06.04.2020

Startup-Rettungsschirm: Schramböck nennt erste Maßnahmen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck nannte am Sonntagabend in einem LinkedIn-Posting erste Maßnahmen für einen Startup-Rettungsschirm. Darunter soll unter anderem ein Venture-Capital-Fonds nach "britischem Vorbild" sein.
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Startup-Rettungsschirm
(c) BMDW

In den letzten drei Wochen häuften sich in der österreichischen Startup-Landschaft Stimmen, dass es im Zuge der Coronakrise spezielle Maßnahmen für Startups braucht.

In der Community wurde des öfteren Kritik geübt, dass bestehende Hilfsmaßnahmen die spezifischen Voraussetzungen nicht berücksichtigen würden, mit denen Startups am Markt konfrontiert sind – darunter beispielsweise die hohe Eigenkapitalquote von Garantien.

Die Rufe nach einem eigenen Startup-Rettungsschirm wurden laut. Gleichzeitig lieferten Keyplayer in der Community erste Lösungsansätze, darunter beispielsweise staatliche Garantien auf Bridge-Rounds, die Absetzbarkeit von VC-Investments, Verdoppelung der privaten Investments durch den Staat oder die Aufweichung der Eigenkapitalvorschriften – der brutkasten berichtete.

+++ Coronakrise, Wirtschaft und die Innovation +++

Erste Maßnahmen genannt

Erst am vergangenen Freitag äußerte sich Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer im Rahmen einer Pressekonferenz zum 15 Milliarden Euro Nothilfefonds, dass er mit Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im engem Austausch stehe, um ein „vernünftiges Hilfspaket“ für Startups zu schnüren.

In einem LinkedIn-Posting nannte Schramböck am Sonntagabend nun erste Maßnahmen, die teilweise schon möglich sind: So können bereits jetzt Rückzahlungen bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der Österreichischen Forschungsfördergesellschaft (FFG) gestundet werden – der brutkasten berichtete bereits über Erleichterungen bei der FFG.  Laut Schramböck wurden durch die aws 70 Anträge auf Stundung bereits positiv erledigt.

Als weitere Maßnahmen nennt sie die Aufstockung des aws-Seed-Financing-Programms um 3,5 Millionen Euro und die „flexible Handhabung von aws-Milestones“  – das heißt, dass bestehende Förderungen weiter laufen, auch wenn Vorgaben aufgrund der Coronakrise nicht erreicht werden können.

VC-Fonds nach britischem Vorbild

Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung laut Schramböck mit Hochdruck an einem Venture-Capital-Fonds nach „britischem Vorbild“. Dieser soll in den nächsten Tagen stehen, so Schramböck. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Business Angels Unterstützung zu leisten, dass vor allem unsere zukunftsorientierten Start-up’s diese Krise gut überstehen können. Der Wirtschaftsstandort darf auch in Zukunft nicht auf ihre Ideen und ihre Innovationen verzichten.“ Wie der VC-Fonds genau ausgestaltet sein wird, ist allerdings noch nicht bekannt.

Bestehende Hilfsmaßnahmen

Wie schon des Öfteren verwies Schramböck in ihrem LinkedIn-Positing auf bestehende Hilfsmaßnahmen, die Gründer in Anspruch nehmen können. „Startups haben so wie andere Unternehmen auch die Möglichkeit, auf bestehende Unterstützungsmaßnahmen aus unserem Rettungsschirm zuzugreifen“, so die Wirtschaftsministerin.

In diesem Zusammenhang nennt sie die „neue Corona-Kurzarbeit“ und den Härtefallfonds, der mittlerweile auch Gründern offen steht, die nach dem 1. Jänner 2020 gegründet haben. Die Frist wurde nachträglich verlängert. Zudem verwies sie auf die Möglichkeit der Garantien.


=> zur Page des BMDW

Brutkasten-Nachlese: Startup-Rettungsschirm und Hilfe für Startups

Videoarchiv: Investors Talk | Status Quo der Startups in der Coronakrise

Investors Talk | Status Quo der Startups in der Coronakrise

Im heutigen Investors Talk sprechen wir über den Status Quo der Startups in Zeiten der Coronakrise und warum Down-Rounds gefährlich für das Ökosystem sind. Unsere Gäste sind Oliver Holle (CEO Speedinvest), Andreas Nemeth (CEO UNIQA Ventures), Florian Gschwandtner (CEO 8eyes), Julian Teicke (CEO wefox Österreich) und Astrid Woollard (Partner Scytale Ventures).

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Videoarchiv: Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung.

Die Unterstützung der FFG für Unternehmen, Startups und die Coronaforschung

Im Live-Talk sprechen wir mit Dr. Klaus Pseiner, Geschäftsführer der FFG Forschung wirkt. über die Maßnahmen zur Unterstützung von Startups und Unternehmen in der Coronaforschung. #sponsored

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 2. April 2020

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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