25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-“Schrems II”-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das “Privacy Shield”-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil “Schrems II” richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die “Großen” einen Umweg finden und die “Kleinen” die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

“Schrems II” als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch “Kleine”, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine “Schrems II”-bedingten Ambitionen aufmerksam. “Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen” heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. “Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen”, betont man beim Startup und hält entgegen: “eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich”.

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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Mikro-Farming könnte die Lösung für globale Ressourcenprobleme sein. Nach dieser Vision arbeitet auch das Wiener Startup Farm.now und die dahinter stehende Firma farmNOW Shared Vertical Impact Farming GmbH rund um Corinna und Alexander Juranek.

Erst im Vorjahr hat das BioTech nach eigenen Angaben einen internationalen Deal abgeschlossen. Demnach stand die Zusammenarbeit mit espère food farms SA mit Sitz in der Schweiz und der norwegischen Veronor A/S bevor. In den folgenden Jahren wollte man 150 Standorte in Italien, Frankreich sowie in Norwegen, den USA und in Mexiko aufbauen, hieß es in Medienberichten.

Dort stand in Planung, Alpensaiblinge in Aquaponik-Farmen zu züchten und bis zu 120 Gemüsearten anzubauen. Die ersten Standorte wollte man in der Toskana in Italien und auf den Vega-Inseln in Helgelandskysten, Norwegen, eröffnen. In Norwegen wollte man zwölf Tonnen “hyperlokaler Produkte” auf 90 Quadratmetern anbauen – ein ambitionierter Plan.

B2C- und B2B-Modell im Angebot

Farm.now warb mit B2B- und B2C-Modellen, eigenen Farming-Spaces und einem non-stop-Zugang zu Landwirtschaft und Ernte. Das vertikale “Farming” sollte dabei in “hochentwickelter Agrar/Green Buillding Technologie” passieren, wie das Startup auf seiner Website schreibt. Darunter mobile Glashäuser für Brachflächen, Hausdächer, ungenutzte Räume. B2B-Kunden gab Farm.now indes Lizenzen, um “Shared Impact”-Farmen aufzubauen.

Das Wiener Startup wollte mit seiner “Farming-as-a-Service”-Plattform ein Lego-ähnliches Ökosystem schaffen und “die vertikale Landwirtschaft als gemeinsame Aktivität für alle Stadtbewohner:innen neu definieren”. Mit dem Vertical Farming Ansatz verfolgte man das Ziel, Lebensmittelproduktion in Städte zu bringen und mit Solarenergie sowie energie- und wasserautark zu betreiben.

Zahlungsunfähig

Nach ambitionierten Versuchen wendete sich das Blatt: Das Impact-Startup ist nun zahlungsunfähig. Das meldet der Alpenländische Kreditorenverband heute. Es erfolgte ein Gläubigerantrag. Nach Angaben des Kreditorenverbandes wird “im Rahmen des Insolvenzverfahrens das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein.”

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Heimische Startups wollen EU-“Schrems II”-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das “Privacy Shield”-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil “Schrems II” richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch “Kleine”, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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  • Im Juli war das “Privacy Shield”-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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