09.05.2022

Schramböck tritt zurück: Ein Fazit zur Startup-Politik

Margarete Schramböck tritt offziell als Wirtschaftsministerin zurück. In der Startup-Politik zeigte sie viel Wohlwollen, aber wenig Durchsetzungskraft. Eine Einordung.
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Im April 2018 lud Margarete Schramböck zum
Im April 2018 lud Margarete Schramböck zum "Startup-Frühstück" ins Ministerium und punktete damit in der Community, doch die Harmonie währte nicht lange | (c) Christian Lendl
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Eine Affinität zur Digitalisierung war bei Margarete Schramböck als ehemalige A1 CEO keine Überraschung, als sie Ende 2017 in der türkis-blauen Regierung ihr Amt als Wirtschaftsministerin antrat. Ob sie das Thema Startups genau so wichtig nehmen würde, wie ihr Vorgänger Harald Mahrer, der damals gerne mit einem T-Shirt “No sleep till Gründer-Land Nr. 1” auftrat, war aber nicht gleich klar.

Schon bald machte sich die neue Ministerin daran, zu zeigen, dass ihr das Thema tatsächlich wichtig ist. Wenige Tage nach ihrer Angelobung gab sie dem brutkasten erstmals ein Statement zum Thema. Es sollten noch sehr viele brutkasten-Interviews folgen – zeitweise schon so viele, dass in der Szene darüber gewitzelt wurde. Zugleich freute man sich aber auch über die Aufmerksamkeit der Ministerin. Einige Monate nach dem türkis-blauen Regierungsstart, folgte mit dem ersten “Startup-Frühstück” auch eine sehr deutliche Message direkt an die Kern-Community: Es wird nicht nur für Fotos posiert sondern auch zugehört. Das kam gut an.

Mehrere Krisen und kein Platz für Startup-Politik

Doch für viele in der per se ungeduldigen Startup-Welt, für die sich ein Jahr wie eine Ewigkeit anfühlt, folgten schon damals den Worten zu langsam und zu wenige Taten. Und dann begann alles, so richtig schwierig zu werden. Zunächst stoppte die Ibiza-Krise einige bereits begonnene Prozesse. Und nachdem in der Übergangsregierung von Brigitte Bierlein naturgemäß nicht viel neues gekommen war, schlug in Schramböcks zweiter Amtszeit die nächste große Katastrophe zu: Das türkis-grüne Regierungsprogramm, das von der Szene durchaus positiv aufgenommen worden war, musste schon wenige Wochen nach der Angelobung der Regierung wegen der Coronakrise hintangestellt werden.


Schramböck-Rücktritt 2022 per Video-Statement

Nach fast fünf Jahren Politik lege ich heute mein Amt als Digitalisierungs- und Wirtschaftsministerin zurück. Mein Ziel war es immer, den Wirtschaftsstandort zu attraktivieren und für die Menschen in diesem Land bestmöglich zu arbeiten. Es war mir eine Freude, die Zukunft dieses großartigen Landes mitzugestalten. Danke an alle für die gute Zusammenarbeit!

Posted by Margarete Schramböck on Monday, May 9, 2022

Die Zeit, in der Funktionierendes verwaltet und Neues ausprobiert werden konnte, war vorerst vorbei. Nun musste Krisenpolitik her. Und in der spielten Startups eine untergeordnete Rolle. Das war enttäuschend für die Szene, aber mit Blick auf das Ganze durchaus nachvollziehbar. Denn viele Startups waren eben – ganz wie es das Klischee will – agil und wendig und fanden schnell einen Weg, Krisengewinner zu werden. Sie mussten eben nicht gerettet werden, während ganze Branchen, die volkswirtschaftlich eine zentrale Rolle spielen, ohne Unterstützung nicht überlebt hätten.

Mit der Ankündigung eines eigenen Startup-Hilfspakets und der Vorstellung eines Startup-Bauftragten des Ministeriums samt Startup-Komitee, nur wenige Wochen nach Beginn der Krise, kam nochmal ein vermeintlicher Lichtblick. Doch Beauftragter und Komitee traten, obwohl direkt der Community entstammend, lange nicht als kräftige Stimme in Erscheinung. Mit dem beliebten, aber retrospektiv nur bedingt treffsicheren Covid-Startup-Hilfsfonds war es bekanntlich nach dem ersten Durchgang vorbei. Und den “Runway-Fonds” gibt es bis heute nicht – man hat ihn wohl, ohne das je offiziell zu kommunizieren, unter den Tisch fallen lassen.

Wie man immer wieder bei Insidern heraushören konnte, scheiterte es hier nicht an Schramböck sondern daran, dass keine Budgets bereitgestellt wurden. Ein mäßiger Eindruck bleibt freilich: Wirklich hart dafür gekämpft dürfte die Ministerin nicht haben. Zumindest – und das gilt für gesamte Zeit im Amt – konnte sie ihre Punkte innerhalb der Regierung nicht ausreichend durchsetzen.

Das hat sich nach dem Abtritt von Sebastian Kurz tendenziell sogar noch verschlechtert. Darüber können auch die Fortschritte in der Startup-Politik in den vergangenen Monaten in Form von – immerhin – Gesetzesentwürfen nicht hinwegtäuschen. Denn erstens wurden in diesen Entwürfen bekanntlich zentrale Anliegen der Szene nicht aufgenommen und zweitens spielte das Wirtschaftsministerium weder bei neuer Rechtsform, noch bei Rot-Weiß-Rot-Karte die Hauptrolle, schlicht weil die Zuständigkeiten anders gelagert sind.

Margarete Schramböck: Ernüchternde Bilanz, aber Luft nach unten

Das hier immer wieder zitierte Policy Dashboard von AustrianStartups brachte vor etwa einem Jahr eine ernüchternde Bilanz in quantifizierter Form: Wirklich erfüllt wurden von der türkis-grünen Regierung seit ihrem Antritt nur drei von 34 Forderungen, welche die Startup-Organisationen knapp vor deren Antritt (wieder einmal) zu Papier gebracht hatte. Ein im Herbst angekündigtes “Gründer:innen-Paket” scheint, wie erwähnt, langsam angegangen zu werden, aber bislang eher vom Justiz-Ressort ausgehend.

Was bleibt von Margarete Schramböcks Startup-Politik? Auf dem Papier nicht viel. Zwar gibt es ein paar neue Gesetze, einige große Punkte schafften es zum Entwurf oder gingen zumindest in die Ausarbeitung im Ministerium mit noch ungewissem Ausgang. Bei anderen ganz zentralen Anliegen der Community allerdings passierte überhaupt nichts. Auf der Plus-Seite bleibt eine in der öffentlichen Wahrnehmung gefestigte Position der Startup-Community als politisch relevante Gruppe. Dazu hat Margarete Schramböck mit ihren Worten, denen leider zu wenige Taten folgten und der Einführung von Startup-Beauftragtem und Startup-Komitee beigetragen. Das etwas besseres nachkommt, ist leider keineswegs sicher – bei aller gerechtfertigten Kritik an der Arbeit von Margarete Schramböck gibt es letztlich auch noch Luft nach unten.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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