31.08.2022

Statt „Pink Washing“ das richtige Wording beim Frauen-Recruiting finden

Der Deeptech-Szene fehlen die Frauen: Ein Wiener Startup setzt Gegenmaßnahmen, um gesellschaftlich etwas zu verändern.
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Walt.id, Pink Washing
(c) Walt.id - Das walt.id-Team.

Das Wiener Startup walt.id verfügt aktuell über eine einzige Mitarbeiterin – der Rest besteht aus männlichen Kollegen. Das soll sich ändern. Fatima Beron ist zuständig für People & Operations und hat mehrere Ideen, wie man mehr Frauen ins Team bekommt.

Angefangen mit einem Workshop, den die Initiative „100 Prozent – Gleichstellung zahlt sich aus“ für das Startup durchgeführt hat, über gut verfasste Stellenausschreibungen mit richtigem Wording, bis hin zu einer ehrlichen Firmenkultur, gehört alles dazu.

„Da bei walt.id Diversität und Inklusion seit Beginn an zur Mission gehören, ist es unsere Aufgabe, das gesamte Team zu diesem Thema stetig weiterzuentwickeln. Bloßes ‚Pink Washing‘ hat keinen nachhaltigen Einfluss auf eine inklusive Unternehmenskultur. Und dies ist Voraussetzung, um auch mehr Frauen für unser Team zu gewinnen“, erklärt Beron. 

Walt.id vereint digitale Identitäten

Das Startup selbst sieht seine Aufgabe darin, mithilfe der Geschlechtergleichstellung sowohl die digitale, als auch die analoge Welt ein Stück besser zu machen. Walt.id arbeitet in seinem Kerngeschäft hierzu seit 2020 eigentlich an einer dezentralen Herangehensweise zur digitalen Identität. Dabei setzt das Jungunternehmen auf die Vielzahl der digitalen Identitäten bzw. Online-Profile, die von Menschen erstellt wurden und deren Informationen bei unterschiedlichsten Internet-Plattformen zentral gespeichert werden.

Mithilfe der dezentralen Wallet des Wiener Unternehmens soll eine einzige Online-Identität erschaffen werden, über die jedes Individuum selbst bestimmt, welche Daten an welche Plattform weitergegeben werden. Durch den dezentralen Aufbau der Wallet werde ein hoher Grad an Sicherheit für die persönlichen und sensiblen Daten gewährleistet – alles Open Source. 

“Wir als Unternehmen sind sehr zukunftsorientiert und wollen Probleme in der Internetwelt lösen. Diese Zukunftsorientierung soll sich auch in unserer Belegschaft und den Strukturen widerspiegeln”, sagt Beron. Hier setzt auch das Credo des Startups an: „Ein einheitlicher Wissensstand zum Thema Gleichstellung der Geschlechter und sexuellen Orientierungen ist in einem internationalen Arbeitsumfeld wichtiger denn je, gerade wenn sich alle Geschlechter wohlfühlen sollen“, heißt es per Aussendung.

Richtiges Wording um Frauen zu ermutigen

Damit dies gelingt, hat Beron ein paar Punkte, die sie beherzigt und als Tipps anderen Unternehmen empfiehlt: Eine inklusive Stellenausschreibung, bei der sich jeder und jede angesprochen fühlt, gehört ebenso dazu, wie auch bestimmte Formulierungen darin. Flexibilität, Teilzeit und Vollzeit seien ihrer Meinung nach Begriffe, die für Frauen und Mütter einen wichtigen Aspekt bei der Stellensuche darstellen würden und Anwärterinnen zeigen, dass hier ein Unternehmen agiere, dass ehrlich ist und kein „Pink Washing“ betreibe. Alternativ sollte man als Unternehmen auch in diversen Frauennetzwerken sichtbar sein und „women in tech“ direkt ansprechen.

In diesem Zusammenhang sieht die Operations-Managerin Diversität als einen Unternehmenswert an, der als Basis in der Firma integriert sein sollte und nicht vermarktet, wie es vielerorts geschieht. Sie sagt: „Diversität und Inklusion bzw. Geschlechtergleichstellung sollte nicht als Marketingzweck herausposaunt werden. Sondern einfach ehrlich sein.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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