man eine weitere Investmentrunde mit dem deutschen Getränkehersteller VILSA über die GreenRock Brands GmbH zu einer Bewertung von 10,8 Millionen Euro abgeschlossen, heißt es nun vom Startup.

Aktuelles Millioneninvestment mit 14-Millionen-Euro-Bewertung

Nun befinde man sich in einer weiteren Finanzierungsrunde in Millionenhöhe durch Bestandsinvestoren zu einer Bewertung von mittlerweile mehr als 14 Millionen Euro, heißt es von AnovonA. Bei dieser werden die Bestandsgesellschafter “zu einer knappen Million Euro mitziehen”, sagt CEO Alexander Novotny auf brutkasten-Anfrage. “Der Zielbetrag, den wir in den nächsten Monaten einwerben möchten, ist zwei Millionen Euro”, so der Gründer.

AnovonA: Weitere Investoren u.a. im Lebensmittelbereich gesucht

Dieses Kapital diene zur Finanzierung eines Maßnahmenpaketes zusätzlicher Werbe- und Vertriebsmaßnahmen in der Schweiz und in Deutschland. Ein Großteil der Maßnahmen sei für Bayern geplant. “Bei der Suche nach neuen Investoren sind wir – ohne uns darauf einzuschränken – insbesondere auch an Partnern aus anderen Bereichen der Lebensmittelindustrie interessiert, da die Vision unseres Unternehmens ist zu einem der führenden Anbieter für Proteinlebensmittel zu werden”, erklärt Novotny.

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