06.05.2021

Nach Übergabe an Fassl: Altrichter zieht Bilanz mit Wermutstropfen

In einem Statement für den brutkasten zieht Michael Altrichter ein nicht nur positives Resümee zu seinem Jahr als Startup-Beauftragter.
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Michael Altrichter bei der ersten Pressekonferenz als Startup-Beauftragter im Frühjahr 2020
Michael Altrichter bei der ersten Pressekonferenz als Startup-Beauftragter im Frühjahr 2020 | (c) BKA / Wenzel

Etwas mehr als ein Jahr war Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium. Wie heute verkündet wurde, tritt Female Founders-Gründerin Lisa Fassl, die schon bislang Teil von Altrichters Team („Startup-Komitee“) war, seine Nachfolge an. In diesem Jahr gab es auch Kritik aus der Startup-Szene. Der Tenor: Der Gründer- und Business Angel sei in seiner (ehrenamtlichen) Position nicht sichtbar genug gewesen, und habe sich zu wichtigen Fragen, wie der vielfach geforderten Verlängerung des Covid-Startup-Hilfsfonds, zu wenig bzw. zu verhalten geäußert.

Covid-Startup-Hilfsfonds-Stopp und Runway-Fonds-Verzögerung als Wermutstropfen

Tatsächlich gibt es nur wenige öffentliche Aussagen von Altrichter zu diesem Thema. Als einer der namentlichen Unterzeichner der Hilfsfonds-Petition bekannte er sich aber zum Wunsch nach einer Neuauflage. Auch in einem Statement zur Übergabe, um das der brutkasten den bisherigen Startup-Beauftragten gebeten hat, sticht dieser Punkt als Wermutstropfen hervor. „Der Covid-19-Hilfsfonds war ein echtes Highlight und ein Beispiel für schnelle und unkomplizierte Hilfe, die aus guter Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft entstehen kann. Nur zu gerne hätte ich gesehen, dass dieses Instrument prolongiert worden wäre – aber das ist uns leider nicht gelungen“, schreibt er.

Mit ähnlich kritischem Unterton äußert sich Altrichter zum Runway-Fonds, der nach monatelangen Ankündigungen noch immer auf sich warten lässt. Dieser sei von der Konzeption her gut gedacht gewesen, habe dann aber bei der Umsetzung an Schwung verloren. „Auch wenn es länger gedauert hat, wird er aber noch kommen – immerhin“, so der Investor.

Auf die Rückfrage des brutkasten, woran es denn bei beiden Instrumenten gescheitert sei meint Altrichter: „Ich kann nicht genau sagen, warum es den Runway-Fonds bisher nur in der Ankündigung gibt und warum der Covid-19-Hilfsfonds nicht verlängert worden ist. Tatsache ist aber, dass sich die Verzögerungen im Prozess der politischen Meinungsbildung ergeben haben – aber wer da jetzt dafür oder dagegen war im Detail, das entzieht sich meiner Kenntnis. Das Komittee und das Startup-Ecosystem befürworten beides stark“.

Altrichter: „Themen, die uns seit vielen Jahren begleiten, in der Politik erfolgreich platziert“

Abgesehen von diesen Punkten zeichnet Altrichter ein sehr positives Bild seiner Tätigkeit: „Einige andere Themen, die uns als Startup-Ecosystem schon seit vielen Jahren begleiten, haben wir gemeinsam mit vielen Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Szene in der Politik erfolgreich platziert. Dazu gehört beispielsweise die neue Gesellschaftsrechtsform oder die Initiative für Incentivierung von privaten Investments. Ich bin mir sicher, dass es hierzu schon bald gute Neuigkeiten geben wird“. Konkret hebt der bisherige Startup-Beauftragte in diesem Punkt die gute Zusammenarbeit mit Niki Futter (u.a. aaia-Vorstand), Christiane Holzinger (JW-Bundesvorsitzende) und Kambis Kohansal Vajargah (Head of Startup Services der WKÖ) hervor.

Seiner Nachfolgerin streut Altrichter verbal Rosen: „Mit Lisa Fassl haben wir die beste Person für diese Aufgabe gefunden. Sie ist nicht nur selbst Gründerin, sondern ist mit ihrem umfassenden Netzwerk, ihrer Kommunikationsgabe und ihrer Energie die perfekte Startup-Beauftragte“. Zugleich gibt er in seinem Resümee auch einen Einblick in die nächsten großen Themen: „Noch ist viel zu tun. Die Möglichkeit für echte Mitarbeiterbeteiligungen zum Beispiel, Kapital für Wachstumsfinanzierungen, Entrepreneurial Education… die Liste an Herausforderungen, vor der Innovationsstandort Österreich steht, ist lang“. Der Standort Österreich müsse noch deutlich kompetitiver werden, um nicht international den Anschluss zu verlieren.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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