25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die „Großen“ einen Umweg finden und die „Kleinen“ die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

„Schrems II“ als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine „Schrems II“-bedingten Ambitionen aufmerksam. „Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen“ heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. „Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen“, betont man beim Startup und hält entgegen: „eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich“.

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Die Helsing-Gründer (v.l.n.r.): Gundbert Scherf, Torsten Reil und Niklas Köhler | © Helsing
Die Helsing-Gründer (v.l.n.r.): Gundbert Scherf, Torsten Reil und Niklas Köhler | © Helsing

Nur fünf Jahre nach der Gründung 2021 galt Helsing aus München schon bislang als eines der wertvollsten Scaleups Europas. Mit einer Kombination aus DefenseTech und AI setzt das Unternehmen gleich auf beide aktuellen Hype-Branchen. Dabei baut Helsing selbst Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge und bietet gleichzeitig auch KI-Upgrades für bestehende Systeme wie den Eurofighter an.

Nun schloss Helsing seine Series-E-Finanzierungsrunde ab. Schon mit dem Seedinvestment über 100 Millionen Euro im Gründungsjahr 2021 hatte man für Aufsehen gesorgt. Seitdem folgten immer größere Investments. Mit der nunmehrigen Mega-Runde über 1,8 Milliarden US-Dollar (ca. 1,6 Mrd. Euro) bei einer Bewertung von 18 Milliarden US-Dollar liefert das Münchner Scaleup den neuen Deutschland-Rekord.

Kapital zum Großteil von US-Investoren, aber weiter „mehrheitlich in europäischem Besitz“

Die Investorennnachfrage habe das verfügbare Volumen deutlich überstiegen, heißt es von Helsing. Das Kapital kommt dabei von neuen und bestehenden Investoren – vorwiegend aus den USA. Konkret genannt werden vom Unternehmen Dragoneer Investment Group, Lightspeed Venture Partners, Disruptive, Iconiq, Growth Equity at Goldman Sachs Alternatives, JPMorganChase, Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments), General Catalyst, Plural und Stepstone. Zu den bestehenden Investoren von Helsing zählen zudem Prima Materia, Accel und Greenoaks.

Dabei wird jedoch betont: „Helsing bleibt mehrheitlich in europäischem Besitz.“ Auch der Verwaltungsrat des Unternehmens bleibe unverändert – dessen Vorsitz halten Spotify-Gründer Daniel Ek und Ex-EADS-Chef Thomas Enders. Die weiteren Mitglieder sind Jeannette zu Fürstenberg, Denis Mercier und die Helsing-Gründer Torsten Reil (Co-CEO), Gundbert Scherf (Co-CEO) und Niklas Köhler (President & CPO).

Das Kapital soll nun für die weitere Entwicklung von KI-Plattformen und die Expansion in weitere Länder genutzt werden. Zu den bekannten Kunden von Helsing zählen die Armeen der Ukraine, Deutschlands sowie mehrere europäischer Nato-Staaten.

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Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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