30.12.2017

Rückblick und Ausblick: Player aus der Startup-Szene über 2017 und 2018

Wir haben haben unterschiedliche Akteure der österreichsichen Startup-Szene um einen Rückblick auf 2017 und einen Ausblick auf 2018 gebeten.
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Rückblick 2017 Ausblick 2018
Herbert Gartner, Tanja Sternbauer, Hansi Hansmann, Ali Mahlodji

Im vergangenen Jahr hat sich in der österreichischen Startup-Szene einiges getan. Es gab große Exits und Investments. Neue Technologien, allen voran die Blockchain, wurden auch hierzulande zu einem dominierenden Thema. Auch vom kommenden Jahr ist nicht zu erwarten, dass es langweilig wird. Wir haben einige Player aus der österreichischen Startup-Szene um einen Rückblick und einen Ausblick gebeten. Dabei haben wir ganz unterschiedliche Blickwinkel eingeholt.

+++ Herbert Gartner: Mit Syndizierung zum Business Angel des Jahres 2017 +++

Rückblick & Ausblick

Herbert Gartner – Business Angel of the Year

2017 war aus eQventure-Sicht von einigen großen Themen bestimmt. Wir haben eine beschleunigte digitale Transformation der gesamten Wirtschaft erlebt. Es gab verstärkte Anstrengungen von etablierten Unternehmen mit jungen Technologiefirmen zu kooperieren – anstatt sie zu akquirieren. Zugleich gab es im Rückblick wenig inländischen Mut zur Akquisition – daher erfolgten auch 2017 fast alle Tech-Akquisitionen durch ausländische Käufer. Außerdem haben wir zahlreiche unstrukturierte Direktbeteiligungen privater Investoren beobachtet.

Was wir für die österreichische Startup-Szene erwarten: Österreich zählt zu den forschungsintensivsten Regionen Europas. Hier schlummert viel Potential für zukünftige Hidden-Champions. Wir erwarten für 2018 wieder zahlreiche Unternehmensgründungen von Talenten, die den Sprung von der Industrie in die Selbstständigkeit wagen und damit technologisch völlig neue Gebiete und neue Märkte erobern.

Hansi Hansmann – Business Angel

Mein persönliches Highlight 2017 war der mySugr-Exit. Der war international vielleicht noch wichtiger als Runtastic und jedenfalls der größte Digital Health-Deal bislang. Allgemein gesprochen: Wir haben uns weiterentwickelt, keine Frage. Startups sind tatsächlich im Mainstream angekommen. Accelerators, Incubators und Coworking Spaces schießen nur so aus dem Boden. Big Corporates sind auch hierzulande dabei aufzuwachen. Das ist insgesamt gut. Innovation bekommt einen höheren Stellenwert, das Ecosystem entwickelt sich weiter, die Politik (siehe Wahlkampf!) sieht es als wichtig an. Es hat aber auch Nachteile: Es gibt auch viele Trittbrettfahrer, also Leute, die wenig Ahnung haben und das gut verschleiern können. Manchmal habe ich den Eindruck, dass nicht die Startups bzw. die Gründer im Fokus sind, sondern das ganze Rundherum.

Für 2018 habe ich einige Wünsche. Von der Politik erwarte ich mir konkrete Maßnahmen, die deutlich über das Startup-Paket hinausgehen. Vor allem im bereich steuerliche Incentivierung, Gesellschaftsform, leichterer Zugang zu ausländischen Mitarbeitern und Entwicklern brauchen wir dringender denn je passende Regelungen. Da ist die neue Regierung sehr gefragt.

Tanja Sternbauer – Startup Live, Female Founders

Die Szene wird langsam erwachsen und positioniert sich auch international erfolgreich. Sektor5 musste schließen, dafür zeigen größere, vielversprechende Initiativen wie der Launch von factory300 und weXelerate, dass das Startup-Thema auch von Staat und Corporates ernst genommen wird.

Ich persönlich wünsche mir eine bessere Zusammenarbeit zwischen den relevanten Playern und eine nachhaltigere Herangehensweise bestehender Initiativen um das österreichische Startup-Ökosystem auch über die nächsten Jahre hinaus zu unterstützen. Spannend wird’s vor allem, sollte die Politik unter Umständen nicht mehr so viel Zuspruch leisten.

Ali Mahlodji – Whatchado

Wenn das Jahr etwas war, dann alles andere als langweilig. Ich denke, wir sind am richtigen Weg und gerade deshalb sollten wir inne halten und uns auf die Stärken des österreichischen Ökosystems besinnen, um es 2018 noch nachhaltiger zu machen.

Markus Raunig – AustrianStartups

Die Szene ist im letzten Jahr gefühlt erwachsener geworden. Mehr und mehr Leute sehen das wirtschaftliche Potenzial von Startups und es entwickelt sich ein zunehmend kompetitiveres Umfeld. Es gab im Rückblick viele persönliche Highlights, wie den Stammtisch mit dem Bundeskanzler oder die super Zusammenarbeit übers ganze Ökosystem für die Austrian Startup Agenda. Am Ende haben wir aber auch gesehen, dass wir nicht vergessen sollten, wo wir herkommen. Während es immer mehr und bessere Angebote für späterphasige Startups gibt, fallen manche frühphasige Unterstützer wie der Sektor 5 weg. Es wäre wichtig, dass diese Lücken im Jahr 2018 wieder geschlossen werden. Denn unser großer Wunsch fürs nächste Jahr ist ganz klar: Mehr Unternehmergeist, mehr Gründungen und mehr Startups die wirklich ambitioniert und international denken.

Thomas Schranz – Blossom, Lemmings

Thomas Schran Tosh lemmings blossom rückblick 2017 ausblick 2018 startup2017 haben wir es in Wien in kürzester Zeit von Null auf eine weltweit führende Rolle im Bereich Facebook Messenger Apps und Chat Bots geschafft. Das zeigt für mich, dass es möglich ist, international mitzugestalten und ganz vorne dabei zu sein. 2018 wird der Test ob wir diesen Vorsprung in der Kombination von Machine Learning und der Reichweite in Facebook Messenger und ähnlichen Plattformen weiter ausbauen können. Ähnlich viel Hype ist gerade im Blockchain-Bereich. Auch hier wird es spannend werden ob wir es schaffen, nicht nur beim Hype vorne dabei zu sein sondern Wert zu erzeugen und Resultate zu liefern. Es wird auf jeden Fall nicht langweilig.

Herwig Springer – CEO i5invest

Unsere Top 5 Highlights 2017 waren: Österreichs erstes globales agTech-Investment aus den USA in das Startup smartbow. StreamUnlimited und Google erobern mit dem Voice Assistant den Weltmarkt. Bonnier aus Schweden investiert in das österreichische EduTech Knowledgefox. WeAreDevelopers organisiert Europas grösste Software-Development Konferenz in Wien. i5invest holt zahlreiche internationale Investoren nach Österreich.

Unsere Strategie, internationale Investoren und Konzerne nach Österreich zu holen geht auf. CEE wird so schrittweise mehr und mehr Bedeutung beigemessen, das spüren wir auch bei unseren Aktivitäten im Silicon Valley und an der US-Ostküste.

Für 2018: i5invest wird noch mehr internationale Investoren nach Österreich holen. Es werden weiter viele High-Tech-Jobs geschaffen.
Die größte Herausforderung und mittlerweile ein ernstes Problem dass es für 2018/2019 gibt: Wir haben einen extremen Fachkräftemangel. WeAreDevelopers alleine kann das Problem nicht lösen. Österreich muss für internationale Fachkräfte weiter attraktiv bleiben und noch sichtbarer werden. Die Zahl der österreichischen Absolventen ist leider viel zu gering – an allen Ecken und Enden sind Österreichische Unternehmen bei Ihrem Wachstum eingeschränkt.

Rudolf Dömötör – WU Entrepreneurship Center

Für mich war natürlich besonders spannend, was sich 2017 im universitären Umfeld getan hat. Da gibt es im Rückblick drei besondere Highlights: Erstens das Spin-off Austria Fellowship, das im Sommer aus der Taufe gehoben wurde und akademische Gründungsprojekte in den nächsten zwei Jahren mit bis zu 15 Millionen Euro unterstützen wird. Das ist ein auch im internationalen Vergleich bemerkenswertes Förderprogramm und ein starkes Signal zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers aus den Hochschulen. Zweitens die internationale Auszeichnung der Entrepreneurship Avenue als eines von weltweit nur 15 und einziges europäisches Programm als Best Practice im Bereich Entrepreneurship Education. Und – drittens – in Graz freue ich mich riesig über die Einrichtung des ZWI (Zentrum für Wissens- und Innovationstranfer) als neuen universitären Hub for Innovators.

Meine sonstigen Highlights 2017 in der Startup-Szene: der mySugr-Exit, Opening von Wexelerate (starkes Signal der Internationalisierung des Standorts Wien und Zusammenrücken von Corporates und Startups) und die 300er-Aktivitäten in Linz sowie die Mitwirkung der Stadt Wien im Start Alliance Startup City Netzwerk. 2018 wird es spannend, welche konkreten Maßnahmen, Initiativen und Aktivitäten die neue Bundesregierung setzen wird.

Berthold Baurek-Karlic – Venionaire Capital

Das Jahr 2017 war im Rückblick ohne Zweifel das spannendste in unserer bisherigen Firmengeschichte. Wir haben gemeinsam mit Partnern der KPMG den European Super Angels Club (ESAC) ins Leben gerufen und bereits im ersten Jahr mehrere Millionen Euro über dieses Netzwerk investiert. Ein starkes Zeichen der wachsenden Community war sicherlich die Eröffnung des CO-Working & Acceleration Centers WeXelerate – wo wir zwar nicht eingezogen sind, aber als Channel-Partner mit unserem Know-how gerne zur Verfügung stehen.

Dieses Jahr wurde insgesamt sehr viel Geld in der Early-Stage in Österreich investiert – ich denke, wir haben hier im Vergleich zu Deutschland mehr als das „übliche“ 1/10 aufgezeigt – aber wir haben noch viel zu tun. Es fehlt insbesondere in der Anschlussfinanzierung. Förderungen zielen kaum auf regulierte Venture Fondsvehikel ab und Corporates wachen erst sehr langsam auf und erkennen das Potenzial von Startup-Investments und Akquisitionen! Tatsächlich ist es so das wir immer noch auf Exits im Ausland angewiesen sind und Corporate Accelerator meist nur an Proof-of-Concepts (also einer Zusammenarbeit mit Startups interessiert sind) – nicht aber bereit sind Geld zu investieren.

Zu 2018: In den letzten Jahren hat die Politik sehr stark die Themen Startups, Digitalisierung und Privates Eigenkapital (Business Angel Investments) für sich entdeckt. Das war sehr wichtig und hat gute Impulse gesetzt. Die nächste Bundesregierung hat diese Themen ebenfalls im Programm, jedoch für mich persönlich etwas zu viele staatliche Förderungen und Initiativen – die dem aktuellen Entwicklungsstand des Ökosystems nicht mehr 100 Prozent gerecht werden. Ich persönlich wünsche mir mehr Angebote von EIF Fund-of-Fund Programmen durch die AWS – echte Cornerstone Investments von bis zu 20 Millionen Euro pro Fonds. Die Gelder liegen beim EIF werden aber von uns bisher nur zögerlich abgerufen.

Darüberhinaus wünsche ich mir eine Entbürokratisierung des Unternehmensstandorts, eine Entflechtung des Förderjungels und eine „echte“ Steuerreform. Unsere Unternehmen brauchen Zugang zu einem starken Kapitalmarkt – auch schon bei geringerer Marktkapitalisierung. Der Dritte Markt der Wienerbörse sollte hierfür geöffnet werden. Ich selbst habe im November die Einladung aktiv im AVCO Vorstand mitzuarbeiten angenommen und versuche mich 2018 in dieser Rolle aktiv für mehr Fonds, stärkeren Zugang zu institutionellen Investoren und bessere Rahmenbedingungen einzusetzen.

Martin Bittner – Acccoi

Im vergangenen Jahr ist das Thema Startup breit in der Corporate Welt angekommen und hat alle Branchen erfasst. Sei es in der Landwirtschaft mit dem AgroInnovation Lab, wo jetzt auch die BayWa mit dabei ist, bei Mobility mit der Factory1 der KTC oder auch ganz prominent mit dem Elevator Lab im Finanzbereich.

Für 2018 erwarte ich einen Schub durch die Initiativen der neuen Regierung und die Hoffnung ist, dass mit dem Fokus auf Digitalisierung alle Player im Ökosystem die Beine in die Hand nehmen und zum Sprint ansetzen. Auf der Seite der Unternehmen werden wir in der Zusammenarbeit mit den Startups vermehrt Skalierungsprojekte sehen, was auch die Finanzierungskomponente betrifft – eine Säule, die uns weitgehend bisher gefehlt hat.

Florian Kandler – Serial Entrepreneur und Startup Coach

Einer meiner Gedanken zum Jahr 2017: „Virgin Angels werden erwachsen…“. Ich sehe eine zunehmende Professionalisierung von Business Angels. Der Anteil der Angel-Investments hat in den letzten Jahren zugenommen. Mehr und mehr Menschen haben begonnen, als „Business Angel“ Startups zu finanzieren und zu unterstützen. Diesen Trend habe ich im Funding Report beobachtet. Und ich habe ihn auch klar bei vielen Startups gesehen, die ich bei ihrer Fundraising-Strategie unterstütze. First-time-Investoren, sogenannte „Virgin Angels“, sind selten einte gute Mischung mit First-time-Gründern. Die Angels werden aber erwachsen. Diese neue Garde an Angels hat jetzt Erfahrung gesammelt. Die Deals werden besser, die Konditionen realistischer, und die Unterstützung für die Gründer greifbarer. Dieser positive Trend wird sich 2018 aus meiner Sicht weiter fortsetzen. Eine Entwicklung, die für das österreichische Ökosystem sehr positiv ist.

Mario Mayerthaler – A1 Startup Campus

Von meiner Warte aus waren wichtige Ereignisse 2017 das Clustern von Initiativen, die dann bei startup300 und im WeXelerate gemeldet haben. Das bringt auch international mehr Sichtbarkeit. Für 2018 ist die Herausforderung das nun zu bestätigen und in den Initiativen selbst weiterzukommen. Für unseren A1 Startup Campus war 2017 im Rückblick ein tolles Jahr, da sich die Umsätze alles Startups, verglichen zu 2016, verdoppelt haben. Wir arbeiten weiterhin hart an neuen Programmmitgliedern.

Harry Federspiel – Pioneers Discover

Harry Federspiel Pioneers Discover startup rückblick 2017 ausblick 2018Für mich hatte die Corporate Welt maßgeblichen Anteil an der Startup-Entwicklung im Jahr 2017. Viele Türen wurden durch Startup-Programme geöffnet. Große internationale Konzerne sind durch strategische Investments aufgefallen und wichtiges Know-how wurde zwischen Corporates und Startups ausgetauscht. Für 2018 erwarte ich mir eine Forcierung der internationalen Wahrnehmung von Österreich als Startup-Standort und weitere internationale Leuchttürme wie Roche & MySugr. Startups sollten sich an Österreichs Hidden Champions benchmarken, die weltweit Marktführerschschaft in Nischen erarbeitet haben und dadurch langfristig erfolgreich sind.

Arthur Stadler und Oliver Völkel – Stadler Völkel Rechtsanwälte

ico stadler völkel

Stadler: Der echte Einsatz der Blockchain-Technologie, auch in der öffentlichen Wahrnehmung, war im Rückblick mit Sicherheit eines der Hauptthemen, das Startups 2017 in Österreich beschäftigt hat. Dieser Trend wird 2018 nicht stoppen. Wir sind gespannt auf neue Einsatzmöglichkeiten, die entwickelt werden. Und freuen uns auf die rechtlichen Herausforderungen und Fragestellungen. Besonders spannend wird neben den technischen Fragen der Umgang von Politik und öffentlichen Institutionen mit dem Thema.

In Österreich gab es 2017 die ersten ICOs. Meine Prognose: Dieser Trend wird weitergehen, sodass diese neue Finanzierungsform 2018 im Mainstream ankommen wird. Kryptowährungen sind nicht zuletzt aufgrund der hohen Kursgewinne immer mehr Menschen bekannt. Derzeit sehen wir überdurchschnittlich viele Startups, die gute Ideen haben und solche Modelle nützen wollen.

An großen Themen für 2018 erwarten wir mit Spannung die Entwicklungen im Bereich Datenschutz. Mit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai wird es jedenfalls einen Bedarf an innovativen Lösungen für die Datennutzung geben. Gerade dort werden sich (auch 2018) Startups mit neuen Ideen profilieren könnten. Auch die ePrivacy-Verordnung wird derzeit genutzte Geschäftstätigkeiten in vielerlei Hinsicht berühren. Cybersecurity gehört ebenfalls zu den Themen, die als Geschäftsidee für Startups boomen werden. Natürlich sind klassische E-Commerce-Startups aber nicht vom Markt wegzudenken.

Völkel: In der Startup-Szene waren im Rückblick vor allem die FinTechs und Unternehmen im Bereich Cryptocurrencies und anderer Blockchain-Anwendungen die großen Gewinner. Diese Unternehmen werden rasend schnell zu ernstzunehmenden Playern auf dem Markt. Für 2018 erwarte ich mir gerade in diesem Bereich erneut ein starkes Wachstum.

2017 wird wohl als das Jahr der Initial Coin Offerings in die Geschichtsbücher eingehen. Für 2018 erwarte ich mir, dass es zum Jahr der Tokenization wird. Österreich hat 2017 mit der Blockchain Initiative des Bundesministeriums (BMWFW) einen gewaltigen Schub in die richtige Richtung erhalten. Ich hoffe, dass die neue Regierung diesen Kurs 2018 weiter fortsetzen wird – derzeit sieht es ganz danach aus.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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