25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die „Großen“ einen Umweg finden und die „Kleinen“ die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

„Schrems II“ als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine „Schrems II“-bedingten Ambitionen aufmerksam. „Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen“ heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. „Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen“, betont man beim Startup und hält entgegen: „eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich“.

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Der deutsche Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) | (c) Sandro Halank via Wikimedia Commons
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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
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