27.05.2021

Fiktive Eigenkapitalverzinsung: “löst das Kernproblem nur sehr bedingt”

Nach dem Vorstoß von Finanzminister Gernot Blümel zu einer fiktiven Eigenkapitalverzinsung fallen die Reaktionen sehr unterschiedlich aus.
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Geteilte Meinung zur fiktiven Eigenkapitalverzinsung (vlnr.): Markus Raunig, Lisa Fassl, Kambis Kohansal Vajargah, Karin Doppelbauer, Jan Krainer
Geteilte Meinung zur fiktiven Eigenkapitalverzinsung (vlnr.): Markus Raunig, Lisa Fassl, Kambis Kohansal Vajargah, Karin Doppelbauer, Jan Krainer

Finanzminister Gernot Blümel ließ heute mit einem Vorschlag zur steuerlichen Absetzbarkeit von fiktiven Eigenkapitalzinsen aufhorchen – der brutkasten berichtete. Diese soll Unternehmer dazu motivieren, mehr Eigenkapital aufzubauen, um unabhängiger und krisenfester zu werden, meint der Minister. Die Reaktionen auf den Vorstoß fallen – wie gewohnt – gemischt aus. Im Kern stehen dabei – je nach politischer Ausrichtung – die Fragen, wie stark die Maßnahme überhaupt zum Aufbau von mehr Eigenkapital in heimischen Unternehmen beitragen kann und wie sehr auch kleine Unternehmen von der fiktiven Eigenkapitalverzinsung profitieren können.

“Ende der steuerlichen Diskriminierung”

Verhalten positiv reagieren in einer Aussendung die NEOS. “Das Ende der steuerlichen Diskriminierung von Eigenkapital ist ein guter erster Schritt”, meint NEOS-Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer. Die Maßnahme müsse nun aber möglichst ambitioniert umgesetzt werden sagt die Abgeordnete und bekrittelt das Fehlen “echter, ehrlicher Ambitionen, Eigenkapital zu stärken” bei der Regierung. Außerdem sei jene Maßnahme nur eine von vielen, die zudem sehr langsam wirke und vor allem die aktuell profitablen Unternehmen unterstütze. Die NEOS liefern dazu einen Katalog mit fünf Maßnahmen für mehr Eigenkapital.

Ähnlich äußert sich AustrianStartups CEO Markus Raunig auf Anfrage des brutkasten in konkretem Bezug auf Startups: “Der Vorschlag einer fiktiven Verzinsung macht Sinn und sollte Startups im Falle einer effektiven Umsetzung entlasten. Wenn man das im Finanzressort mit steuerlich attraktiven Mitarbeiterbeteiligungsmodellen, einem Beteiligungsfreibetrag und einem Dachfonds für institutionelle Investoren kombiniert, dann wird das den Standort Österreich massiv stärken”.

“Kein Ersatz, sondern viel mehr eine Ergänzung”

Lisa Fassl, Startup-Beauftragte im Wirtschaftsministerium schlägt zwar auf Anfrage des brutkasten in die selbe Kerbe, wird aber was die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen anbelangt, noch konkreter: “Das ist definitiv eine wichtige Maßnahme, um die Eigenkapital-Kultur in Österreich zu stärken, weil hier viele Unternehmen sehr schwach aufgestellt sind – und das ist problematisch. Die Maßnahme kann auch durchaus relevant für die Startup-Szene sein. Allerdings löst das unser Kernproblem nur sehr bedingt: Nämlich, dass es zu wenig Anreize gibt, in diese Form von Unternehmen überhaupt zu investieren”. Eine fiktive Eigenkapitalverzinsung sei kein Ersatz, sondern viel mehr eine Ergänzung zu Anreizen wie dem Beteiligungsfreibetrag, stellt Fassl klar.

Fiktive Eigenkapitalverzinsung nur für große Unternehmen sinnvoll?

Gänzlich ablehnend zu Blümels Vorstoß äußert sich die SPÖ. Als “umgekehrte Vermögenssteuersteuer” und “Millionärsbonus” bezeichnet Finanzsprecher Jan Krainer die fiktive Eigenkapitalverzinsung in einer Aussendung. Denn für die Zahlungen müssten auch “kleine” Steuerzahler und Sparer aufkommen. Zudem helfe die Maßnahmen nur großen Unternehmen wirklich, meint der Abgeordnete. “So könnte ein Unternehmen mit 2,3 Milliarden Eigenkapital bei der fiktiven Eigenkapitalverzinsung von einem Prozent, dann 23 Millionen Euro davon gewinnmindernd geltend machen. Das Unternehmen hätte eine Steuersubvention von rund sechs Millionen Euro pro Jahr. Für kleine Unternehmen rechnet sich die ÖVP-Idee hingegen kaum. Eine GmbH mit einem Eigenkapital von 50.000 Euro würde unter diesen Bedingungen, also mit einem fiktiven Zinssatz von einem Prozent, eine Steuersubvention von 125 Euro im Jahr bekommen”, rechnet die SPÖ vor.

Dieses Argument entkräftet WKÖ-Head of Startup Services Kambis Kohansal Vajargah in einem Statement gegenüber dem brutkasten zumindest teilweise, denn es sein eine Deckelung vorgesehen. “Die Ergebnisse der EcoAustria Studie berufen sich in ihrem Hauptszenario auf eine Deckelung von einer Millionen Euro, wovon besonders kleinere Unternehmen profitieren. Deswegen ist die Maßnahme sehr wohl für Startups geeignet”, so Kohansal Vajargah. Auch er bekräftigt jedoch weitere Forderungen wie den Beteiligungsfreibetrag und die neue Rechtsform.

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Das "Expedition Zukunft"-Team, Annamaria Andres (erste links) | (c) FFG

In Zeiten großer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen braucht es mutige Ideen, die nicht nur schrittweise verbessern, sondern bestehende Systeme grundlegend neu denken. Genau hier setzt das Förderprogramm „Expedition Zukunft“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) an. Annamaria Andres, die das Programm maßgeblich mitentwickelt hat, betont: “Die EU und auch Österreich sind sehr gut in inkrementellen Innovationen und Grundlagenforschung, doch es braucht auch disruptive Ansätze, um die Welt zu einem besseren, gerechteren und nachhaltigeren Ort zu verändern.”

Mehr als inkrementelle Verbesserungen

Das Ziel von “Expedition Zukunft” ist es, Projekte zu unterstützen, die einen echten Paradigmenwechsel bewirken können. Während traditionelle Innovationsprogramme oft auf Verbesserungen bestehender Technologien und Prozesse abzielen, sucht „Expedition Zukunft“ nach bahnbrechenden Ideen. Es geht darum, mit komplett neuen Ansätzen die jetzigen Herausforderungen anzugehen. Diese Herausforderungen könnten technologischer, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur sein.

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Zwei Wege in die Zukunft: #START – Business Edition und #INNOVATION

Das Programm gliedert sich in mehrere Ausschreibungsschienen. Hier ein Überblick zu zwei Förderschienen, die sich besonders für Gründer:innen von Startups und KMU eignen:

  • #START – Business Edition: Hier können Gründer:innen und KMU einreichen, die ganz am Anfang stehen. Sie haben eine visionäre Idee, aber noch kein ausgearbeitetes Konzept. Es geht darum, die Durchführbarkeit zu testen – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte, strategische und rechtliche Rahmenbedingungen. Für diesen Schritt stellt die FFG bis zu 80.000 Euro zur Verfügung.
  • #INNOVATION: In dieser Schiene wurde ein Problem bereits klar definiert, die Lösung ist jedoch noch offen. Mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt das Programm die Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Hier geht es um iterative Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Open Innovation und Design Thinking, um eine optimale Lösung für eine Zielgruppe oder ein disruptives Geschäftsmodell zu entwickeln.

Weitere Ausschreibungsschienen findet ihr auf der Programm-Website.

Mut zum Risiko und zur Veränderung

Disruptive Innovationen sind riskanter als schrittweise Verbesserungen. Sie bewegen sich oft in unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, müssen neue Märkte erschließen und kulturelle Veränderungen anstoßen. Diese bahnbrechenden Ideen haben ein höheres Umsetzungsrisiko. Deshalb bietet das Programm neben finanzieller Unterstützung auch umfassende Beratungsservices und Expeditionsguides.

Die Expeditionsguides sind Expert:innen, die die geförderten Projekte begleiten. Neben der individuellen Begleitung bietet das Programm auch Netzwerktreffen, bei denen sich die Fördernehmer:innen untereinander austauschen können.

Von der Vision zur Umsetzung

Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist der Mut zur großen Vision. Dahingehend werden Fördernehmer:innen gesucht, die größer denken und bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Vision muss auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Mehrwert bieten. Es geht nicht nur um Profit, sondern um Impact – sei es in der Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft.

Ein Beispiel für solche visionären Projekte sind Innovationen in der Raumfahrt, der Krebsbekämpfung, sozialen Inklusion oder Pflegekonzepte für eine alternde Gesellschaft.

Solche Ideen stoßen jedoch oft auf große gesellschaftliche Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Bereitschaft der Menschen, eingefahrene Verhaltensmuster zu ändern, eine Hürde dar. Genau hier setzt das Programm an, um den notwendigen Wandel zu unterstützen und den Weg für zukunftsweisende Innovationen zu ebnen.

Unterstützung, die über Geld hinausgeht

Neben der finanziellen Förderung bietet „Expedition Zukunft“ auch umfangreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören Workshops zu Geschäftsmodellen, Strategieberatung oder Hilfe bei IP-Fragen. So soll sichergestellt werden, dass die Projekte nicht nur technisch funktionieren, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden können.

Das Programm „Expedition Zukunft“ vernetzt die Teilnehmenden gezielt mit relevanten Partner:innen aus Wirtschaft, Forschung und öffentlichem Sektor. Ein starkes Netzwerk aus Wirtschaftsagenturen, Ministerien und internationalen Partnern unterstützt dabei, die richtigen Kontakte zur richtigen Zeit zu knüpfen – oft der Schlüssel zum Erfolg eines Projekts.

Bewerbungsfrist und Kriterien

Die Einreichfrist für die #START Business Edition endet am 28. Januar um 12:00 Uhr. Die Schiene #INNOVATION ist als laufende Ausschreibung angelegt. Bewerber:innen müssen neben einer bahnbrechenden Idee auch den Willen mitbringen, Risiken einzugehen und groß zu denken. Diversität, gesellschaftlicher Impact und die Bereitschaft zur Veränderung sind entscheidend.

Abschließend merkt Andres an: “Wir suchen Visionär:innen, die bereit sind, die Welt zu verändern. Die Expedition Zukunft ist für diejenigen, die über den Tellerrand hinaus denken, die mutig sind und größer denken. Wer bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, findet in dieser Initiative der FFG nicht nur einen Förderer, sondern einen Partner auf dem Weg in die Zukunft.”

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