25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die „Großen“ einen Umweg finden und die „Kleinen“ die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

„Schrems II“ als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine „Schrems II“-bedingten Ambitionen aufmerksam. „Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen“ heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. „Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen“, betont man beim Startup und hält entgegen: „eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich“.

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woom, Boos
(c)woom/Ivan Bandic - (v.l.) Björn Boos, woom CFO, Bernd Hake, woom CEO, Johannes Kisslinger, woom COO.

Das Wiener Unternehmen woom erweitert seine oberste Führungsebene und beruft Björn Boos zum Chief Financial Officer (CFO). Boos übernimmt die Gesamtverantwortung für die Finanzstrategie des internationalen Kinder- und Jugendfahrradherstellers und berichtet direkt an CEO Bernd Hake. Gemeinsam mit COO Johannes Kisslinger und Hake soll er die weitere internationale Expansion sowie die strategische Weiterentwicklung von woom vorantreiben. Mit der Erweiterung des C-Levels möchte woom gezielt die organisatorischen Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase schaffen.

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Boos verfügt über langjährige internationale Erfahrung in den Bereichen Finanzmanagement, Controlling und Unternehmensentwicklung. Seine Karriere begann in der Wirtschaftsprüfung bei Arthur Andersen und EY. Anschließend war er Senior Vice President Finance beim MDAX-notierten Unternehmen Ströer und verantwortete dort zentrale Finanz- und Steuerungsbereiche des führenden deutschen Medienhauses.

„Mit der Erweiterung unseres C-Levels stellen wir die Weichen für die nächste Wachstumsphase von woom. Björn bringt dafür internationale Finanzexpertise und umfassende Skalierungserfahrung mit, die entscheidend für den weiteren Ausbau unserer globalen Präsenz sind“, sagt woom-CEO Bernd Hake.

Boos zu seiner neuen Aufgabe

Zuletzt war der 55-Jährige Boos als CFO der The Customization Group, einem internationalen Anbieter von Print-on-Demand-Lösungen, tätig und leitete die globale Finanzorganisation im Rahmen der internationalen Skalierung und Professionalisierung des Unternehmens.

„Was mich sofort an woom angesprochen hat, ist die Kombination aus starkem Purpose, internationalem Anspruch und einem Produkt, das weltweit für Kinder und Familien tatsächlich einen Unterschied macht“, kommentiert Boos auf LinkedIn seine neue Rolle. „Schon in den allerersten Gesprächen hat mich die Leidenschaft hinter der Marke beeindruckt – die Energie, das Engagement und die Authentizität der Menschen, die sie jeden Tag aufbauen. Der Stolz auf das Produkt, die Stärke der Marke und die Klarheit des dahinterstehenden Ziels ergeben etwas wirklich Besonderes.“

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Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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