14.06.2021

SICAF: Blümel will eigene Gesellschaftsform für Investmentfonds

Finanzminister Gernot Blümel will Eigenkapital-Investitionen durch die Schaffung einer eigenen Gesellschaftsform fördern.
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Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen - Blümel fordert SICAF-Modell
Finanzminister Gernot Blümel @ Bundesministerium für Finanzen

Nachdem es um eine eigene Gesellschaftsform für Startups in letzter Zeit ruhig geworden ist, lässt Finanzminister Gernot Blümel jetzt mit einem anderen Vorschlag aufhorchen. Er will eine eigene Gesellschaftsform für Risikokapital-Fonds schaffen: SICAF (société d’investissement à capital fixe) ist in der Schweiz bereits als Aktiengesellschaft etabliert, deren ausschliesslicher Zweck die kollektive Kapitalanlage ist. Mit dieser Gesellschaft soll sich in Österreich ein Alternativer Investmentfonds (AIF) abbilden lassen. Diesen Vorschlag präsentierte Blümel gemeinsam mit WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf als eine Maßnahme aus einem Bündel zur Stärkung des Eigenkapitals österreichischer Unternehmen.

Blümel bekräftigt Forderung nach fiktiven Eigenkapitalzinsen

„Jene Unternehmen, die überdurchschnittlich zum österreichischen BIP beitragen, haben eine unterdurchschnittliche Widerstandsfähigkeit“, sagte Blümel nach dem Kapitalmarktgipfel der Wirtschaftskammer. Gemeint sind damit Tourismus und Freizeitwirtschaft, in der Unternehmen stark fremdkapitalfinanziert sind und eine dünne Eigenkapitaldecke aufweisen. Die OECD hatte in ihrem jüngsten Länderbericht zu Österreich deshalb die Einführung steuerlicher Anreize für Eigenkapitalbildung und Gewinneinbehaltung empfohlen.

Blümel bekräftigte am Montag erneut seinen Vorschlag, Eigen- und Fremdkapital durch fiktive Eigenkapitalzinsen steuerlich gleichzustellen. Die Kritik, dass diese Maßnahme vor allem Großunternehmen mit viel Eigenkapital stärken würde, wies er zurück. Von der Maßnahme sollen vor allem familiengeführte KMU mit geringer Eigenkapitaldecke profitieren.

WKÖ: SICAF kann 500 Millionen Euro zusätzliche Eigenkapital-Investments mobilisieren

Als zweite Maßnahme strich Blümel die SICAF hervor. Sie erleichtere Beteiligungen und mobilisiere privates Risikokapital, das notwendig sei, um junge Unternehmen zu finanzieren, die erst in Zukunft die digitale und grüne Transformation der Wirtschaft anführen werden. Experten schätzen den Hebel eines solchen SICAF-Modells laut dem Papier der WKÖ auf 500 Millionen Euro an zusätzlichen Eigenkapital-Investitionen in KMU in den ersten Jahren nach Einführung. Mit SICAF sollen vor allem institutionelle Investoren angesprochen werden. Die Gesellschaftsform begünstige ein breites Investitionsportfolio, das nicht unbedingt nur Unternehmensbeteiligungen beinhalten müsse, ergänzt Mahrer.

Neben SICAF und Eigenkapitalzinsen sieht der Maßnahmenkatalog der WKÖ einen höheren Gewinnfreibetrag (15 statt 13 Prozent), einen Beteiligungsfreibetrag von mindestens 100.000 Euro, eine geringere Haltepflicht für ESOPs zur Mitarbeiterbeteiligung (drei statt fünf Jahre), eine Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent und einen Investitionsfreibetrag von 20 Prozent bzw 30 Prozent bei Fokus auf grün/digital als Nachfolger der Investitionsprämie, vor.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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