14.06.2021

SICAF: Blümel will eigene Gesellschaftsform für Investmentfonds

Finanzminister Gernot Blümel will Eigenkapital-Investitionen durch die Schaffung einer eigenen Gesellschaftsform fördern.
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Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen - Blümel fordert SICAF-Modell
Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen

Nachdem es um eine eigene Gesellschaftsform für Startups in letzter Zeit ruhig geworden ist, lässt Finanzminister Gernot Blümel jetzt mit einem anderen Vorschlag aufhorchen. Er will eine eigene Gesellschaftsform für Risikokapital-Fonds schaffen: SICAF (société d’investissement à capital fixe) ist in der Schweiz bereits als Aktiengesellschaft etabliert, deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist. Mit dieser Gesellschaft soll sich in Österreich ein Alternativer Investmentfonds (AIF) abbilden lassen. Diesen Vorschlag präsentierte Blümel gemeinsam mit WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf als eine Maßnahme aus einem Bündel zur Stärkung des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen.

Blümel bekräftigt Forderung nach fiktiven Eigenkapitalzinsen

„Jene Unternehmen, die überdurchschnittlich zum österreichischen BIP beitragen, haben eine unterdurchschnittliche Widerstandsfähigkeit“, sagte Blümel nach dem Kapitalmarktgipfel der Wirtschaftskammer. Gemeint sind damit Tourismus und Freizeitwirtschaft, in der Unternehmen stark fremdkapitalfinanziert sind und eine dünne Eigenkapitaldecke aufweisen. Die OECD hatte in ihrem jüngsten Länderbericht zu Österreich deshalb die Einführung steuerlicher Anreize für Eigenkapitalbildung und Gewinneinbehaltung empfohlen.

Blümel bekräftigte am Montag erneut seinen Vorschlag, Eigen- und Fremdkapital durch fiktive Eigenkapitalzinsen steuerlich gleichzustellen. Die Kritik, dass diese Maßnahme vor allem Großunternehmen mit viel Eigenkapital stärken würde, wies er zurück. Von der Maßnahme sollen vor allem familiengeführte KMU mit geringer Eigenkapitaldecke profitieren.

WKÖ: SICAF kann 500 Millionen Euro zusätzliche Eigenkapital-Investments mobilisieren

Als zweite Maßnahme strich Blümel die SICAF hervor. Sie erleichtere Beteiligungen und mobilisiere privates Risikokapital, das notwendig sei, um junge Unternehmen zu finanzieren, die erst in Zukunft die digitale und grüne Transformation der Wirtschaft anführen werden. Experten schätzen den Hebel eines solchen SICAF-Modells laut dem Papier der WKÖ auf 500 Millionen Euro an zusätzlichen Eigenkapital-Investitionen in KMU in den ersten Jahren nach Einführung. Mit SICAF sollen vor allem institutionelle Investoren angesprochen werden. Die Gesellschaftsform begünstige ein breites Investitionsportfolio, das nicht unbedingt nur Unternehmensbeteiligungen beinhalten müsse, ergänzt Mahrer.

Neben SICAF und Eigenkapitalzinsen sieht der Maßnahmenkatalog der WKÖ einen höheren Gewinnfreibetrag (15 statt 13 Prozent), einen Beteiligungsfreibetrag von mindestens 100.000 Euro, eine geringere Haltepflicht für ESOPs zur Mitarbeiterbeteiligung (drei statt fünf Jahre), eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent und einen Investitionsfreibetrag von 20 Prozent bzw 30 Prozent bei Fokus auf grün/digital als Nachfolger der Investitionsprämie, vor.

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Alawyer
© Karo Pernegger - Wolfgang Deutschmann.

Wolfgang Deutschmann ist wohl vielen in der heimischen Innovations-Szene ein Begriff. Bereits mit 18 wagte er den Schritt in die Selbstständigkeit und baute das Crowdfunding-Unternehmen Rockets Holding auf. Zudem ist er auch Eigentümer und CEO der ado New Media GmbH, einer Full-Service-Agentur für Social Media Marketing.

Aus dieser entstand die Idee zu Taxado – eine Recruiting-Plattform für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die 2023 an den Start ging. Nun gibt es mit Alawyer das nächste Projekt des Seriengründers, für das er gleich 1,5 Millionen Euro an Förderung einheimsen konnte.

Alawyer-Founder: „Keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen“

Während herkömmliche Tools oft schnelle, aber nicht mit Quellen belegbare Antworten liefern würden, verfolge Alawyer einen anderen Ansatz, heißt es vom Unternehmen. Die KI recherchiert auf Grundlage von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen, Fachliteratur und anderen offiziellen Quellen wie dem Grundbuch oder dem Firmenbuch, liest man in einer Aussendung.

Dabei folge sie derselben juristischen Methodik, die auch Jurist:innen bei der rechtlichen Recherche anwenden. Die Inhalte sollen dabei verständlich und nachvollziehbar aufbereitet werden, sodass den Antworten auch Laien folgen können. Die Überprüfung der KI-generierten Texte durch eine Expert:in sei dennoch notwendig, da Alawyer weder Rechts- noch Steuerberatung erbringt, wie Deutschmann erklärt „Alawyer ist bewusst nicht nur für Juristinnen und Juristen entwickelt und soll auch keinesfalls Anwält:innen oder Steuerberater:innen ersetzen. Im Gegenteil, die KI wurde mit rund 200 Expert:innen entwickelt: Schon jetzt gehören viele von ihnen zu unseren allerersten User:innen und profitieren selbst von dem Paradigmenwechsel im Rechtsbereich“, sagt er.

In elf Ländern verfügbar

Verfügbar ist Alawyer ab sofort mit Gesetzen und Gerichtsentscheidungen aus elf Ländern: neben Österreich und Deutschland zählen dazu Frankreich, Italien, Spanien, die Niederlande, Polen, Tschechien, Schweden, Dänemark und Finnland. Der Rest der EU soll bis zum Jahresende folgen.

Konkret möchte Alawyer dabei helfen, rechtliche Informationen zu strukturieren und zugänglich zu machen. Die KI unterstützt beispielsweise neben den Recherchen im Grund- oder Firmenbuch auch bei Vertragsanalysen oder bei der Aufbereitung von Quellen zu komplexen Rechtsfragen. Privatpersonen erhalten zudem den Hinweis, für rechtliche Beratung unbedingt Expert:innen (z.B. Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen) hinzuziehen, und können den Chat samt Quellen direkt mit diesen teilen.

Zu den ersten Anwendern der KI-Lösung Alawyer zählen bereits mehrere Unternehmen aus dem juristischen und industriellen Umfeld. Genannt werden unter anderem Bosch Österreich, Frauscher Sensortechnik sowie die Gaedke & Partner Steuerberatung, die das Tool jeweils in unterschiedlichen Bereichen wie Legal Counsel, Compliance oder steuerlicher Beratung einsetzen.

Förderung aus Italien und EU

Die Zielgruppe von Alawyer umfasst Privatpersonen und Unternehmen. Der Zugriff erfolgt über Web sowie mobile Apps für iOS und Android (ab September). Abgerechnet wird über ein Credit-System pro Nutzung, zusätzlich gibt es einen kostenlosen Free-Plan. Für Unternehmen sind Abo-Modelle und Integrationen in bestehende Systeme vorgesehen.

„Unser Anspruch ist klar: Jeder Mensch soll sich schnell und einfach bei Rechtsfragen orientieren können. In Österreich, in der EU, in Europa – mit Alawyer wird rechtliche Intelligenz für alle zugänglich“, erklärt Deutschmann, der für sein Unternehmen die erwähnten rund 1,5 Millionen Euro an Förderung unter anderem durch die EU sowie durch das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten hat.

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