20.10.2023

Speedinvest von GP Bullhound als Seed Fund des Jahres 2023 ausgezeichnet

Die Auszeichnung bei den "Allstar Awards" des Investmentunternehmens GP Bullhound zeigt die hohe Relevanz von Speedinvest beim Aufbau von frühphasigen Tech-Startups.
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Speedinvest gewinnt bei den Allstar Awards der internationalen Investment Bank GP Bullhound (c) Speedinvest

Die Risikokapitalfirma Speedinvest, die als Europas führender Venture-Capital-Fonds für frühphasige Startups gilt, wurde bei den Allstar Awards der Investmentbank GP Bullhound zum Seed Fund des Jahres 2023 ausgezeichnet.

Speedinvest für Unterstützung von Early-Stage-Tech ausgezeichnet

Die Auszeichnung unterstreicht die führende Rolle des europäischen Frühphasenfonds, wenn es um die Investition in Early-Stage-Startups im Tech-Bereich geht. Seit seiner Gründung im Jahr 2011 vereint Speedinvest vereint heute mehr als eine Milliarde Euro verwaltetes Vermögen, das in über 350 Portfolio Unternehmen investiert wurde.

Erst Ende 2022 hat der Frühphasenfonds einen Fond in Höhe von 500 Millionen Euro ins Leben gerufen. Richtungsweisend unterstützt hat Speedinvest bereits Unternehmen wie Bitpanda, GoStudent, Refurbed, wefox und Schüttfix.

Von Nischenfonds zu europäischem Player

CEO und Managing Partner Oliver Holle blickt mit Zuversicht in die Zukunft des Fonds: „Speedinvest, vor knapp 12 Jahren als kleiner österreichischer Nischenfonds gegründet, hat sich inzwischen als führender Europäischer Player im VC-Bereich etabliert. Das macht dieser Award deutlich, der letztlich eine Auszeichnung von der Branche an seine Mitglieder ist. Mit mehr als 500 Millionen Euro an frischem Kapital und diesem Rückenwind sind wir gespannt, wohin unsere weitere Reise geht.“

Speedinvest zählt mittlerweile Büros in mehreren europäischen Großstädten, darunter London, Paris, Berlin, München und Wien. Der Venture-Capital-Fonds richtet sich in erster Linie an frühphasige Startups im FinTech, Climate- und HealthTech-Bereich und hält damit ein breites Portfolio über 350 Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

„Mit mehr als 80 Mitarbeiterinnen und über 350 Portfolio Unternehmen gibt es kaum jemanden, der eine bessere Übersicht über die Trends und Zyklen der Innovationsökonomie in Europa – und über den Kontinent hinaus – hat. Gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen profitieren Gründerinnen von unserer breiten Plattform umso mehr, egal ob Zugang zu Netzwerk, Wissen oder Austausch unter Gleichgesinnten“, meint CEO Holle zur Stellung des Fonds in der europäischen VC-Landschaft.

„Gute Produkte, profitables Wachstum und nachhaltige Positionierung“

Holle sah die Korrektur in der Tech-Welt als notwendige Reaktion auf die „Boomjahre 2021 und 2022“. Dem CEO zufolge müssen sich sowohl Gründerteams als auch Investoren wieder auf das Wesentliche, nämlich gute Produkte, profitables Wachstum und eine nachhaltige Positionierung fokussieren. Innovation bleibt weiterhin der entscheidende Erfolgsfaktor für den WOhlstand kommender Generationen, meint Holle weiter: „Hierzu sind angemessene Anschubfinanzierungen essenziell. Insofern ist und bleibt Venture Capital ein enormer Wachstumsmarkt, auch wenn dieses Umfeld zwangsweise eine Konsolidierung des Ökosystems mit sich bringen wird.“


Videotipp: Speedinvest-CEO Oliver Holle im brutkasten-Talk (Februar 2023):

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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