12.06.2019

Rooftop Talks: Die Rechtslage im Influencer-Marketing

Am 18. Juni um 15:00 Uhr findet die erste Ausgabe der Rooftop Talks von Stadler Völkel und brutkasten statt. Das Gespräch zur Rechtslage im Influencer-Marketing wird vom brutkasten live übertragen.
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Rooftop Talks: Rechtslage im Influencer-Marketing
(c) fotolia.com - Mirko

Wann müssen bezahlte Influencer-Beiträge wie gekennzeichnet werden? Wie sieht es rechtlich mit dem unbezahlten Featuren von (potenziellen Kunden-)Unternehmen auf Social Media aus? Wie können sich Influencer gegen mögliche Rechtsstreitigkeiten absichern? Gelten für unterschiedliche Plattformen unterschiedliche Regeln? Und welche rechtlichen Themen sind für Influencer noch relevant?

+++ Influencer-Recht: Warum Cathy Hummels Werbung nicht kennzeichnen muss +++

Fragen der Community

Diesen Fragen wird in der ersten Ausgabe der Rooftop Talks von brutkasten und Stadler Völkel auf den Grund gegangen. Das Gespräch findet am 18. Juni um 15:00 Uhr statt und wird vom brutkasten auf Facebook live übertragen. Vorab kann die Community unter dieser Adresse weitere Rechtsfragen rund um Influencer-Marketing stellen.

Es reden…

Dr. Arthur Stadler ist Rechtsanwalt und Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH. Er hat Rechtswissenschaften in Wien und Madrid studiert und war tätig in Luxemburg, am Gerichtshof der Europäischen Union und am European Institute of Public Administration (EIPA). Er hat sich auf die Bereiche Datenschutz, E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Online-Gaming, Internetrecht und Kryptowährungen spezialisiert. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen im E-Commerce, Europarecht und Internetrecht sowie Mitherausgeber des Sammelbandes „Aktuelle Rechtsfragen der Internetnutzung, Band 2“.


Mag. Manuel Vogelsberger, BA ist Gründer, Eigentümer und Betreiber des Wiener Mode- und Lifestyleblogs www.meanwhileinawesometown.com. Er hat Rechtswissenschaften in Wien und Stockholm studiert und sich nach seinem Studium, einiger Zeit als Konzipient und einem Auslandspraktikum in Australien dazu entschlossen sein Hobby, das Bloggen, zum Beruf zu machen. Seitdem berichtet er über seinen Blog und seine Social Mediakanäle so gut wie täglich über Themen wie Mode, Lifestyle und Reisen und hat im Zuge dessen bereits mit zahlreichen namhaften Kunden wie Audi, Breitling, Adidas, Peek & Cloppenburg, Beiersdorf, der Stadt Wien, H&M, Zalando, Wiener Linien, Willhaben und vielen weiteren zusammengearbeitet. Nebenbei bietet Manuel Vogelsberger auch Social-Media-Contentproduktion und Fotografie-Dienstleistungen für Unternehmen aus diversen Branchen an.


Joan Hoban, die im echten Leben Online-Marketing-Expertin in der Tech-Branche ist, betreibt einen satirischen Instagram-Account als Cassandra Cash (www.instagram.com/joanalistin) und macht seit 2017 ungefragt Werbung für Unternehmen. Während „echte Influencer“ Werbung für Mode und Schmuck machen, versucht Cassandra Cash das Thema Lifestyle auch auf Produkte wie Urinsteinentferner oder Toillettenpapier auszuweiten und versteht ihre Arbeit als künstlerischen Kommentar zum Thema Influencer Marketing. Ihre Arbeit wurde auch bereits im Rahmen einer Ausstellung im Angewandte Innovation Lab gezeigt.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash

Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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